Wien (OTS) – Mit der Novelle des Allgemeinen
Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG)
werden Genehmigungsverfahren für große Bau-, Energie- oder
Infrastrukturprojekte deutlich beschleunigt. In Zukunft gelten
Verfahren schon ab 50 Beteiligten als „Großverfahren“ und
Kundmachungen werden online über das Rechtsinformationssystem (RIS)
veröffentlicht. Damit werden alle wesentlichen Verfahrensschritte in
übersichtlicher Form für jeden verbindlich festgehalten und
dokumentiert. Behörden können zudem klare Fristen für Einwände setzen
und nichtamtliche Sachverständige leichter heranziehen – eine
Notwendigkeit, die sich aus der Praxis heraus immer wieder zeigt.

„Effiziente und deutlich beschleunigte Verfahren statt endloser
Aktenlauf: Mit der AVG-Novelle setzen wir eine notwendige Maßnahme
und jahrelange Forderung des Wirtschaftsbundes um. Damit bringen wir
Österreichs Wirtschaft wieder auf die Überholspur. Wir machen Schluss
mit langwierigen Verfahren und überbordender Bürokratie. Ein echter
Gewinn für Betriebe, Investitionen und den gesamten
Wirtschaftsstandort Österreich”, sagt Wirtschaftsbund-Generalsekretär
und ÖVP-Wirtschaftssprecher Kurt Egger.

„Mit der AVG-Novelle setzen wir einen wichtigen Schritt, um
Verwaltungsverfahren in Österreich zukünftig schneller, digitaler und
praxistauglicher zu gestalten“, betont Finanz-Staatssekretärin
Barbara Eibinger-Miedl. „Damit können etwa große Infrastruktur- oder
Energieprojekte zügiger umgesetzt werden. Gleichzeitig erhöhen wir
mit den neuen Regelungen die Transparenz und Effizienz von
Genehmigungsverfahren. Davon profitiert auch der Wirtschaftsstandort
Österreich.“

Die vorliegende Novelle ist ein Ergebnis der Reformpartnerschaft
„Verwaltungs- und Verfassungsbereinigung“ unter der Federführung von
Staatssekretär Alexander Pröll und zeigt, dass Österreich auf moderne
und digitale Verwaltungsprozesse setzt. Besonders bei Großprojekten
mit vielen Beteiligten sollen Verfahren künftig zügiger abgeschlossen
werden, während die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger
weiterhin garantiert bleiben. Die Novelle passierte am Donnerstag mit
breiter Mehrheit den Verfassungsausschuss und soll nach dem Beschluss
im Nationalrat mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten.