Wien (OTS) – Im gestrigen parlamentarischen Menschenrechtsausschuss
kam es zu
einer Aussprache mit SPÖ-Justizministerin Sporrer über aktuelle
Fragen aus ihrem Ressort. FPÖ-Verfassungssprecher NAbg. Michael
Schilchegger befragte die Justizministerin zu ‚Strengeren Maßnahmen
zur Bekämpfung von Jugendkriminalität‘ aus dem Regierungsprogramm.
„Gewalt an Schulen nimmt überhand, von Mobbing bis hin zu schweren
Straftaten. Damit wird das Schutzversprechen des Staates gegenüber
unseren Kindern und Jugendlichen gebrochen, die ja ein Recht auf
gewaltfreie Erziehung und Bildung haben. Ich wollte also von SPÖ-
Justizministerin Sporrer wissen, wie sie das im Regierungsprogramm
vorgesehene Reformvorhaben ‚Normverdeutlichungsgespräche auch für
nicht strafmündige Jugendliche‘ beurteilt, also Belehrungen von
Straftätern, das sprichwörtliche ‚Du, du, du!‘ einer
Autoritätsperson, das angeblich von weiteren Taten abschrecken soll.
Im Speziellen wollte ich wissen, wie sich diese Reformmaßnahme von
den bestehenden Regelungen im Jugendgerichtsgesetz unterscheiden
soll, zumal derartige Belehrungen vor dem Pflegschaftsgericht in der
Rechtspraxis mitunter auch mit Unmündigen geführt werden. Weiters
wollte ich wissen, inwiefern Erfahrungen mit diesem bereits
bestehenden Instrument in der Strafverfolgung von jugendlichen
Straftätern gemacht wurden.“

Die Antwort der SPÖ-Justizministerin überraschte: „Die
‚Normverdeutlichung‘ falle nicht in ihren Zuständigkeitsbereich,
sondern wäre dies ein Instrument aus dem Sicherheitspolizeigesetz,
woraus sich die Zuständigkeit des Innenministeriums ergeben würde.“
Offenbar haben weder die Justizministerin noch ihr Sektionschef, der
ihr mit Antworten sekundierte, von § 6 Abs. 2 des
Jugendgerichtsgesetzes – also einem Antrag der Staatsanwaltschaft an
das Pflegschaftsgericht – je etwas gehört. „Dass die Bundesministerin
eine sehr spezielle Frage nicht beantworten kann, kann durchaus
vorkommen und ist für sich genommen nicht bemerkenswert. Das
Unterkapitel ‚Strengere Maßnahmen zur Bekämpfung von
Jugendkriminalität‘ findet sich im Regierungsprogramm unter dem Punkt
‚Justiz und Rechtsstaat‘ – konkret im Abschnitt
‚Strafrecht/Strafverfolgung‘. Diese Vorhaben ressortieren eindeutig
zum Justizministerium. Ich habe der SPÖ-Justizministerin daher in der
weiteren Fragerunde eine ‚goldene Brücke‘ gebaut und nur sehr
allgemein gefragt, welche Maßnahmen das BMJ zur Umsetzung dieses
Kapitels plant“, berichtete Schilchegger weiter.

Die zweite Antwort der SPÖ-Justizministerin Sporrer fiel sodann
noch viel erstaunlicher aus: „Sie beharrte darauf, dass Prävention
von Kriminalität in den Zuständigkeitsbereich des BMI fiele, obwohl
niemand von ‚Prävention‘ gesprochen hat. Als ich darauf hinwies, dass
es sich bei dem Punkt ‚Strengere Maßnahmen zur Bekämpfung von
Jugendkriminalität‘ um ein justizpolitisches Vorhaben aus ihrem
eigenen Regierungsprogramm handle, entgegnete sie wörtlich: ‚Es ist
nicht mein Regierungsprogramm‘. Die Bundesministerin für Justiz
distanziert sich also bereits jetzt, nur wenige Monate nach ihrer
Angelobung, vom schwarz-rot-pinken-Regierungsprogramm“, berichtete
Schilchegger und kritisierte: „Die Justizministerin – oberste
Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften – weiß nichts von ihren
eigenen gesetzlichen Zuständigkeiten zur Strafverfolgung und
Strafrechtslegistik oder sie will nichts davon wissen. Für eine
ehemalige Höchstrichterin ist beides mehr als peinlich. Wer keine
Ahnung von seinem Ressort hat, die Verantwortung auf andere Ressorts
abschieben will und nicht einmal die Vorhaben aus dem eigenen
Regierungsprogramm kennt, ist als Ministerin schlicht fehl am Platz.
Diese SPÖ-Justizministerin ist mit ihrem Amt überfordert, ihr
gestriger Auftritt war eine einzige Blamage. Aus meiner Sicht ist sie
schon jetzt rücktrittsreif“, betonte Schilchegger und ergänzte
abschließend: „Der strafrechtliche Reformeifer der Justizministerin
erschöpft sich in der Bekämpfung von ‚Dick-Pics‘. Dieses
Reformvorhaben hat sie mehrfach erwähnt und hierauf war die
Ministerin auch sehr stolz. Eine derartige Ignoranz der wirklichen
Probleme in der Jugendkriminalität haben sich unsere Kinder und
Jugendlichen, die diese Untätigkeit ausbaden müssen, wahrlich nicht
verdient.“