Wien (PK) – Für das Justizressort sind im Budgetentwurf 2,4 Mrd. Ꞓ
für 2025 und
2,41 Mrd. Ꞓ für 2026 veranschlagt. Die Mittel steigen damit 2025 im
Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2024 um 82 Mio. Ꞓ und 2026 gegenüber
2025 um 10 Mio. Ꞓ. Kein Zuwachs ist bei den Planstellen in der Justiz
in den kommenden Jahren in Sicht. Laut Bundesfinanzrahmen soll der
Stand von 12.516 Planstellen bis in das Jahr 2029 fortgeschrieben
werden. Die entsprechenden Budgetvoranschläge für die Justiz für 2025
( 67 d.B. ) und 2026 ( 68 d.B. ) debattierten die Abgeordneten heute
im Budgetausschuss des Nationalrats mit Justizministerin Anna
Sporrer. Vor allem die gleichbleibende Anzahl an Planstellen wurde
von den Abgeordneten hinterfragt. Justizministerin Sporrer sprach
insgesamt von einem “tauglichen Budget” im Hinblick auf die
budgetären Herausforderungen. Es sei gelungen, mit den Sparzielen und
dem Beitrag zur Budgetsanierung die Balance zu halten, sodass die
Justiz weiter gut funktionieren werde.
Um seitens der Justiz zur Konsolidierung beizutragen, werden laut
Voranschlag im Jahr 2025 Reduzierungen von 45 Mio. Ꞓ im
infrastrukturellen Bereich gesetzt, insbesondere bei Baumaßnahmen und
IT-Projekten, wobei etwa der Ausbau der Justizanstalt Göllersdorf
fortgesetzt werden soll. Der Sachaufwand nehme inflationsbedingt 2025
um 27 Mio. Ꞓ und 2026 um weitere 30 Mio. Ꞓ zu. Beim Erwachsenenschutz
und bei der Opferhilfe sollen die Mittel 2025 um 1,5 Mio. Ꞓ, 2026 um
10 Mio. Ꞓ steigen. Ein Plus von 99 Mio. Ꞓ im Jahr 2025 beim Personal,
das sich 2026 wieder um 29 Mio. Ꞓ reduziert, resultiert laut
Erläuterungen aus Gehaltserhöhungen durch Struktureffekte sowie
Nachzahlungen aufgrund der Vordienstzeitenreform. Letztere seien
ausschlaggebend für den Rückgang der Personalzahlungen 2026 gegenüber
2025. Im Zuge der Budgetkonsolidierung werden außerdem im
Budgetbegleitgesetz 2025 Maßnahmen vorgeschlagen, wie etwa eine
Verkürzung der Gerichtspraxis auf fünf Monate, die Fußfessel in
bestimmten Fällen bereits ab einem Strafrest von 24 Monaten und eine
Fristverlängerung der Überprüfung bei der Erwachsenenvertretung auf
fünf Jahre.
Eingepreist sind im Entwurf auch erwartete Steigerungen bei den
Gerichtsgebühren und Grundbuchsgebühren. So sollen die Einzahlungen
2025 1,36 Mrd. Ꞓ und 2026 1,45 Mrd. Ꞓ betragen. Sie steigen damit
2025 im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2024 um 83 Mio. Ꞓ und 2026
gegenüber 2025 um 89 Mio. Ꞓ.
Sporrer: Vorhandene Planstellen werden rasch nachbesetzt
Die Situation um die Planstellen in der Justiz hinterfragten etwa
Christian Lausch (FPÖ), Jakob Grüner (ÖVP), Alma Zadić (Grüne) und
Sophie Marie Wotschke (NEOS). Die Hälfte des gesamten Justizbudgets
werde im Personalbereich aufgewendet, erörterte Justizministerin
Sporrer. Wenn es schon keine neuen Planstelle gebe, sei man bemüht,
die vorhandenen jeweils rasch nachzubesetzen, was etwa bei
Richter:innen sehr gut gelinge. Der Besetzungsgrad bei Richter:innen
und in der Staatsanwaltschaft liege bei etwa 99 %. Bei der
Justizwache liege man bei 95 %, hier sei auch an der Attraktivierung
des Berufsbilds etwa mit einem Projekt mit Spitzensportler:innen
gearbeitet worden, so die Ministerin. Zudem habe man eine
Lehrlingsoffensive durchgeführt.
Ein Zuwachs von Arbeitsanfall sei in verschiedenen Bereichen zu
verzeichnen, räumte Sporrer ein. Bei den Verfahrenszahlen sei der
Anstieg aber nicht mehr so hoch wie davor, meinte ein Experte des
Ministeriums. Die Auslastung der Gerichte liege bei 110 % bis 115 %,
die Verfahrensdauer habe sich aber verringert. Man komme derzeit “gut
über die Runden”, so der Experte. Die Pensionierungswelle der
“Babyboomer” ist laut dem Experten in drei bis fünf Jahren zu
erwarten, auf diese sei man gut vorbereitet. Die Ministerin hielt
fest, dass es keinen Aufnahmestopp gebe – alle Stellen würden
jedenfalls nachbesetzt. Das Projekt der juristischen
Mitarbeiter:innen bei den ordentlichen Gerichten werde weitergeführt,
so Sporrer.
Was die von der Bundesregierung geplante Einrichtung einer
Bundesstaatsanwaltschaft betrifft, hinterfragte etwa Harald Stefan (
FPÖ) die Kosten dafür. Dafür würden erst die legistischen
Vorbereitungen laufen, so Sporrer. Sie gehe davon aus, dass man die
Einrichtung durch Umschichtungen bewerkstelligen werde, weil Aufgaben
übertragen und Ressourcen verlagert würden.
Debatte über Fußfessel und Justizanstalt Göllersdorf
Insgesamt gebe es eine hohe Belegung in den Justizanstalten,
erörterte die Ministerin etwa auf Fragen von Manfred Sams und Muna
Duzdar (beide SPÖ). Bei der Fußfessel bleibe die geplante Neuregelung
abzuwarten, wie sich diese auf die Anzahl der Anträge auswirken
werde. Ein Experte des Ministeriums erörterte, dass es für die
Anschaffung der Fußfesseln ein neues Vergabeverfahren gebe. Mit den
vorhandenen werde man das erste Aufkommen nach einer Neuregelung sehr
gut bewältigen können. Wenn das Potenzial nach dieser Regelung
ausgeschöpft werde, werde die Belegung an Insassen gesenkt und sich
das auch kostendämpfend auswirken.
Die Justizanstalt in Göllersdorf soll der Ministerin zufolge im
Jahr 2029 bezugsfertig werden. Die Anstalt sei von der
Hochwasserkatastrophe letztes Jahr betroffen gewesen, was zu
Verzögerungen geführt habe, führte ein Experte des Ministeriums auf
Fragen von Lausch aus. Gegenüber Johanna Jachs (ÖVP) erörterte er,
dass von den derzeit 318 Mio. Ꞓ an Rücklagen des Ressorts 2025 und
2026 jeweils 15 Mio. Ꞓ für die Anstalt in Göllersdorf entnommen
werden sollen.
Der Anteil an Häftlingen nicht-österreichischer Herkunft, den
Markus Leinfellner (FPÖ) erfragte, liege derzeit bei 52,5 %, so der
Experte. Die Überstellung in Heimatländer erfolge innerhalb der EU
eher unproblematisch, sagte Ministerin Sporrer. Bei den Drittstaaten
bleibe es abzuwarten, ob das gesetzte Ziel erreicht werden könne, so
der Experte.
Thematisiert wurden etwa von Markus Tschank (FPÖ) auch die
Erhöhungen der Gerichtsgebühren, deren Anhebung Sporrer zufolge
gesetzlich geboten gewesen sei. Was den Zugang zum Recht betrifft,
verwies sie auf die Verfahrenshilfe, für die Einkommensschwächere
ansuchen könnten. Im Erwachsenenschutz gebe es eine
Kapazitätssteigerung, bei der die Vereine nicht mithalten könnten, so
die Ministerin. Daher wolle man eine begrenzte Anzahl der Fälle
wieder den Kanzleien übertragen. Ein wichtiges Instrument sei die
Familien- und Jugendgerichtshilfe, deren Ausstattung sichergestellt
werden konnte, führte Sporrer etwa gegenüber Selma Yildirim (SPÖ)
aus. Auch die Prozessbegleitung werde wie im bisherigen Format
weitergeleistet. Die Verkürzung der Gerichtspraxis habe es bereits
einmal gegeben und habe zu keinen Qualitätseinbußen geführt, daher
halte sie das für einen vertretbaren Einschnitt, so die Ministerin
gegenüber Johanna Jachs (ÖVP).
Ermächtigungen für die Justizministerin, nach denen sich Klaus
Fürlinger (ÖVP) erkundigte, gebe es in schwer prognostizierbaren
Bereichen, wie etwa für die Unterbringung und Versorgung von
Insassen. Was Mittel für eine flächendeckende Ausrollung der
Gewaltambulanzen betrifft, die etwa Alma Zadić (Grüne) und Petra
Oberrauner (SPÖ) erfragten, erwähnte Sporrer, dass es neben den
Zentren in Wien und Graz auch Verhandlungen mit Innsbruck gebe und
weitere Interessen bekundet worden seien. Aufgeschoben würden aber
etwa Sanierungen der Justizakademie, so die Ministerin.
Justiz 3.0 als Vorzeigeprojekt, KI in der Probephase
Im IT-Bereich soll Sporrer zufolge etwa auf Open Source bei
Rechtsdatenbanken umgestellt werden, um bei Lizenzen zu sparen. Das
Vorzeigeprojekt “Justiz 3.0” zur digitale Akten- und
Verfahrensführung soll jedoch weiterhin umgesetzt werden und habe
international Interesse geweckt, so die Ministerin auf Fragen von
Jakob Grüner (ÖVP). Sophie Marie Wotschke und Ines Holzegger (beide
NEOS) erkundigten sich außerdem nach einem etwaigen Potenzial im
Einsatz von KI-Instrumenten in der Justiz. Ein Experte des
Ministeriums erörterte, dass KI etwa bereits beim Diktieren, etwa von
Urteilen, eingesetzt würde. In anderen Bereichen würden Probephasen
laufen, das System aber “noch nicht so gut” funktionieren. Zudem
gelte es immer auch, ethische Fragen zu beachten. Es gebe eine eigene
Arbeitsgruppe zum Einsatz von KI mit einer Vernetzung zwischen den
Ressorts.
Mit dem Doppelbudget mitverhandelt wird außerdem der
Bundesfinanzrahmen 2025 bis 2028 sowie 2026 bis 2029 ( 66 d.B. ). Das
Budget für das Justizressorts soll sich demnach bis 2029 bei rund 2,3
Mrd. Ꞓ einpendeln. (Fortsetzung Budgetausschuss) mbu
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische
Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für
Finanzen.
Details zu den Budgets 2025 und 2026, den Änderungen gegenüber
den Vorjahren sowie der Entwicklung des laufenden Budgetvollzugs
bietet das interaktive Visualisierungstool des Budgetdiensts. Dort
erhalten Sie einen raschen und transparenten Überblick über relevante
Budgetdaten. Eine Lesehilfe zu den Budgetunterlagen 2025 und 2026
dient der Orientierung und dem besseren Verständnis der umfangreichen
Unterlagen. Sie enthält auch den Zeitplan für die Verhandlungen der
einzelnen Kapitel.
Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden
Sie auf der Website des Finanzministeriums .