EQS-Ad-hoc: CPI Europe AG / Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalmaßnahme
CPI Europe kündigt Angebot an Inhaber der €500 Millionen
Unternehmensanleihe fällig 2027 (ISIN XS2243564478) zum Rückkauf der
Anleihe gegen Barzahlung im Gesamtnennwert von bis zu €100 Millionen an
30.05.2025 / 09:45 CET/CEST
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(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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CPI Europe AG
Wienerbergstraße 9
1100 Wien, Österreich
FN 114425y HG Wien
UID: ATU 37681807
DVR 0607274
NICHT ZUR VERBREITUNG IN ODER AN PERSONEN MIT WOHNSITZ ODER AUFENTHALT IN
DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHREN TERRITORIEN UND BESITZUNGEN,
EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER DEM DISTRICT OF
COLUMBIA (DIE „VEREINIGTEN STAATEN“) ODER AN PERSONEN MIT WOHNSITZ ODER
AUFENTHALT IN EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER DER VERSAND, DIE
VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG DIESER MITTEILUNG UNZULÄSSIG IST (SIEHE
„ANGEBOTS- UND VERBREITUNGSBESCHRÄNKUNGEN“ UNTEN).
Ad hoc-Mitteilung
Wien, 30. Mai 2025
CPI Europe kündigt Angebot an Inhaber der €500 Millionen
Unternehmensanleihe fällig 2027 (ISIN XS2243564478) zum Rückkauf der
Anleihe gegen Barzahlung im Gesamtnennwert von bis zu €100 Millionen an
Die CPI Europe AG (die „Gesellschaft” oder „CPI Europe“) hat heute
beschlossen, alle Inhaber (vorbehaltlich der unten genannten
Angebotsbeschränkungen) ihrer €500 Millionen (derzeit ausstehend €237,8
Millionen) 2,500% nicht nachrangigen unbesicherten Unternehmensanleihe
fällig 2027, ISIN XS2243564478 (die „Anleihe“ oder
„Schuldverschreibungen“) aufzufordern, diese Schuldverschreibungen zum
Kauf durch die Gesellschaft gegen Barzahlung bis zu einem Gesamtnennwert
von €100 Millionen anzubieten (das „Angebot“). Das Angebot zielt darauf
ab, die Gesamtverschuldung von CPI Europe zu reduzieren und das Volumen
der ausstehenden Anleihe zu verringern, um die Kapitalstruktur der
Gesellschaft weiter zu optimieren.
Das Angebot erfolgt zu den Bedingungen der von der Gesellschaft erstellten
Angebotsunterlage vom 30. Mai 2025 (die „Angebotsunterlage“).
Das Angebot beginnt heute und endet am 10. Juni 2025 um 16:00 Uhr
(Londoner Zeit), sofern es nicht im alleinigen und uneingeschränkten
Ermessen der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen der Angebotsunterlage
verlängert, zurückgezogen, wieder aufgenommen oder beendet wird.
Kaufpreis
Vorbehaltlich der festgelegten Mindeststückelung wird der Betrag, den die
Gesellschaft für gültig angebotene und zum Kauf angenommene
Schuldverschreibungen zahlen wird, im Rahmen eines Modified Dutch Auction
Prozesses bestimmt, wie in der Angebotsunterlage beschrieben und
vorbehaltlich des Mindestkaufpreises.
Der Kaufpreis für die Schuldverschreibungen ist der Bar-Kaufpreis
(ausgedrückt als Prozentsatz des Nennbetrags der laut dem Angebot zum Kauf
angenommenen Schuldverschreibungen), den die Gesellschaft gemäß des darin
beschriebenen Modified Dutch Auction Prozesses festlegt, zu dem die
Schuldverschreibungen der Gesellschaft zum Kauf angenommen werden.
Der Kaufpreis: (i) darf nicht niedriger sein als der höhere der folgenden
Beträge: (x) der Mindestkaufpreis und (y) der höchste Angebotspreis, zu
dem die Schuldverschreibungen von der Gesellschaft zum Kauf angenommen
werden, sodass (x) oder (y) es der Gesellschaft ermöglichen, den
gewünschten Nennbetrag der Schuldverschreibungen zu erwerben, und (ii)
muss entweder dem Mindestkaufpreis oder einem Aufschlag von 0,100 Prozent
auf den Mindestkaufpreis entsprechen. Nach Ablauf der Angebotsfrist und
vorbehaltlich des Vorstehenden legt die Gesellschaft den Kaufpreis nach
eigenem und uneingeschränktem Ermessen fest.
Der Mindestkaufpreis beträgt 96 Prozent des Nennbetrags der
Schuldverschreibungen.
Im Rahmen des Modified Dutch Auction Prozesses legt die Gesellschaft nach
Ablauf des Angebots nach eigenem Ermessen den endgültigen Annahmebetrag
(wie unten beschrieben) und den Kaufpreis fest, wobei es den
Gesamtnennbetrag der im Rahmen des Angebots angebotenen
Schuldverschreibungen und den von den anbietenden
Schuldverschreibungsinhabern angegebenen (oder wie oben dargelegt als
angegeben geltenden) Angebotspreis berücksichtigt.
Aufgelaufene Zinsen
Zusätzlich zum Kaufpreis zahlt die Gesellschaft auch für aufgelaufene
Zinsen in Bezug auf Schuldverschreibungen, die gemäß dem Angebot gültig
angeboten, geliefert und von der Gesellschaft zum Kauf angenommen wurden.
Maximaler Annahmebetrag
Die Gesellschaft beabsichtigt, Schuldverschreibungen (sofern vorhanden)
mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu €100.000.000 zu den Bedingungen und
vorbehaltlich der Bedingungen der Angebotsunterlage anzunehmen (die
Gesellschaft behält sich jedoch das Recht vor, nach eigenem Ermessen und
aus beliebigen Gründen den maximalen Annahmebetrag zu erhöhen oder zu
verringern oder keine der im Rahmen des Angebots zum Kauf eingereichten
Schuldverschreibungen anzunehmen). Die entsprechende Kaufpreisleistung
wird in Euro gezahlt.
Disclaimer
Diese Bekanntmachung ist in Verbindung mit dem Angebotsunterlage zu lesen.
Diese Bekanntmachung und die Angebotsunterlage enthalten wichtige
Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten, bevor eine
Entscheidung in Bezug auf das Angebot getroffen wird. Wenn Sie Zweifel
hinsichtlich des Inhalts dieser Bekanntmachung oder der Angebotsunterlage
oder der von Ihnen zu ergreifenden Maßnahmen haben, empfehlen wir Ihnen,
unverzüglich Ihren eigenen Finanz- und Rechtsberater, einschließlich in
Bezug auf etwaige steuerliche Auswirkungen, zu konsultieren,
beispielsweise Ihren Broker, Bankberater, Rechtsanwalt, Steuerberater oder
einen anderen unabhängigen Finanz-, Steuer- oder Rechtsberater. Jede
Person oder jedes Unternehmen, deren bzw. dessen Schuldverschreibungen von
einem Broker, Händler, einer Bank, einer Depotbank, einer
Treuhandgesellschaft oder einem anderen Nominee oder Vermittler gehalten
werden, muss sich an diese Einrichtung wenden, wenn sie bzw. es an dem
Angebot teilnehmen möchte. Weder die Dealer Manager noch der Tender Agent
noch die Gesellschaft geben eine Empfehlung ab, ob die Inhaber von
Schuldverschreibungen diese im Rahmen des Angebots zum Kauf anbieten
sollten.
* * * * *
Angebots- und Vertriebsbeschränkungen
Weder diese Bekanntmachung noch die Angebotsunterlage noch deren
elektronische Übermittlung stellen unter Umständen, unter denen ein
solches Angebot oder eine solche Aufforderung unzulässig ist, ein Angebot
zum Kauf oder eine Aufforderung zum Verkauf von Schuldverschreibungen dar
(und Angebote von Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots werden von
den Schuldverschreibungsinhabern nicht angenommen). In den
Rechtsordnungen, in denen die Wertpapier-, Blue Sky- oder andere Gesetze
vorschreiben, dass das Angebot von einem lizenzierten Broker oder Händler
abgegeben werden muss, und die Dealer Manager oder eines ihrer jeweiligen
verbundenen Unternehmen ein solcher lizenzierter Broker oder Händler in
einer solchen Rechtsordnung sind, gilt das Angebot als von diesen Dealer
Managern oder diesen verbundenen Unternehmen, je nach Fall, im Namen der
Gesellschaft in dieser Rechtsordnung abgegeben.
Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und der Angebotsunterlage kann in
bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in
den Besitz dieser Bekanntmachung oder des Angebots gelangen, sind von der
Gesellschaft, den Dealer Managern und dem Tender Agent verpflichtet, sich
über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.
Zusätzlich zu den unten genannten Zusicherungen in Bezug auf die
Vereinigten Staaten gibt jeder an dem Angebot teilnehmende
Anleihegläubiger bestimmte Zusicherungen, Anerkennungen, Gewährleistungen
und Verpflichtungen ab und trifft bestimmte Vereinbarungen in Bezug auf
die anderen unten genannten Rechtsordnungen und allgemein wie in der
Angebotsunterlage dargelegt. Ein Angebot zum Kauf von Anleihen gemäß dem
Angebot von einem Anleihegläubiger, der diese Zusicherungen nicht abgeben
kann, wird nicht angenommen. Das Unternehmen, die Dealer Manager und die
Tender Agent behalten sich das Recht vor, nach eigenem und
uneingeschränktem Ermessen im Zusammenhang mit jedem Angebot zum Kauf von
Schuldverschreibungen gemäß dem Angebot zu prüfen, ob eine solche
Erklärung eines Schuldverschreibungsinhabers korrekt ist, und wenn eine
solche Prüfung durchgeführt wird und die Gesellschaft (aus irgendeinem
Grund) zu dem Schluss kommt, dass diese Erklärung nicht korrekt ist, kann
dieses Angebot abgelehnt werden.
Vereinigte Staaten
Das Angebot wird weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten
oder unter Verwendung der Post oder anderer Mittel oder Instrumente des
zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder der Einrichtungen
einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten oder an eine
US-Person gerichtet. Dies umfasst unter anderem Faxübertragungen, E-Mails,
Telex, Telefon, das Internet und andere Formen der elektronischen
Kommunikation. Die Schuldverschreibungen dürfen nicht unter Verwendung
solcher Mittel, Instrumente oder Einrichtungen aus den Vereinigten Staaten
oder von Personen mit Sitz oder Wohnsitz in den Vereinigten Staaten im
Sinne der Regulation S des Securities Act im Rahmen des Angebots angeboten
werden. Dementsprechend dürfen Kopien dieser Bekanntmachung, der
Angebotsunterlage und aller anderen Dokumente oder Materialien im
Zusammenhang mit dem Angebot weder direkt noch indirekt per Post oder auf
andere Weise (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verwahrer,
Nominees oder Treuhänder) in die Vereinigten Staaten oder an US-Personen
versandt, verteilt oder weitergeleitet werden. Jedes angebliche Angebot
von Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots, das direkt oder indirekt
aus einem Verstoß gegen diese Beschränkungen resultiert, ist ungültig, und
jedes angebliche Angebot von Schuldverschreibungen durch eine Person mit
Wohnsitz oder Sitz in den Vereinigten Staaten, eine US-Person oder eine
Person, die für Rechnung oder zugunsten einer solchen Person handelt,
sowie durch einen Bevollmächtigten, Treuhänder oder sonstigen Vermittler,
der auf nicht diskretionärer Basis für einen Auftraggeber handelt, der
Anweisungen aus den Vereinigten Staaten erteilt, ist ungültig und Person
oder einem Agenten, Treuhänder oder anderen Vermittler, der auf nicht
diskretionärer Basis für einen Auftraggeber handelt, der Anweisungen aus
den Vereinigten Staaten erteilt, ungültig und wird nicht akzeptiert.
Jeder an dem Angebot teilnehmende Anleihegläubiger versichert, dass er
keine US-Person ist, seinen Sitz nicht in den Vereinigten Staaten hat und
nicht von den Vereinigten Staaten aus an dem Angebot teilnimmt oder auf
nicht diskretionärer Basis für einen Auftraggeber mit Sitz außerhalb der
Vereinigten Staaten handelt, der keinen Auftrag zur Teilnahme an dem
Angebot aus den Vereinigten Staaten erteilt, und dass er keine US-Person
ist. Für die Zwecke der Angebotsunterlage und des vorstehenden Absatzes
bezeichnet „Vereinigte Staaten“ die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre
Territorien und Besitzungen, jeden Bundesstaat der Vereinigten Staaten von
Amerika und den District of Columbia.
Vereinigtes Königreich
Die Bekanntgabe dieser Mitteilung und der Angebotsunterlage sowie aller
anderen Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot erfolgt
nicht durch eine gemäß Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act
2000 („FSMA“) autorisierte Person, und diese Dokumente und/oder
Materialien wurden nicht von einer solchen Person genehmigt.
Dementsprechend werden diese Dokumente und/oder Materialien nicht an die
breite Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt und dürfen auch
nicht an diese weitergegeben werden. Die Übermittlung dieser Dokumente
und/oder Materialien ist von der Beschränkung für Finanzwerbung gemäß
Abschnitt 21 des FSMA ausgenommen, da sie sich nur an Personen richtet und
nur an Personen übermittelt werden darf, die (1) über Berufserfahrung in
Angelegenheiten im Zusammenhang mit Investitionen verfügen, die
Anlageexperten sind (im Sinne von Artikel 19(5) der Verordnung über
Finanzdienstleistungen und -märkte von 2000 (Finanzwerbung) von 2005 in
der geänderten Fassung (die „Finanzwerbeverordnung“)); (2) Personen, die
unter Artikel 43 (2) der Finanzwerbeverordnung fallen, darunter Gläubiger
oder Mitglieder der Gesellschaft; (3) Personen, die unter Artikel 49 der
Finanzwerbeverordnung fallen („vermögende Unternehmen, nicht eingetragene
Vereinigungen usw.“); oder (4) alle anderen Personen, an die diese
Dokumente und/oder Materialien rechtmäßig weitergegeben werden dürfen.
Alle Investitionen oder Investitionsaktivitäten, auf die sich diese
Ankündigung und die Angebotsunterlage beziehen, stehen nur diesen Personen
zur Verfügung oder werden nur mit diesen Personen durchgeführt, und andere
Personen sollten sich nicht darauf verlassen.
Italien
Weder das Angebot noch diese Bekanntmachung, die Angebotsunterlage oder
andere Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot wurden
oder werden gemäß den italienischen Gesetzen und Vorschriften dem
Genehmigungsverfahren der Commissione Nazionale per le Società e la Borsa
(„CONSOB“) unterzogen. Das Angebot wird in der Republik Italien als
ausgenommenes Angebot gemäß Artikel 101-bis, Absatz 3-bis des
Gesetzesdekrets Nr. 58 vom 24. Februar 1998 in seiner geänderten Fassung
(das „Finanzdienstleistungsgesetz“) und Artikel 35-bis, Absatz 3 der
CONSOB-Verordnung Nr. 11971 vom 14. Mai 1999 in ihrer geänderten Fassung
durchgeführt. Anleihegläubiger oder wirtschaftliche Eigentümer der
Anleihen, die ihren Sitz in Italien haben, können ihre Anleihen gemäß dem
Angebot ganz oder teilweise über autorisierte Personen (wie
Wertpapierfirmen, Banken oder Finanzintermediäre, die gemäß dem
Finanzdienstleistungsgesetz, der CONSOB-Verordnung Nr. 20307 vom 15.
Februar 2018 in ihrer jeweils gültigen Fassung und dem Gesetzesdekret Nr.
385 vom 1. September 1993 in der jeweils gültigen Fassung) und in
Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften oder den
Anforderungen der CONSOB oder einer anderen italienischen Behörde
durchführen.
Jeder Vermittler muss die geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich der
Informationspflichten gegenüber seinen Kunden im Zusammenhang mit den
Schuldverschreibungen oder dem Angebot einhalten.
Frankreich
Das Angebot wird weder direkt noch indirekt an die Öffentlichkeit in der
Republik Frankreich gerichtet. Diese Bekanntmachung, die Angebotsunterlage
und alle anderen Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit dem Angebot dürfen
in der Republik Frankreich nur an qualifizierte Anleger im Sinne von
Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 verteilt werden. Diese
Bekanntmachung und die Angebotsunterlage wurden und werden nicht der
Autorité des marchés financiers zur Genehmigung vorgelegt oder von dieser
genehmigt.
Belgien
Das Angebot wird weder direkt noch indirekt an Personen in Belgien
gerichtet, die im Sinne des belgischen Wirtschaftsgesetzbuchs in seiner
geänderten Fassung als Verbraucher gelten (ein „Verbraucher“), und diese
Bekanntmachung, die Angebotsunterlage und alle anderen Dokumente oder
Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot wurden und dürfen weder direkt
noch indirekt in Belgien an Verbraucher verteilt werden.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Investor Relations and Corporate Communications
Simone Korbelius
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T +43 (0)1 88 090 2291
M +43 (0)699 1685 7291
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30.05.2025 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group.
www.eqs.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CPI Europe AG
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1100 Wien
Österreich
Telefon: +43 (0) 1 88090 – 2291
Fax: +43 1 88090 – 8291
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