Wien (OTS) – Die Junge Wirtschaft zeigt sich erfreut über die neue
„Startup and
Scaleup Strategy“, die heute von der Europäischen Kommission
vorgestellt wurde. Besonders positiv hervorgehoben wird das
angekündigte 28. Regime, das jungen Unternehmen künftig einen
einheitlichen Rechtsrahmen für Gründung und Wachstum im EU-
Binnenmarkt ermöglichen soll. „Der Schritt zu einem einheitlichen
europäischen Rechtsrahmen für Startups und Scaleups ist überfällig.
Das geplante 28. Regime bietet jungen Unternehmen von Anfang an die
Chance europäisch zu denken und zu handeln, statt an nationalen
Grenzen zu scheitern. Der fragmentierte Binnenmarkt hindert unsere
innovativen und erfolgreichen Startups an der Skalierung – um weiter
zu wachsen, verlassen derzeit viel zu viele von ihnen den
europäischen Kontinent in Richtung USA“, betont Bettina Dorfer-
Pauschenwein, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft.

Kern des Vorhabens ist ein freiwilliger Rechtsrahmen („opt-in“)
mit digitalen Gründungsverfahren sowie harmonisierten und
vereinfachten Regeln im Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht –
verbunden mit besseren Voraussetzungen für grenzüberschreitende
Expansion. „Ein einheitliches Regime, das speziell auf Startups
zugeschnitten ist, könnte die Fragmentierung in Europa durchbrechen.
Damit setzt die Kommission ein starkes Zeichen für unternehmerische
Dynamik, Innovationskraft und europäischen Zusammenhalt“, erklärt
Lukas Sprenger, Bundesgeschäftsführer der Jungen Wirtschaft.

Herausforderungen mitdenken

Trotz der positiven Signale sieht die Junge Wirtschaft noch
Klärungsbedarf in zentralen Punkten, die bei der Ausarbeitung des 28.
Regimes berücksichtigt werden sollten. „Damit das 28. Regime nicht
zum bürokratischen Parallelmodell wird, braucht es eine durchdachte,
praxisnahe Umsetzung mit Fokus auf echte Vereinfachung“, so Dorfer-
Pauschenwein weiter. Die Junge Wirtschaft plädiert daher für eine
enge Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten sowie den
Interessenvertretungen der Wirtschaft. Ziel müsse es sein, durch das
28. Regime nicht zusätzliche Komplexität zu schaffen, sondern
bestehende Regelungen zu konsolidieren und echte Vorteile für
Jungunternehmen zu schaffen. (PWK182/EB)