Wien (OTS) – Über Jahre hinweg haben Paritätsklauseln von Booking.com
den
Wettbewerb zwischen Plattformen ruiniert und so zu überhöhten
Provisionen geführt. Sie haben Hotels gehindert, über die eigene
Website bessere Konditionen anzubieten. Dadurch entstandene
finanziellen Schäden können eingeklagt werden. „In der Schweiz müssen
ähnlich hohe Kommissionen wie in Österreich auf Anordnung des
amtlichen Preisüberwachers um ein Viertel gesenkt werden. Spanische
Kartellwächter haben Booking.com im Vorjahr wegen wettbewerbswidrigen
Verhaltens zu mehr als 400 Mio. Euro Strafe verurteilt. Laut EuGH-
Urteil vom 19. September 2024 verstoßen die Paritätsklauseln gegen EU
-Wettbewerbsrecht“, zählt ÖHV-Generalsekretär Dr. Markus Gratzer
gleich mehrere gute Gründe auf, sich einer europaweiten Sammelklage
anzuschließen.
Zwtl.: Hohe Chancen, wenig Risiko
Hotelverbände aus 26 Ländern unterstützen die Sammelklage auf
Initiative des europäischen Branchenverbands HOTREC. Der Rechtsstreit
ist ausfinanziert. Der Prozessfinanzierer verdient nur im Erfolgsfall
mit, Hotels tragen weder Kosten noch Risiken.
Zwtl.: Teilnahme an Sammelklage bis Ende Juli online
In Österreich wurde die Anwendung der „Bestpreisklauseln“ bereits
vor 10 Jahren auf Initiative der ÖHV und Fachgruppe Hotellerie der
WKÖ erfolgreich verboten. Trotzdem können auch österreichische
Betriebe durch die Anwendung wettbewerbswidriger Paritätsklauseln in
den letzten 20 Jahren einen erheblichen finanziellen Schaden erlitten
haben. Es geht um viel: Schätzungen gehen von mehr als 30% der
Kommissionen aus. Der Fall wird von erfahrenen Jurist:innen der
Stichting Hotel Claims Alliance bearbeitet, die schon das EuGH-Urteil
C-264/23 erwirkt haben: Betriebe können sich einfach bis 31. Juli
2025 unter www.mybookingclaim.com registrieren.
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