Wien (OTS) – Während sich viele Kinder und Jugendliche bereits auf
entspannte
Ferien freuen, erleben Kinder mit Behinderungen und ihre Familien oft
eine Zeit voller Stress, Enttäuschung und Ausgrenzung. Die
Ferienbetreuung, die eigentlich Entlastung und Teilhabe bieten soll,
ist vielerorts in Österreich nur auf dem Papier tatsächlich für alle
zugänglich.
Eltern berichten von kurzfristig abgesagten Betreuungsplätzen,
fehlendem geschulten Personal und mangelnder Barrierefreiheit. „Oft
entscheidet der Einsatz von engagierten Gemeinderät:innen und
Bürgermeister:innen, ob Kinder mit Behinderungen Zugang zu
Ferienbetreuungsplätzen erhalten,“ erklärt die Anwältin für
Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a
Christine Steger. Viele Familien müssen jedes Jahr aufs Neue darum
kämpfen, einen verlässlichen Betreuungsplatz für ihr Kind mit
Behinderungen zu erhalten.
Zwtl.: Fehlende Finanzierung von Personal durch Gemeinden und Länder
„Kinder mit Behinderungen werden häufig nicht als integraler
Bestandteil der Zielgruppe für Ferienbetreuung gesehen. Gibt es
Unterstützungsbedarfe, winken Gemeinden oft großräumig ab: Keine
Kapazitäten für behinderte Kinder, weil kein „extra“ Personal
eingestellt wird“ stellt Steger fest. Gemeinden und Länder stellen
oft nicht genug finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Einstellung
von genügend Personal zu ermöglichen, damit Kinder mit Behinderungen
eine Ferienbetreuung bekommen können. Aus zahlreichen Fällen ist
erkennbar, dass durch diese Mangelfinanzierung in vielen
Organisationen geschultes Personal im pflegerischen oder
pädagogischen Bereich gänzlich fehlt oder nur unzureichend eingesetzt
werden kann. Daher ist eine zentrale Forderung, Betreuung für alle
Kinder endlich ausreichend zu finanzieren.
„Es braucht einen gleichberechtigten Zugang für alle Kinder zu
angemessener Ferienbetreuung,“ so Steger. „Dazu muss es eine
ausreichende Finanzierung geben.“
Mangelnde Angebote führen letztlich auch dazu, dass
Alleinerzieher:innen oft keiner Beschäftigung nachgehen können, die
ihren Lebensunterhalt deckt. Dadurch rutschen ganze Familien in Armut
mit langfristigen Auswirkungen auf das gesamte Erwerbsleben. Nicht zu
unterschätzen ist auch, dass diese Folgen überproportional betreuende
Frauen betreffen. „Damit ist mangelnde Ferienbetreuung auch ein Thema
der Geschlechtergerechtigkeit,“ fasst Steger zusammen.
Obwohl Kinder mit Behinderungen laut der Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen Anspruch auf Teilhabe und
gleichwertige Freizeitangebote haben, sieht die Realität oft anders
aus.
“Die Anträge auf beispielsweise zusätzliche Assistenz für die
Ferienzeit werden oftmals pauschal abgelehnt, da die Ländergesetze
keine Grundlagen vorsehen”, so Steger. „Das System ist mit zu großen
bürokratischen Hürden verbunden und für die Familien nicht
nachvollziehbar. Es fehlt an der Finanzierung von ausreichenden
Angeboten durch die Länder und Gemeinden. Es braucht endlich
gesetzlich verbriefte Grundlagen für Ferienbetreuung und einfache,
transparente und ausreichend finanzierte Angebote in allen
Bundesländern. Kinder mit Behinderungen haben ein Recht auf Freizeit
und Gemeinschaft unter Gleichaltrigen.“