Bregenz (OTS) – Aktuell findet eine Scheindebatte über die angebliche
Notwendigkeit
der Änderung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) statt.
Wie entstand die EMRK? Sie entstand kurz nach dem Zweiten
Weltkrieg in einem Umfeld, in dem Millionen Vertriebene in Europa
umherirrten und viele nicht wussten wohin. Auch zehntausende
staatenlose Menschen wussten nicht wohin. Trotz des verheerenden
Krieges und rund 50 Millionen Toten gab es immer noch viele Menschen,
die dem Faschismus weiterhin anhingen und das Morden verharmlosten.
Tausende Menschen waren durch die verbrecherischen staatlichen
Handlungen im Krieg verroht / psychisch geschädigt und es kam immer
wieder zu Gewalttaten, auch weil noch viele Kriegswaffen vorhanden
waren.
Und in so einem Umfeld, wurde die EMRK-Erfolgsgeschichte auf den
Weg gebracht und am 4. November 1950 in Rom die Konvention
unterzeichnet.
Entgegen der Meinung einiger Politiker in Europa ist die
derzeitige Situation mit Asylsuchenden, Menschen ohne
Unionsbürgerschaft etc. nicht annähernd so problematisch, wie es
damals nach dem Zweiten Weltkrieg war, als weitsichtige Staatsmänner
die eigene Macht der Nationalstaaten und Behörden gegenüber den
Normunterworfenen freiwillig begrenzten. Sich zu strengen
formalistischen Verfahren verpflichteten, um Willkür – wie zuvor im
Faschismus gang und gäbe – zu verhindern.
Es gehört nicht die EMRK “überprüft” oder verändert, sondern das
fehlende historische und politische Wissen von einigen Politkern.
Unser Vorschlag wäre daher, die Europäischer
Menschenrechtskonvention zu erweitern und einen Artikel einzufügen,
mit dem die Menschen vor (….), fehlendem politischem bzw.
historischem Wissen von Politikern geschützt werden.
Vorschlag:
Artikel 14a EMRK: Alle Vertragsstaaten der Konvention
verpflichten sich gemäß Artikel 1 EMRK, den ihrer Hoheitsgewalt
unterstehenden Personen die in Abschnitt I der Konvention gewährten
Rechte und Freiheiten zu gewähren und insbesondere davor zu schützen,
dass diese durch (….), unfähige bzw. unwissende Politiker Schaden
nehmen können. Die Verantwortung des jeweiligen Staates ist dabei
nicht auf sein Staatsgebiet beschränkt.
Anmerkung: Unter (….) muss noch ein passendes Wort eingesetzt
werden.