Wien (OTS) – Am 13. Juni 2025 findet eine Pressekonferenz mit Martin
Ladstätter,
Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats, Julia Moser,
Vorsitzender des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und
Volksanwalt Bernhard Achitz statt.
Mit dem am 1. Juli 2028 in Kraft getretenen 2. Erwachsenenschutz-
Gesetz wurden die Selbstbestimmungsrechte von Menschen, die einen
gerichtlichen Vertreter haben, massiv gestärkt. Mit einer im
Budgetbegleitgesetz 2025 vorgesehen Novelle sollen diese
Selbstbestimmungsrechte teilweise rückgebaut und das System in die
Zeit des Sachwalterschaftsrechts zurückkatapultiert werden. Damit
wird es wieder dazu kommen, dass Personen, die einen
Erwachsenenvertreter haben, diesen in den meisten Fällen bis zum Ende
ihres Lebens nicht mehr loswerden.
So ist geplant, dass ab 1. Juli 2025 die Überprüfungsfrist der
gerichtlichen Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre
verlängert und die Verpflichtung gestrichen wird, eine Überprüfung
durch einen Erwachsenenschutzverein zu beauftragen, ob weiterhin die
Notwendigkeit einer Erwachsenenvertretung besteht.
Zeit: Freitag, 13. Juni 2025, 10:00 Uhr
Ort: Presseclub Concordia, Bankgasse 8, 1010 Wien
Medienvertreter*innen können an der Pressekonferenz auch via Zoom
teilnehmen: Meeting-ID: 814 1565 7002,
https://us06web.zoom.us/j/81415657002
Pressekonferenz von Behindertenrat, Monitoringausschuss und
Volksanwaltschaft zu im Budgetbegleitgesetz vorgesehenen Änderungen
im Erwachsenenschutzrecht
Am Podium: Martin Ladstätter, Vizepräsident Österreichischer
Behindertenrat, Julia Moser, Vorsitzende Unabhängiger
Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen, und Bernhard Achitz, Volksanwalt
Datum: 13.6.2025, 10:00 – 11:00 Uhr
Ort: Presseclub Concordia
Bankgasse 8, 1010 Wien