Wien (OTS) – „Durch den Beschluss des Publikumsrats vom 5. Juni 2025
über die
Entsendung der Mitglieder in den Stiftungsrat begeht die schwarz-rot-
pinke Verlierer-Ampel in Sachen ORF-Gremien zum wiederholten Male
Verfassungs- und Gesetzesbruch. Anstatt das Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofs und die Unvereinbarkeitsbestimmungen für ORF-
Funktionsträger zu respektieren, macht die ÖVP mit der Nominierung
der hochrangigen ÖVP-Funktionärinnen Aubauer (Ältere Generationen)
und Karl (Hochschulen) ungeniert weiter und baut mit Unterstützung
der beiden anderen Systemparteien – und des SPÖ-Medienministers
Babler – ihren medienpolitisch ‚tiefen Staat‘ auch im ORF weiter aus.
Wenn man jetzt einen letzten Funken an Anstand und Verantwortung
zeigen möchte, sollte man diese einschlägigen Entsendungsbeschlüsse
bis zur Konstituierung des ORF-Stiftungsrats jedenfalls schleunigst
rückgängig machen“, betonte heute FPÖ-Generalsekretär und
Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker, MA.

„Nachdem bereits die Stiftungsratsmitglieder Hauer (ÖGB/SPÖ) und
Herz (Dachverband/ÖVP) wegen offensichtlicher Verfassungs- und
Gesetzeswidrigkeit ihrer Nominierung zurückgezogen werden mussten,
versucht man mit den ÖVP-Vertreterinnen Aubauer, stellvertretende
Obfrau der ÖVP-Senioren, und Karl, stellvertretende Landesvorsitzende
des ÖAAB, ein weiteres Mal, die Macht- und Parteipolitik vor die
Interessen der österreichischen ORF-Konsumenten, die diese
Institution ja über die Zwangs-Haushaltsabgabe finanzieren, zu
stellen. Die Funktionen von Aubauer und Karl sind unvereinbar mit
einem Sitz im Stiftungsrat. Dass sich Aubauer als frühere langjährige
ÖVP-Nationalratsabgeordnete und Karl als ehemalige ÖVP-
Justizministerin auch noch dafür einspannen lassen, eine
Unvereinbarkeitsbestimmung wider besseres Wissen und damit zugleich
gegen das ORF-Gesetz zu unterzeichnen, kann man nur mehr als
politische ‚Beitragstäterschaft‘ gegen die Verfassung interpretieren.
Die ÖVP und ihre Repräsentanten werden damit zu ‚Wiederholungstätern‘
gegen die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der
Gesetzesbruch wird zum medienpolitischen Dauerdelikt“, so Hafenecker
weiter.

Dazu passe einmal mehr die machtpolitische Aufteilung der zu
entsendenden ORF-Publikumsräte in den Stiftungsrat nach dem partei-
und systempolitischen Machtverteilungsschlüssel 4 (ÖVP): 4 (SPÖ): 1 (
NEOS). SPÖ und NEOS reihten sich einmal mehr in das System der
Steigbügelhalterei für den „tiefen Staat“ der ÖVP ein. Dass der nach
dem Bundesministeriengesetz und damit der Kompetenzverteilung
innerhalb der Bundesregierung zuständige SPÖ-Vizekanzler Babler dies
alles geschehen lasse und als „Medienminister“ in keinem einzigen
Fall korrigierend eingreife, zeige, wie abgehoben, macht- und
postenversessen der ehemalige Verbal-Oppositionelle nach wenigen
Monaten Regierungsamt schon sei. Von „weniger Einfluss“ im
Stiftungsrat könne jedenfalls keine Rede sein – über den Umweg
Publikumsrat versuche die Regierung den Verfassungsgerichtshof
schlicht und ergreifend auszutricksen.

Mit den drei parteifreien ORF-Publikumsräten, die sich zur Wahl
stellten, wären im Übrigen Persönlichkeiten zur Verfügung gestanden,
die ein Signal für mehr Unabhängigkeit im Stiftungsrat gewesen wären.
Martin Ladstätter zum Beispiel wäre als Vertreter der Menschen mit
Behinderungen auch ein klares gesellschaftspolitisches Zeichen im
höchsten ORF-Gremium gewesen. „Dass man dies zu Gunsten der
Parteipolitik hintertrieben hat, ist ein weiterer Urkundsbeweis
dafür, worum es den Stockers, Bablers, Meinl-Reisingers und Co.
eigentlich geht: nicht um Österreich, nicht um die Österreicher und
auch nicht um eine unabhängige und objektive Berichterstattung im
ORF, sondern nur um Einflussnahme in Richtung eines ‚braven‘
Regierungsfunks“, so Hafenecker abschließend.