Wien (PK) – Ab 1. September gilt die Informationsfreiheit und damit
auch die
Pflicht für öffentliche Stellen, Informationen von allgemeinem
Interesse proaktiv zu veröffentlichen. Auch aus dem Parlament werden
künftig zusätzliche Inhalte öffentlich abrufbar sein.
Informationen zum Gesetzgebungsprozess
Das Parlament macht bereits jetzt die Arbeit von Nationalrat und
Bundesrat sowie die sonstigen Ereignisse im Hohen Haus umfassend
transparent. Im Sinne der Informationsfreiheit werden nun weitere
Inhalte verfügbar sein. Interessierte Bürger:innen finden unter
anderem erweiterte Statistikreports, etwa zu den Wortmeldungen der
Parlamentarier:innen im Plenum, zu schriftlichen Anfragen an die
Bundesregierung und zu Begutachtungsverfahren. Es wird Übersichten zu
den Gesetzesbeschlüssen im Nationalrat und zum Abstimmungsverhalten
der Klubs sowie detaillierte Beschluss- und Sitzungsstatistiken
geben. Für den Bundesrat veröffentlicht das Parlament etwa die Liste
der zukünftigen Bundesratspräsident:innen, also der Erstgereihten der
jeweiligen Länder. Außerdem wird es Listen über die Einsprüche und
Zustimmungen des Bundesrats geben.
Bei Untersuchungsausschüssen wird künftig am Ende eines
Ausschusses eine Gesamtaufstellung von Vergütung bzw. Kostenersatz
für Verfahrensrichter:in, Verfahrensanwält:in und deren
Stellvertretungen bzw. für Ermittlungsbeauftragte und Sachverständige
veröffentlicht. Im Rahmen der jährlichen Budgetberatungen werden die
kurzen Budgetanfragen der Abgeordneten sowie die Beantwortung durch
die Regierungsmitglieder veröffentlicht.
Inhalte der Parlamentsverwaltung
Auch aus dem Bereich der Parlamentsverwaltung werden künftig noch
mehr Informationen zur Verfügung stehen. So werden etwa Verträge und
Rechtsgutachten veröffentlicht, sofern sie die Kriterien des
Informationsfreiheitsgesetzes erfüllen. Weiterhin veröffentlicht wird
die vom Parlament in Auftrag gegebene Antisemitismusstudie, die alle
zwei Jahre durchgeführt wird. Ausschreibungsunterlagen in
formalisierten Vergabeverfahren werden wie bisher zur Verfügung
gestellt. Außerdem wird man Begleitmaterialien zu Veranstaltungen und
Konferenzen, Programmhefte und Publikationen sowie Präsentationen und
Vorträge bei Themen von allgemeinem Interesse online abrufen können.
Veröffentlichung über Parlamentswebsite und Register
Der Bereich der Parlamentsverwaltung ist im
Informationsfreiheitsgesetz geregelt. Für die Gesetzgebung gelten die
an die Informationsfreiheit angepassten Geschäftsordnungen von
Nationalrat und Bundesrat sowie das Informationsordnungsgesetz.
Sämtliche Informationen werden gebündelt auf der Website des
Parlaments veröffentlicht. Dafür wird im Bereich ” Services ” die
Seite “Informationsfreiheit” eingerichtet. Weil die proaktive
Veröffentlichungspflicht für Informationen gilt, die ab 1. September
entstehen, wird diese Seite nach und nach mit Inhalten befüllt. Über
eine Schnittstelle werden die Metadatensätze spätestens ab 1.
Dezember 2025 außerdem im Informationsregister auf data.gv.at
abgebildet. Eine Verpflichtung dazu besteht laut
Informationsfreiheitsgesetz für jene Inhalte, die der
Parlamentsverwaltung zuzurechnen sind. Wie bisher werden aber auch
Informationen rund um die Gesetzgebung weiterhin im Register
einzusehen sein. (Schluss) kar
HINWEIS: Informationen über das Informationsfreiheitsgesetz und
seine Entstehungsgeschichte finden Sie in der Parlamentskorrespondenz
Nr. 750/2025 .