Wien (OTS) – Die Gefährderüberwachung passierte am 18. Juni 2025 den
Ministerialrat. „Heute ist ein ganz besonderer Tag für die Polizei
und ein ganz besonderer Tag für den Verfassungsschutz. Wir haben lang
und intensiv gerungen, gekämpft und es schlussendlich geschafft. Wir
setzen heute einen wichtigen Schritt, man könnte sagen, einen
Meilenstein in der Terrorabwehr“, betonte Innenminister Gerhard
Karner im Zuge einer Pressekonferenz. „Wir machen das nicht aus Jux
und Tollerei, sondern weil es notwendig ist, die Gefährderüberwachung
einzuführen, um Terrorismus und Extremismus zu bekämpfen“, ergänzte
Karner.
Die Messenger-Überwachung von potenziellen Gefährderinnen und
Gefährdern soll nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein:
Die Kriminalpolizei müsse einen begründeten Verdacht auf einen
möglichen Terroranschlag haben und die Überwachung müsse durch einen
Drei-Richter-Senat angeordnet werden. Jede Maßnahme müsse von einer
oder einem Rechtsschutzbeauftragten laufend kontrolliert werden und
sei beschränkt. Die Gefährderüberwachung soll nur dann stattfinden,
wenn es für Ermittlungen unbedingt notwendig und rechtlich möglich
ist.
„Das Ziel ist, dass Menschen, die terroristische Anschläge in
Österreich planen, sich unsicherer fühlen – und dass das
Sicherheitsgefühl für alle anderen wieder steigt. Deshalb ist dieser
Beschluss im Ministerrat heute ein wichtiger Meilenstein in der
Bekämpfung von Terrorismus und Spionage in Österreich. Mit der
Gefährderüberwachung wird dem Verfassungsschutz ein wichtiges
Werkzeug in die Hand gegeben, um effizient und zeitgemäß gegen
Bedrohungen unserer Gesellschaft vorzugehen“, sagte Staatssekretär
Jörg Leichtfried.
Im Fokus stehen Terrorismusabwehr und das gezielte Vorgehen gegen
verfassungsgefährdende Personen. Sollte es zu mehr als 30
Anwendungsfällen im Jahr kommen, müsse ein Sonderbericht im
zuständigen Untersuchungsausschuss erfolgen. Die Befugnis zur
Gefährderüberwachung wird auf verfassungsgefährdende Straftaten oder
auf Straftaten mit einer Strafdrohung von mehr als zehn Jahren
Freiheitsstrafe Anwendung finden. „Der nicht gerechtfertigte Vorwurf,
es handle sich bei der Gefährderüberwachung um eine
Massenüberwachung, kann somit entschärft werden“, sagte NEOS-
Klubobmann Yannick Shetty. Er ergänzte: „Ich glaube, es gibt in
keinem anderen europäischen Land, in dem es solche Maßnahmen gibt,
einen so strengen Rechtsschutz, wie es ihn in Österreich geben wird.“
Die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von potenziellen
Gefährdern soll noch vor dem Sommer im Plenum beschlossen werden.
Dabei sollen Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland
miteinbezogen und modernste Mittel angeschafft werden.