Wien (OTS) – Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, ist für
morgen Dienstag am
Wiener Bundesverwaltungsgericht eine erste Gerichtsverhandlung zum
Kärntner Lithiumabbauprojekt anberaumt. UVP-Experte Wolfgang Rehm
„Aus unserer Sicht ist für ein Vorhaben, von dem offenkundig
erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind und wo mit
gefährlichen Chemikalien hantiert werden soll, eine
Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich. Das BVwG wird
die unverständliche Entscheidung der Kärntner Landesregierung, dass
es keine UVP braucht, hoffentlich korrigieren.“
Die Kärntner Behörde habe in für VIRUS fragwürdiger Weise eine
UVP-Pflicht verneint. Gegen diesen Feststellungsbescheid hätten
mehrere Beschwerdeführer, neben VIRUS zwei weitere
Umweltorganisationen, ein steiermärkischer Wasserverband, je eine
Gemeinde in der Steiermark und in Kärnten, sowie die Umweltanwälte
der beiden Länder Rechtsmittel eingelegt. Die Steiermärkische
Beteiligung sei deswegen erfolgt, weil Auswirkungen auf die
Steiermark und hier insbesondere Trinkwassernutzungen nicht
ausgeschlossen werden könnten. Kurioserweise habe die Kärntner
Behörde nach Ablauf der Beschwerdefrist bevor die Frist zur
Beschwerdevorlage an das BvwG abgelaufen war, mit Nachermittlungen
begonnen. „ Offensichtlich wurde dort rasch die Erkenntnis gewonnen,
dass der Bescheid nicht der große Wurf war“, so Rehm. Hellhörig wurde
VIRUS durch die im Akt befindlichen Feststellungen im Fachbereich
Chemie dass die Angaben der Projektwerber nicht konsistent seien,
jedenfalls aber das Hantieren mit Gefahrenstoffen, die unter die so
genannte Seveso-Richtlinie fallen, wie etwa Flusssäure angegeben
worden sei. „Es ist offensichtlich, dass so ein Projekt eine UVP
braucht und für mich unverständlich, warum man sich mit extremem Zeit
– und Ressourcenaufwand davor drücken will. Die Projektwerber könnten
ganz einfach die Durchführung einer UVP beantragen, dann wäre das im
Juli 2023 beantragte und nun in zweiter Instanz laufende
Feststellungsverfahren obsolet,“ appelliert Rehm abschließend.