Wien (OTS) – Anlässlich des ersten freiheitlichen Bürgermeistertags
hielten FPÖ-
Bürgermeister und Nationalratsabgeordneter Maximilian Linder und der
freiheitliche Bürgermeister aus Wels Andreas Rabl eine
Pressekonferenz ab, in dessen Rahmen die realen finanziellen Probleme
der Gemeinden, ob groß oder klein, angesprochen wurde, denn die
Mittel der Gemeinden gingen zurück, dies sei einerseits der
Abwanderung und andererseits der Konjunktur geschuldet, betonte Rabl.
„Die derzeitige Ausgestaltung des österreichischen
Finanzausgleichs stellt strukturschwache, schrumpfende und alternde
Gemeinden zunehmend vor finanzielle Herausforderungen. Der
maßgebliche Bezug der Mittelverteilung auf die Bevölkerungszahl führt
dazu, dass Regionen mit rückläufiger Entwicklung kontinuierlich an
finanzieller Handlungsfähigkeit verlieren. Wenn wir ausschließlich
auf die Einwohnerzahl als Kriterium setzen, verstärken wir
automatisch die Probleme jener Gemeinden, die ohnehin mit
Abwanderung, Integrationsproblemen oder demografischem Wandel
kämpfen. Die bestehende Systematik droht so, regionale
Ungleichgewichte weiter zu vertiefen“, so Rabl weiter.
„Ein Blick in die Schweiz zeigt einen möglichen Reformansatz:
Dort erfolgt der Finanzausgleich auf drei Ebenen – über einen Lasten-
, Ressourcen- und Härteausgleich. Eine derartige Vereinfachung und
Differenzierung könnte auch in Österreich dazu beitragen, die
finanzielle Ausstattung benachteiligter Regionen gerechter zu
gestalten und wäre zudem weit flexibler und differenzierter als
bisher“, forderte der freiheitliche Welser Bürgermeister ein
Reformumdenken ein.
Ein weiteres zentrales Problem liege in der fehlenden
finanziellen Autonomie von Ländern und Gemeinden. Lediglich vier
Prozent der Einnahmen würden aus selbst eingehobenen Steuern stammen.
Damit liege Österreich gemeinsam mit Estland am unteren Ende der OECD
-Staaten. Im Vergleich dazu würden sich Gemeinden in der Schweiz zu
rund 70 Prozent und Island mit bis zu 90 Prozent aus eigenen
Steuerquellen finanzieren. „Wenn Gemeinden mehr Verantwortung
übernehmen sollen, brauchen sie auch mehr finanzielle
Eigenverantwortung“, stellte Rabl klar.
„Besonders kritisch wird auch der systematische Ausschluss der
Gemeindeebene bei wichtigen Vereinbarungen gemäß Artikel 15a
Bundesverfassungsgesetz (BVG) gesehen. Diese Vereinbarungen – etwa im
Gesundheitsbereich, bei der Mindestsicherung oder beim Ausbau der
Elementarpädagogik, werden ausschließlich zwischen Bund und Ländern
abgeschlossen. Obwohl die Gemeinden diese Maßnahmen umsetzen und
vielfach die Hauptlast tragen, sind sie an der Ausarbeitung dieser
Vereinbarungen nicht gleichberechtigt beteiligt“, erklärte Rabl und
weiter: „Für eine zukunftsfähige Finanzverteilung braucht es ein
Umdenken im Finanzausgleichssystem, eine Stärkung der finanziellen
Eigenständigkeit der Gemeinden und deren aktive Einbindung in
zentrale politische Entscheidungsprozesse. Nur so kann die regionale
Entwicklung in Österreich nachhaltig gestärkt werden.“
„Wir haben 52 freiheitliche Bürgermeister in Österreich, ich
selbst übe dieses Amt in meiner Gemeinde Afritz am See seit rund 22
Jahren aus. Und natürlich ist man als Bürgermeister immer ein
bisschen unzufrieden mit der finanziellen Situation. Aber was sich
derzeit abspielt, das ist wirklich tragisch. Denn es gibt viele
Gemeinden, die nicht liquid sind, die zum Teil nicht mehr in der Lage
sind, die Löhne am Jahresende noch auszuzahlen. Das ist eine wirklich
dramatische Situation“, betonte Nationalratsabgeordneter Maximilian
Linder, freiheitlicher Bereichssprecher für kommunale Angelegenheiten
ebenfalls die oft sehr prekäre budgetäre Situation der Gemeinden.
Denn die Gemeinden hätten immer mehr Aufgaben zu stemmen: „Ausbau der
Kinderbetreuung, der Ganztagesschulen, des öffentlichen Nahverkehrs,
Mitfinanzierungspflicht im Bereich Soziales/Pflege/Krankenanstalten,
um nur ein paar Beispiele zu nennen. Oft gibt es dann nur eine
Anschubfinanzierung, die laufenden Kosten müssen dann von den
Gemeinden getragen werden“, so Linder weiter. Verschärft werde die
Lage auch durch die allgemeine wirtschaftliche Situation des Bundes
oder durch die Inflation.
„2019 sind uns von den Ertragsanteilen, die wir bekommen haben,
47 Prozent übriggeblieben für gemeindeeigene Aufgaben. 2025 werden es
nur mehr 38 Prozent sein. Das heißt, von den 1.000 Euro, die wir
bekommen haben, haben wir 470 Euro für gemeindeeigene Aufgaben
verwenden können. 2025 können wir 380 Euro von diesem Tausender in
der Gemeinde für die Aufgaben verwenden, für die wir selbst zuständig
sind“, rechnete Linder am Beispiel seines Heimatbundeslands Kärnten
vor. „Es geht nicht, dass wir laufend neue Aufgaben übertragen
bekommen und nicht mehr wissen, wie man das Ganze finanzieren soll.
Wer anschafft, muss auch bezahlen“, betonte Linder.
Auch die überbordende Bürokratie belaste die Gemeinden: „Dazu ein
kleines Beispiel aus meiner Heimatgemeinde Afritz: Wir haben einen
Kindergarten gebaut, Baubeginn vor 2021, zwei Millionen Netto-
Baukosten. Finanzierung: eine Million Euro aus einem EU-
Förderprojekt, 500.000 vom Land Kärnten und 500.000 Euro
Bedarfszuweisungen innerhalb des Rahmens. Das heißt: eine Million
Euro wurde über Bedarfszuweisungen lukriert. Der Kindergarten ging
2022 in Betrieb. Wir haben jetzt die EU-Förderung abgerechnet. Das
heißt, diese eine Million wäre jetzt zu überweisen und plötzlich
bekommen wir die Nachricht, dass wir die Mittel, die wir via
Bedarfszuweisungen erhalten haben, dem Land rücküberweisen müssen.
Das Land überweist das an die Agrarmarkt Austria, der
Auszahlungsstelle der EU-Mittel, und wir bekommen von der Agrarmarkt
Austria zwei Millionen zurücküberwiesen. Faktum ist, dass uns das als
Gemeinde natürlich belastet, wenn wir eine Million Euro Kredit
aufnehmen müssen – und das für ein paar Wochen, damit im Endeffekt
eine Million Euro im Kreis geschickt wird. Das versteht doch kein
Mensch, aber das sind die Dinge, mit denen wir in der täglichen
Zusammenarbeit mit Bund und der EU zu tun haben und das muss auch ein
Ende haben“, betonte Linder.