Wien (OTS) – Der Verband Gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBVs) wirft
den
politisch Verantwortlichen für den Wohnbau in der Republik mangelnde
Systemkenntnis vor. Wohnbauminister Babler hatte gestern erneut eine
Mietpreisbremse für 2026 und 2027 angekündigt. Eine Bekämpfung der
steigenden freien Mieten durch Eingriffe in den gemeinnützigen
Bereich ist weder zielführend noch sinnvoll oder legitim. Das System
der Gemeinnützigkeit ist ein seit Jahrzehnten bewährtes und
international anerkanntes wohlfahrtsstaatliches Instrument, um
leistbaren Wohnraum für die Bevölkerung durch die Anwendung des
Kostendeckungsprinzip zu schaffen.

Zwtl.: Eingriff in EVB bringt Sanierungsrückstau für Mieterinnen und
Mieter

Für die Erhaltung der Wohngebäude darf ein sogenannter EVB (
Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag) eingehoben werden. Dieser ist
gesetzlich geregelt und beträgt in der Grundstufe bis maximal 5 Jahre
nach Bezug 0,59 Ꞓ pro m2 Wohnnutzfläche, nach 20 Jahren maximal 2,33
Ꞓ pro m2 Wohnnutzfläche. Ungefähr 700.000 von GBVs errichtete
Wohnungen in Österreich fallen unter diese Regelung. Die Kosten der
Reparaturen für Instandhaltung von allgemeinen Teilen des Hauses (
Dach, Fenster, Aufzug, etc.) steigen massiv und können durch den
bereits mehrfach gedeckelten EVB (3. und 4. MILG – mietrechtliches
Inflationslinderungsgesetz 2024 und 2025) nicht mehr vollständig
finanziert werden. Durch die Eingriffe wurden die Einnahmen bereits
um mehr als 15% gegenüber der realen Preissteigerung in nur zwei
Jahren reduziert. Durch diesen Sanierungsdeckel droht in den nächsten
Jahren ein erheblicher Sanierungsrückstau. Betroffen sind die
BewohnerInnen dieser Häuser, die GBVs nur mittelbar. Schon bisher
müssen die GBVs massiv aus Eigenmitteln in die Sanierung investieren,
da die eingehobenen EVB dafür nicht ausreichen. Der Stand an
Instandhaltungsvorlagen beträgt zum 31.12.2023 mehr als 2 Mrd Ꞓ für
die gesamte Branche.

Zwtl.: EVB als automatischer Stabilisator

Die Einnahmenausfälle für die gesamte Branche betragen alleine
für die Jahre 2024 bis 2027 insgesamt 865 Mio. Ꞓ, die dringend für
Sanierungsmaßnahmen benötigt werden. Der Erhaltungs- und
Verbesserungsbeitrag ist ein automatischer Stabilisator, der – wie
bei anderen sozialstaatlichen Aufgaben – dafür sorgt, dass bei
steigenden Preisen, ausreichende Mittel für die Instandhaltung zur
Verfügung stehen. Niemand käme auf die Idee die Beiträge zur
Pensionsversicherung-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung zu
senken, wenn die Ausgaben in diesen Bereichen steigen.

Zwtl.: Eingriff endlich bei den wahren Preistreibern

Die Deckelung des EVB ist für die GBVs ein absolutes NoGo. Die
Deckelung der WGG-Grundmiete – der niedrigsten in Österreich
zulässigen Miete – ist keine geeignete Maßnahme gegen das dramatische
Ansteigen der freien Mieten und wird jedoch zum Vorwand genommen,
einen Mietendeckel im regulierten Bereich (WGG und MRG) zu
argumentieren, wo die Mieten nur deutlich geringer gestiegen sind.
Das ist keine vorausschauende durchdachte Wohnbaupolitik, sondern
Wohnbaupolitik mit Placebo-Effekt.

Der neu gewählte Vorstand des Verbandes Gemeinnütziger
Bauvereinigungen Österreichs, an der Spitze Obmann KR Mag. Michael
Gehbauer und Obmann-Stellvertreterin Mag.a Isabella Stickler richten
den dringenden Appell an die für den Wohnbau Verantwortlichen in
dieser Republik diese Politik zu überdenken und die GBVs von diesem
Deckel auszunehmen. Diese Forderung wird über alle Parteigrenzen
hinweg von allen 173 Mitgliedsunternehmen des Verbandes mitgetragen.

Rechenbeispiele:

Prognose VPI 2026 Schätzung IHS: 2%, Erlaubte Erhöhung 1%

WGG-Wohnung 50 m2, errichtet 2023: EVB 0,59 Ꞓ

Ersparnis im Jahr 0,59 x12x50, davon 1%: Ꞓ 3,54 im Jahr 2026

WGG-Wohnung 50m2, errichtet 1995: EVB 2,33 Ꞓ

Ersparnis im Jahr 2,33x12x50, davon 1%: Ꞓ 13,98 im Jahr 2026

WGG-Wohnung 50 m2, errichtet 1985: EVB 2,33 Ꞓ, WGG-Grundmiete Ꞓ
2,05

Ersparnis im Jahr 4,38x12x50, davon 1%: Ꞓ 26,28 im Jahr 2026

Frei finanzierte Wohnung erlaubte Erhöhung 2%

Frei finanzierte Wohnung 50 m2, Miete 10 Ꞓ

Erlaubte Erhöhung: 50x10x12, davon 2%: Ꞓ 120,– im Jahr 2026

Fiktive Ersparnis bei Mietpreisdeckel 1%, Ꞓ 60,– im Jahr 2026

Frei finanzierte Wohnung erlaubte Erhöhung 2%

Frei finanzierte Wohnung 50 m2, Miete 20 Ꞓ

Erlaubte Erhöhung: 50x20x12, davon 2%: Ꞓ 240,– im Jahr 2026

Fiktive Ersparnis bei Mietpreisdeckel 1%, Ꞓ 120,– im Jahr 2026