Wien (OTS) – Mit Österreichs Sieg beim Eurovision Song Contest in
Basel stand auch
fest, dass der ESC 2026 in Österreich stattfinden wird. Zentrale
Frage ist, in welcher Stadt der Megaevent über die Bühne geht. Heute,
am 2. Juni 2025, wurde der Bewerbungsprozess für die Host City des
Eurovision Song Contests 2026 gestartet. Bis 4. Juli können die
Bewerbungsunterlagen von österreichischen Städten und Gemeinden beim
ORF eingereicht werden.
Tourismus, internationale Sichtbarkeit, lokale Wertschöpfung und
langfristiger Imagegewinn für ESC Host Cities:
Die Erfahrungen vergangener Austragungsorte zeigen eindrucksvoll,
dass die jeweilige Gastgeberstadt erheblich wirtschaftlich profitiert
– etwa durch Tourismus, internationale Sichtbarkeit, lokale
Wertschöpfung sowie langfristige Imagegewinne. Am Beispiel Liverpool
2023, wo der ESC mit umfangreichen Studien begleitet wurde, lassen
sich die positiven Effekte, die eine Host City durch die Austragung
des ESC erzielen kann, in Zahlen fassen: Der Song Contest 2023 und
die mit ihm in Verbindung stehenden Events zählten insgesamt 473.000
Besucher:innen. Durch den ESC wurden in dieser Zeit in der Region
Liverpool rund 55 Millionen Pfund Umsatz zusätzlich generiert. Auch
Basel konnte direkt nach dem Finale bereits eine erste positive
Bilanz ziehen: Mehr als 500.000 Menschen waren in der St.
Jakobshalle, bei der Opening Ceremony und den Eventlocations wie dem
Eurovision Village und dem Eurovision Square mit dabei. Die
Hotelauslastung lag rund um das Finale bei 95 Prozent. Insgesamt
wurden rund 50.000 Gästenächtigungen erzielt.
Kriterien und Mindestanforderung zur Umsetzung des Eurovision
Song Contests 2026
Für die Teilnahme am Auswahlprozess müssen interessierte
österreichische Städte und Gemeinden die von der European
Broadcasting Union (EBU) vorgegebenen Kriterien erfüllen, welche eine
voll ausgestattete Veranstaltungshalle mit entsprechender Kapazität
und Infrastruktur, gute internationale Anbindung, ausreichende
Unterkünfte in der Region sowie organisatorische,
sicherheitstechnische und nachhaltige Umsetzungskompetenz der Host
City umfassen. In der ersten Bewerbungsphase (Interessensbekundung)
ist die Mindestanforderung, dass die Austragungsstätte für einen
Zeitraum von mindestens acht Wochen – sieben Wochen vor dem Finale
und eine Woche danach – exklusiv zur Verfügung steht und dass das
Publikumsfassungsvermögen in der Showhalle (Performance Area) rund
10.000 Personen umfasst.
Kontakte und Termine
Das erforderliche Formular zur Interessensbekundung ist unter
der.ORF.at/ESC2026 abrufbar. Nähere Unterlagen erhalten geeignete
Bewerber:innen sobald sie die Interessensbekundung abgegeben haben.
Welche Städte sich bewerben, wird vom ORF nicht kommuniziert.
Interessensbekundungen, die die Mindestanforderung nicht erfüllen,
können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungsunterlagen als Host City für den ESC 2026 sind bis
Freitag, den 4. Juli 2025, um 12.00 Uhr (MESZ) elektronisch
einzureichen.