Wien (OTS) – In der aktuellen „Am Schauplatz Gericht“-Ausgabe stehen
am
Donnerstag, dem 26. Juni 2025, um 21.05 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON
„Konflikte am Gartenzaun“ im Mittelpunkt:
Hahn Kiki als Streitobjekt
Konzentriertes Arbeiten sei in seiner Anwaltskanzlei im
niederösterreichischen Perchtoldsdorf schwierig, so Herr Mag. S. Denn
am Nachbargrundstück werden acht Hühner und ein Hahn gehalten. Das
ständige Krähen von Gockel „Kiki“ sei eine unzumutbare Lärmbelastung.
Mit den Nachbarn, dem Ehepaar S., wurde zunächst im Oktober 2024 eine
Vereinbarung getroffen: Der betagte Kiki dürfe seinen Lebensabend im
Garten verbringen, wenn kein anderer Hahn angeschafft wird. Doch dann
schlüpfte im Dezember vergangenen Jahres ein weiterer Junghahn,
dessen Krähen den Anwalt erneut so störte, dass dieser auf
Unterlassung klagte. Der skurrile Nachbarschaftskonflikt um Han Kiki
wurde im März am Bezirksgericht Mödling ausgetragen.
Prozess um Gartenerde
Das Ehepaar M. kaufte ein Reihenhaus im niederösterreichischen
Mauerbach – unter einer Bedingung: Die Nachbarin wünsche sich, dass
die alte hölzerne Hangsicherung des abschüssigen Gartens erneuert
werde. Kein Problem, dachte sich Familie M., und baute auf ihrem
Grundstück entlang des Zauns eine neue Betonmauer. „Als wir mit dem
Bau der Mauer fertig waren, dachten wir, die Nachbarin fällt uns um
den Hals. Aber das Gegenteil war der Fall“, erzählte Frau M. Das
Ehepaar wurde von der Nachbarin geklagt, es wäre durch den Mauerbau
Erde auf ihr Grundstück geschüttet worden. Sind es ein paar
„Erdbröserl“, die durch den Zaun gerutscht sind, wie das Ehepaar
sagt, oder doch eine Niveauerhöhung um 30 Zentimeter, wie es die
Nachbarin beklagt? Der Versuch, sich außergerichtlich zu einigen,
scheiterte. Nun trafen sich die Streitparteien im April beim
Bezirksgericht Purkersdorf.
Baumisere vor Gericht
Ein junges Paar hat sich in Wien eine Dachgeschoßwohnung um rund
600.000 Euro gekauft. Doch bis heute (mehr als zwei Jahre nach der
ursprünglich geplanten Übergabe) gibt es gravierende bauliche Mängel.
Und vor allem: keine Teilfertigstellungsanzeige. Eigentlich dürfte
das junge Paar hier gar nicht wohnen. Der Verkäufer und Errichter der
Wohnung beteuerte immer wieder, alles in Ordnung bringen zu wollen.
Doch geschehen sei wenig bis nichts. Jetzt ist die Causa
gerichtsanhängig.