Wien (OTS) – Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an
Frauen startet
die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) eine neue
Informationskampagne zu sexueller Belästigung. Ziel der Initiative
ist es, Betroffene zu stärken und das Bewusstsein für die
Ernsthaftigkeit jeder Form von sexueller Belästigung zu schärfen.

„Es ist uns wichtig, betroffenen Frauen Mut zu machen und
Optionen aufzuzeigen“, erklärt Sandra Konstatzky, Leiterin der GAW.
„In der Beratungspraxis zeigt sich, dass betroffene Frauen oft
unsicher sind, ob ihre Erfahrungen „schlimm genug“ sind, um sich
Unterstützung zu holen.“ Die Gleichbehandlungsanwaltschaft möchte
daher vermitteln, dass jede Erfahrung sexueller Belästigung ernst
genommen wird, unabhängig von deren Ausmaß, und dass Betroffene mit
ihren Erfahrungen nicht alleine zurechtkommen müssen.

Zwtl.: Unternehmen müssen ihre Prävention weiter ausbauen

Die Auswirkungen sexueller Belästigung sind schwerwiegend: Sie
führen dazu, dass die Arbeitsumgebung für Betroffene zu einem
belastenden und angstbesetzten Ort wird. Die Beratungsarbeit der
Gleichbehandlungsanwaltschaft zeigt einen größeren Zusammenhang:
„Sexuelle Belästigung von Frauen ist viel wahrscheinlicher in einer
Organisationskultur, die Geschlechterhierarchien fördert. Diese
Hierarchien schaffen auch Lohnungleichheit und verhindern berufliche
Aufstiege. Frauen werden dadurch systematisch klein gehalten.“ Vor
diesem Hintergrund betont die Gleichbehandlungsanwaltschaft die
zentrale Verantwortung der Arbeitgeber:innen. Notwendig seien
präventive Maßnahmen, klare interne Abläufe im Anlassfall und ein
konsequenter Umgang mit allen Vorfällen, so Sandra Konstatzky, die
auch auf das Schulungsangebot der Gleichbehandlungsanwaltschaft
verweist.

Zwtl.: Dauerthema und trotzdem gravierende Schutzlücken

Sexuelle Belästigung ist ein wichtiges Beratungsthema der
Gleichbehandlungsanwaltschaft: In den letzten fünf Jahren handelte
jeder fünfte gemeldete Fall von sexueller Belästigung. Es werden der
GAW auch insgesamt mehr Fälle gemeldet. Die Leiterin der
Gleichbehandlungsanwaltschaft sieht darin ein wichtiges Signal: „Mehr
Frauen kennen ihre Handlungsoptionen. Gleichzeitig verdeutlicht die
Beratungspraxis, dass das Problem systemisch ist.“ Obwohl sexuelle
Belästigung weit verbreitet ist, bestehen im Bildungsbereich
Schutzlücken im Gleichbehandlungsgesetz. In den meisten Schulen
greift das GlBG bei sexueller Belästigung nicht. Die GAW fordert eine
Ausweitung des Rechtsschutzes, um Betroffene auch hier unterstützen
zu können.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft bietet Betroffenen
Unterstützung an – kostenlos, vertraulich und individuell abgestimmt
auf deren Bedürfnisse. Der Beratungsprozess orientiert sich an den
Anliegen der betroffenen Personen.

Vorfälle können unter der Rufnummer 0800 206.119 gemeldet werden
und unter https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/