Wien (OTS) – Menschen mit Behinderungen haben ein deutlich geringeres
Einkommen
und sind öfter armutsgefährdet (21,5%). Das zeigt ein aktueller
Bericht der “Statistik Austria” im Auftrag des Sozialministeriums.
Zudem sind ihre Wohnverhältnisse sehr schlecht. „Zehntausende in der
Sozialhilfe sind Menschen mit Behinderungen oder Personen mit
psychischen Erkrankungen. In der öffentlichen Debatte kommen sie
jedoch nicht vor“, kritisiert das Netzwerk Armutskonferenz die
einseitige politische Debatte zur Reform der Sozialhilfe.
Die Soforthilfe funktioniert jetzt schon nicht, es gibt jetzt schon
keine klare Definition von Alleinerziehenden, die Wohnkosten sind
jetzt schon nicht tragbar, Härtefallregeln fehlen jetzt schon,
Menschen mit Behinderungen wird jetzt schon ein selbstbestimmtes
Leben verweigert, Entscheidungsfristen am Amt sind jetzt schon zu
lange und es treten jetzt schon große Mängel im Vollzug auf. „In der
öffentlichen Debatte kommt das alles nicht vor“.

Zwtl.: Beschämender Wettlauf nach unten

Die Kürzung des Höchstsatzes im steirischen Gesetz bedeutet
gleichzeitig eine Kürzung der Wohnkostenpauschale, der Zuschläge für
Alleinerziehende, sowie des Behindertenzuschlages. Gekürzt werden die
Leistungen für Menschen mit Behinderung gleich doppelt, da sich der
Zuschlag in Höhe von 18 % prozentuell vom Höchstsatz berechnet. “Ein
beschämender Wettlauf nach unten”, so die Armutskonferenz.Die
Sozialhilfenovellen beispielsweise in der Steiermark und
Oberösterreich werden in ihrer Gesamtheit schlechte Auswirkungen auf
das bereits in seiner jetzigen Form unzureichende und mangelhafte
unterste soziale Netz haben und ein menschenwürdiges Dasein und
Existenzminimum nicht sichern können. Niederösterreich hat ein
traditionell schlechtes Gesetz mit dem Zwang der Unterhaltsklage für
Menschen mit Behinderungen. In Wien kommt es zu einer Halbierung der
Sonderzahlung für Dauerleistungsbezieher:innen, was Menschen mit
Behinderungen, psychischer Erkrankung und Pensionist:innen betrifft.

Zwtl.: Unterhalt, Härtefälle, MIndestsätze, barrierefreies Amt

Die Armutskonferenz appelliert an die Sozialministerin, ein
Gesetz vorzulegen, in dem die Hürden für Menschen mit Behinderungen
nicht vergessen, sondern überwunden werden: Die Unterhaltspflicht von
Eltern gegenüber Kindern mit Behinderungen mit dem 25. Lebensjahr
begrenzen, 1-monatige Entscheidungsfrist einführen,
Mindestabsicherung statt Höchstsätze etablieren, unkomplizierte
Soforthilfe in Härtefällen garantieren, die Wohnsituation verbessern,
bürgerfreundliches Amt und barrierefreie Antragstellung umsetzen. Und
ganz wichtig: Armutsbekämpfung und Existenzsicherung müssen wieder
als zentrales Ziel im Gesetz verankert werden.