Wien (OTS) – Familienministerin Claudia Plakolm präsentierte heute,
am 10. Juni,
betreffend die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gemeinsam mit
Wolfgang Mazal vom Österreichischen Institut für Familienforschung
eine Studie zur Entwicklung und Situation der Kinder und Jugendlichen
in Österreich. „Knapp 1,6 Millionen Kinder und Jugendliche in unserem
Land bedeuten, dass rund jede sechste Person unter 18 Jahre alt ist.
Als Familien- und Jugendministerin möchte ich dafür Sorge tragen,
dass diese Generation von der Politik gehört wird und dass sie
weiterhin in einem starken Land aufwachsen kann“, hielt Plakolm in
ihrem Statement fest. „Der Bericht zeigt einmal mehr, dass es für
Kinder und Jugendliche bei uns soziale Sicherheit, eine gute
Betreuung und eine gute Ausbildung samt einer Perspektive für die
Zukunft gibt, auch im Hinblick auf die Umsetzung der UN-
Kinderrechtskonvention“, betonte die Familienministerin.

Familienbeihilfe und Kinderbetreuung ausgebaut

„Als Bundesregierung bekennen wir uns dazu, dass wir Familien mit
Kindern finanziell unterstützen. Der größte Teil betrifft mit knapp 4
Milliarden Euro die Familienbeihilfe. Im Budget haben wir das für die
kommenden beiden Jahre bereits sichergestellt“, erklärte Claudia
Plakolm, die über die Beibehaltung der Unterstützungsleistung trotz
der angespannten budgetären Situation froh ist. Im Bereich der
Kinderbetreuung würde viele Maßnahmen auch tatsächlich greifen. „Wir
wollen für Familien mit Kindern eine echte Wahlfreiheit garantieren.
Hier sehen wir große Fortschritte: Die Kindergarten-Besuchsquote von
unter 3-Jährigen ist von 4,6 Prozent im Jahr 1995 auf rund 33 Prozent
im Jahr 2023 gestiegen und bei den 3- bis 6-Jährigen von 71 Prozent
im Jahr 1995 auf 94 Prozent“, so Plakolm. Bundesländer und Gemeinden
hätten hier in den letzten Jahre massiv investiert und als Bund
leiste man ebenso einen Beitrag.

Kinderschutz verbessern: Sicheres Netzwerk abseits der Familie
ausbauen

Beim Kinderschutz müsse man noch konsequenter werden. „Die Zahlen
bei der Darstellung von Kindesmissbrauch stieg in zehn Jahren von 465
auf 2245 an. Die Aufklärungsquote beträgt dabei über 90 Prozent“,
sagte Plakolm, die darauf verwies, dass 8 von 10 Fälle im familiären
Bereich stattfinden würden. Im letzten Jahr sei es gelungen, das
Strafausmaß für Kinderschänder zu verdoppeln und einen eigenen
Strafrahmen für die kommerzielle Verbreitung von Darstellungen von
Kindesmissbrauch einzuführen. Organisationen und Vereine können sich
ihre Arbeit im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit durch ein
Gütesiegel zertifizieren lassen. „Das bestärkt mich in meiner Aufgabe
alles zu unternehmen, dass wir Kindern und Jugendlichen ein sicheres
Netzwerk geben können, in dem sie sich abseits der Familie
anvertrauen können, ob in der Schule oder bei Vereinstätigkeiten“,
betonte die Familienministerin. „Österreich ist ein stolzer
Vertragspartner der UN-Kinderrechtekonvention. Wir werden als
Bundesregierung weiterhin alles unternehmen, damit wir Kindern und
Jugendlichen eine gute Perspektive für die Zukunft bieten können“, so
Claudia Plakolm abschließend.

Institutsvorstand Univ.-Prof. Wolfgang Mazal hielt in seinem
Statement fest: „Die quantitative Analyse hat gezeigt, dass die in
der UN-Kinderrechtekonvention zugesagten Kinderrechte in einem
kontinuierlichen Prozess verfolgt und heute in einem hohen Maß
erfüllt werden. Dass es aber immer noch besser gehen kann, liegt auf
der Hand.“

Zentrale Erkenntnisse des Berichts

Demografischer Wandel (Definition „Kind“ (Artikel 1))

– 1.577.703 Kinder und Jugendliche (< 18 Jahren) lebten 2023 in
Österreich

– größte Kohorte: 6-Jährige (92.005)

– kleinste Kohorte: Neugeborene (79 164)

– Die Anzahl der unter 18-Jährigen ist in den letzten Jahrzehnten
insgesamt zurückgegangen.

Leben, Überleben und Entwicklung (Artikel 6)

– Säuglingssterblichkeit sank von 6,64 % (1950) auf 0,25 % (2022)

– Todesfälle von unter 18-Jährigen fielen von 4.220 (1970) auf 409 (
2023)

Mittel für Unterstützungssysteme wie Familienbeihilfen und
Kinderbetreuungsgeld – Verwirklichung der Kinderrechte (Artikel 4)

– Die Mittel für Unterstützungssysteme stiegen 2023 auf Ꞓ 12,4 Mrd. (
1980 waren es noch Ꞓ 2,5 Mrd.)

– Aktuell wird am meisten für die Familienbeihilfe (Ꞓ 3,9 Mrd.) und
Elementarpädagogik (Ꞓ 3,3 Mrd.) ausgegeben.

Internetzugang – Zugang zu Information (Artikel 17)

– Seit 2015 nutzen fast alle 16- bis 19-jährigen Personen regelmäßig
das Internet.

– Über 98 % nutzten es zumindest einmal in den letzten 3 Monaten.

Verantwortung für das Kindeswohl / Ausbau von Institutionen,
Einrichtungen und Diensten für die Betreuung von Kindern (Artikel 18)

– Besuchsquote von unter 3-Jährigen stieg von 4,6 % (1995) auf 32,8 %
(2023),

– bei 3- bis 6-Jährigen von 70,6 % (1995) auf 94 % (2023)

– Bei den 3- bis unter 6-Jährigen hält dieser Trend auf hohem Niveau
mittlerweile an.

Bildungszugang und -chancen (Artikel 28)

– Im Jahr 2023 gab es zu Beginn des Schuljahres 356.598 Schülerinnen
und Schüler im Alter von 6 bis unter 10 Jahren.

– Davon gingen 346.901 (bzw. 97 %) in die Volksschule und 4.270 (1 %)
in eine Sonderschule.

– Der Anteil der Schülerinnen und Schüler in (Neuen) Mittelschulen
ging von 2010 (61 %) bis 2023 (56 %) etwas zurück, jener in einer AHS
stieg in diesem Zeitraum von 32 % auf 35 % an.

Schutz vor sexuellem Missbrauch (Artikel 34)

– Die Zahl der erfassten Straftaten im Bereich des bildlichen
sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und der bildlichen
sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen stieg im
Zeitraum 2013 (465 erfasste Straftaten) bis 2023 (2.245 erfasste
Straftaten) stark an.

– Die Aufklärungsquote bei den erfassten Fällen liegt seit 2015 bei
über 85 %.

– Bei den realen Fallzahlen ist jedoch die nicht erfasste
Dunkelziffer zu berücksichtigen.

Zum Bericht

Der Endbericht des Österreichischen Instituts für
Familienforschung (ÖIF) zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention,
gefördert vom Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, wurde vom
Österreichischen Institut für Familienforschung durchgeführt. Er
veranschaulicht, welche Daten zur Umsetzung der Kinderrechte in
Österreich vorliegen, sowie die Entwicklung der Lebenssituation von
Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.

Weitere Infos unter FB_58_Kinderrechtskonvention.pdf

Bilder von diesem Termin sind über das Fotoservice des
Bundeskanzleramts http://fotoservice.bundeskanzleramt.at kostenfrei
abrufbar.