Wien (OTS) – „Die Liveübertragung der Befragungen von Personen
öffentlichen
Interesses in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen ist eine
langjährige freiheitliche Forderung, deren Umsetzung sich auch die
Bevölkerung erwartet – immerhin haben fast 103.000 Bürger ein
entsprechendes Volksbegehren unterstützt. In der letzten
Gesetzgebungsperiode waren auch die Verhandlungen zwischen den
Parlamentsparteien dafür schon fortgeschritten, ÖVP-
Nationalratspräsident Sobotka ließ die Umsetzung dieses wichtigen
Vorhabens für mehr Transparenz jedoch wieder ‚einschlafen‘. Wir
Freiheitliche bereiten daher zurzeit bereits einen entsprechenden
Antrag für die Liveübertragung vor, den wir bei der nächsten
Gelegenheit im Parlament einbringen werden“, erklärte heute FPÖ-
Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA und lud die anderen
Fraktionen dazu ein, sich der freiheitlichen Initiative
anzuschließen.
Besonders in die Pflicht nahm Hafenecker dabei die ÖVP, die 2023
ihre jahrelange kategorische Blockadehaltung gegen die
Liveübertragung zumindest nach außen hin aufgegeben habe, seither
aber jegliche Aktivität in diese Richtung vermissen ließ: „Es war der
damalige ÖVP-Generalsekretär und nunmehrige ÖVP-Bundesparteiobmann
sowie Kanzler Stocker, der vor knapp eineinhalb Jahren den
plötzlichen Sinneswandel seiner Partei verkündet hat und die
Generalsekretäre der anderen Parteien sogar zu Gesprächen laden
wollte. Jetzt liegt es an ihm, zu zeigen, ob dieser Sinneswandel nur
ein taktisches Manöver war oder er tatsächlich glaubwürdig ist! Denn
eines steht fest: Vom ‚Saulus zum Paulus‘ wird man nicht durch bloßes
Ankündigen, sondern nur durch Taten.“
Über die genaue Ausgestaltung und damit verbundene rechtliche
Fragen müsse man im Detail beraten, so der freiheitliche
Generalsekretär, entscheidend sei aber, dass „das Fenster aus dem
Untersuchungsausschusslokal in Richtung Bevölkerung so weit wie
möglich aufgemacht“ werde. „Es geht hier darum, dass sich die Bürger
selbst ein Bild von der Aufklärungsarbeit genauso wie vom Verhalten
von Auskunftspersonen öffentlichen Interesses machen können. Gerade
aktive oder ehemalige politische Entscheidungsträger würden es sich
dann auch wohl dreimal überlegen, ob sie wirklich vor den Augen der
Bevölkerung teils abenteuerliche Erinnerungslücken oder regelrechte
Entschlagungsorgien hinlegen wollen, wie es leider in vergangenen
Untersuchungsausschüssen oft vorgekommen ist“, führte NAbg. Christian
Hafenecker, MA weiter aus.