Wien (OTS) – Österreichs Pensionssystem ist nicht nachhaltig, die
öffentlichen
Pensionsaufwendungen liegen gemessen als Anteil an der
Wirtschaftsleistung um 70 bis 80 Prozent höher als in Dänemark,
Schweden oder den Niederlanden, das faktische Pensionsantrittsalter
ist mit Werten niedriger als Anfang der 1970er Jahre besonders
gering. Will man das ändern, muss man an der Wurzel ansetzen, dem
gesetzlichen Pensionssystem, das nach wie vor mit niedrigen
Altersgrenzen und laxen Zugangsvoraussetzungen zum möglichst frühen
Pensionsantritt geradezu einlädt.

„Es braucht eine faktenbasierte Pensionsdebatte. Soll das
faktische Pensionsantrittsalter steigen, brauchen wir eine
strukturelle Pensionsreform, die weit geöffneten Türen in die
Frühpension müssen geschlossen, Altersgrenzen endlich demografischen
Realitäten angepasst werden. Aber einerseits mit aller Kraft für
Frühpensionsregelungen einzutreten oder diese gar ausweiten zu
wollen, gleichzeitig jedoch die Betriebe für deren Inanspruchnahme an
den Pranger zu stellen ist unsachlich. Die wiederholten Rufe nach
Bonus-Malus Quotenmodellen für Ältere gehen am eigentlichen Problem
vorbei und zielen nur auf eine bürokratische Zusatzbelastung sowie
die Pönalisierung der ohnedies unter hohem Druck stehenden Betriebe,
was ideologiegetrieben und verfehlt ist“, hält Christoph Neumayer,
Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), anlässlich der
heutigen Pressekonferenz der AK zur Älterenbeschäftigung fest.

82 Prozent der neuen Pensionistinnen und Pensionisten geben laut
Statistik Austria als Hauptgrund für die Beendigung der
Erwerbstätigkeit und Inanspruchnahme der Alterspension an, dass die
Voraussetzungen für den Pensionsantritt erfüllt waren. Rund drei
Viertel der Menschen in Österreich gehen direkt aus einer
Erwerbstätigkeit in die Alterspension. Und auch aktuell zeigt sich:
Die stufenweise Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters für Frauen
führt laut AMS ganz überwiegend zu zusätzlicher Beschäftigung.

Teilpension praktikabel ausgestalten, wirksamen
Nachhaltigkeitsmechanismus implementieren

Die IV steht einem Teilpensionsmodell, zu dem heute die
Begutachtungsfrist endet, im Sinne eines flexibleren Übergangs vom
Erwerbsleben in die Pension grundsätzlich positiv gegenüber ( IV-
Stellungnahme zum Teilpensionsgesetz ). Das Teilpensionsmodell muss
jedoch für die Betriebe praktikabel und unbürokratisch ausgestaltet
werden, die Detailregelungen zur Arbeitszeitreduktion werden hierbei
kritisch gesehen. Die Teilpension ist auch nicht geeignet, dringend
gebotene strukturelle Reformschritte im Pensionssystem zu ersetzen
und darf auch nicht durch die generelle Zählung von Teilpensionisten
als Erwerbstätige zu einer „Statistikverzerrung“ führen.

Bemühungen zur Implementierung eines Nachhaltigkeitsmechanismus
sind ausdrücklich zu begrüßen, ein jährliches Berichtswesen zur
Nachhaltigkeit des Pensionssystems stellt jedoch keinen echten
Mechanismus dar. Ein wirksamer Mechanismus erfordert darüber hinaus
einen tatsächlich nachhaltigen Zielpfad, ein gesichertes zeitnahes
Gegensteuern bei Pfadabweichung (ab dem Folgejahr, nicht erst eine
Reformdiskussion ab der zweiten Hälfte des Jahres 2031!) und klare
präzise Vorgaben hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen im
Pensionssystem.

„Wer über nachhaltige Reformen diskutieren will, sollte sich
nicht in ideologisch geführten Schuldzuweisungen verlieren. Eine
ehrliche und faktenbasierte Debatte muss sich auf die wirksamen Hebel
im Pensionssystem konzentrieren – insbesondere auf die gesetzlichen
Altersgrenzen. Nur so kann die Finanzierung langfristig gesichert und
soziale Fairness gewährleistet werden“, so Neumayer abschließend.