Wien (OTS) – Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und
Infrastruktur
verlängert die Förderung für einspurige E-Kraftfahrzeuge und setzt
den Fördertopf bei 1,5 Millionen Euro an. Trotz des
Konsolidierungsbedarfs ist die Verlängerung der Förderung
Mobilitätsminister Peter Hanke ein wichtiges Anliegen: „ Mit der
Verlängerung der Förderung für einspurige E-Kfz und dem Ausbau der E-
Ladeinfrastruktur setzen wir ein starkes Signal für die
Mobilitätswende. E-Kfz-Zweiräder sind platzsparend, bieten genügend
Reichweite für den alltäglichen Gebrauch und schonen obendrein die
Umwelt. Gerade bei dieser Form der Mobilität sehen wir großes
Potential, von konventionellen Verbrennerfahrzeugen auf
emissionsfreie E-Fahrzeuge umzusteigen .“
Ab September 2025 können Förderanträge eingereicht werden, das
Programm läuft bis zum Frühjahr 2026. Gefördert wird der Kauf von
zweirädrigen E-Kleinkrafträdern vom Typ L1e (zum Beispiel Mopeds) und
E-Krafträdern vom Typ L3e (zum Beispiel Motorräder). Beide
Fahrzeugtypen sind im Straßenverkehr unterwegs und dürfen nicht auf
Radwegen fahren. Sie unterscheiden sich damit von jenen „E-Moped“-
Typen, die auf Radwegen unterwegs sind.
Karin Munk, Generalsekretärin der Arge 2Rad dazu: „ Diese
Entscheidung ist ein starkes Signal für eine klimafreundliche,
platzsparende und leistbare Mobilitätszukunft – sowohl in der Stadt
als auch im ländlichen Raum “.
Förderung stärkt Marktsegment mit großem Potential
Mit der Förderung wird folglich ein Segment der E-Mobilität
adressiert, das im Gegensatz zu E-PKWs und E-Bikes noch nicht im
Alltag der Gesellschaft angekommen ist. Das mobilitätspolitische Ziel
der Fördermaßnahme besteht darin, dass einspurige E-Kfz künftig
schrittweise motorisierte Verbrenner, die eher für kurze Wege
herangezogen werden, beispielsweise Roller oder Zweitwagen, ersetzen.
In Kombination mit den angekündigten Förderungen im Bereich der E-
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sieht das
Mobilitätsministerium einen großen Schritt, um die Mobilitätswende
weiter voranzutreiben und die E-Mobilität attraktiver zu gestalten.
Die Förderung im Überblick
Das Förderangebot richtet sich an Privatpersonen sowie an
Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine. Die Pauschalfördersätze
für Privatpersonen sind auf maximal 50 % der förderfähigen Kosten
begrenzt, jene für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine auf
maximal 30%.
–
E-Zweirad KFZ mit reinem Elektroantrieb Klasse L1e
350 Euro Zweiradimporteure + 600 Euro BMIMI – insgesamt 950 Euro pro
Fahrzeug
–
E-Zweirad KFZ mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e ≤ 11 kW (15 PS
)
500 Euro Zweiradimporteure + 1.200 Euro BMIMI – insgesamt 1.700 Euro
pro Fahrzeug
–
E-Zweirad KFZ mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e > 11 kW (15 PS
)
500 Euro Zweiradimporteure + 1.800 Euro BMIMI – insgesamt 2.300 Euro
pro Fahrzeug
In den kommenden Monaten wird es weitere Informationen zum
Förderprozess und den detaillierten Förderrichtlinien geben.