wien (OTS) – Seit über drei Jahrzehnten ist die
UN-Kinderrechtskonvention in
Österreich verbindlich. Mit dem Bundesverfassungsgesetz über die
Rechte von Kindern (2011) haben zentrale Rechte wie
Kindeswohlvorrang, Partizipation und Gewaltschutz sogar
Verfassungsrang. Dennoch zeigt die Praxis, dass Kinderrechte in
politischen Prozessen – insbesondere in der Klima- und Umweltpolitik
– häufig unzureichend berücksichtigt werden.

Zwtl.: Spardruck gefährdet Kinderrechte – zivilgesellschaftliche
Expertise einbeziehen

Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es
essenziell, die Expertise zivilgesellschaftlicher Organisationen
einzubeziehen, um langfristige Folgeschäden durch Sparpakete zu
vermeiden. Organisationen, die täglich mit Kindern und Jugendlichen
arbeiten, erkennen die Auswirkungen politischer Entscheidungen
frühzeitig – vorausgesetzt, sie verfügen über ausreichende Ressourcen
und stabile Rahmenbedingungen. Gleichzeitig bestehen weiterhin Mängel
im Bildungs- und Sozialbereich: Der Bildungserfolg hängt stark vom
Elternhaus ab, Kinder mit Behinderung haben vielerorts keinen
gleichberechtigten Zugang, und jedes fünfte Kind lebt in Armut – mit
gravierenden Folgen für Gesundheit, Teilhabe und Zukunftschancen.

Zwtl.: Klimakrise verschärft soziale Ungleichheiten

Diese bestehenden sozialen Ungleichheiten werden durch die
Klimakrise weiter verschärft. Sie bedroht eine Vielzahl von
Kinderrechten unmittelbar: das Recht auf Gesundheit, auf Schutz vor
Gefahren, auf eine sichere Lebensumwelt und auf faire
Zukunftsperspektiven. Der UN-Kinderrechtsausschuss hat in seinem
Allgemeinen Kommentar Nr. 26 unmissverständlich festgehalten, dass
Vertragsstaaten verpflichtet sind, die Lebensgrundlagen heutiger und
zukünftiger Generationen zu schützen. Fehlender Rechtsschutz und
mangelnde Beteiligung von Kindern

„Obwohl der österreichische Staat zur Wahrung des Kindeswohls
verpflichtet ist, reichen die aktuellen Klimaschutzmaßnahmen nicht
aus, um diesem Anspruch gerecht zu werden“, sagt Gerlinde
Schörghofer, Umweltjuristin bei ÖKOBÜRO. „Zahlreiche
Klimaschutzprogramme wurden zuletzt zurückgefahren – mit direkten
Folgen für junge Menschen.“

Auch der Zugang zu Gerichten ist für Kinder faktisch kaum
möglich: „Trotz verfassungsmäßiger Schutzrechte setzt der
Verfassungsgerichtshof die Zulässigkeitshürden so hoch an, dass
Kinder ihre Rechte kaum wirksam geltend machen können.“ Ebenso werde
ihr Recht auf Beteiligung in politischen Prozessen vielfach nicht
umgesetzt. „Einsparungen zu Lasten der jungen Generation schwächen
jene Strukturen, die notwendig wären, um Beteiligung als
demokratischen Standard zu verankern.“

Zwtl.: Politik muss Kinderrechte verbindlich berücksichtigen

Kinderrechte dürfen nicht als optionale Luxusidee verstanden
werden. Sie müssen in allen Gesetzen, Sparmaßnahmen und politischen
Entscheidungen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene verbindlich
berücksichtigt werden. Es braucht sichtbaren politischen Willen – das
ganze Jahr über, nicht nur am Tag der Kinderrechte.

Denn wer bei Kinderrechten spart, spart letztlich dort, wo die
Grundlagen einer gerechten und zukunftsfähigen Gesellschaft
entstehen.