Kärnten (OTS) – Der Kfz-Technik-Lehrling erlebte Monate des
finanziellen und
emotionalen Stresses. Sein Lehrlingseinkommen wurde wiederholt nicht
oder nur unvollständig ausbezahlt. AK-Young-Experte Erich Malle:
„Hinzu kamen massive Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und die
Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes. Im vorliegenden Fall ist
besonders schwerwiegend, dass Lehrlinge unter 18 Jahren laut Gesetz
keine Überstunden oder Akkordarbeit leisten dürfen.“ Aufgrund der
wirtschaftlichen Probleme des Betriebs musste das Lehrverhältnis
schließlich aufgelöst werden. Erst bei der Kontrolle der
Endabrechnung zeigte sich das wahre Ausmaß des Schadens: Dem jungen
Mann waren mehr als 10.000 Euro vorenthalten worden. Goach: „Auch in
wirtschaftlich herausfordernden Zeiten dürfen Betriebe nicht die
Rechte ihrer Lehrlinge mit Füßen treten. Dieser Fall ist ein klares
Signal: Gerechtigkeit ist nicht verhandelbar! Lehrlinge und deren
Eltern können sich bei Unregelmäßigkeiten jederzeit kostenlos und
vertraulich an uns wenden.“
Zwtl.: Als Lehrling sollte man wissen, dass…
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man nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden
wöchentlich arbeiten darf.
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man nach sechs Stunden Arbeitszeit 30 Minuten Pause machen muss.
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man unter 18 Jahren weder Überstunden noch Akkordarbeit leisten
darf.
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man je nach Branche Anspruch auf 25 bzw. 30 Werktage Urlaub pro
Jahr hat.
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man gerecht entlohnt werden muss, mindestens nach dem
Kollektivvertrag .
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man A nspruch auf Ersatz von Prüfungstaxen und Materialkosten für
Prüfungen hat.
Beratung AK Young:
Telefonisch unter 050 477-1002 oder per Mail an [email protected]
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