Wien (OTS) – KORREKTUR-HINWEIS
Der Absatz “Rote Kennzeichen für Rad- und Heckträger” wurde
korrigiert.
Das Auto ist das beliebteste Reisemittel der
Österreicherinnen und
Österreicher, wie eine Online-Umfrage des ARBÖ mit 200 Teilnehmern
ergab. Demnach werden heuer rund 45 Prozent der Befragten mit dem
eigenen Auto auf Urlaub fahren und dabei beliebte Reiseziele in
Europa ansteuern. Besonders hoch im Kurs stehen dabei unsere
Nachbarländer. Deutschland, Italien und Kroatien führen erneut die
Liste der beliebtesten Reiseländer an.
Ob Städtetrip nach München, Badeurlaub an der Adria oder
Kulturgenuss in der Toskana – die Nähe, Vielfalt und gute
Erreichbarkeit machen diese Destinationen zur ersten Wahl. „Um
unliebsame Überraschungen in Form von Geldstrafen während oder nach
der wohlverdienten Urlaubsreise zu vermeiden, sollte man sich bewusst
sein, dass manche in Österreich übliche gesetzliche Regelungen im
Ausland keine Gültigkeit haben.“, so der Leiter der ARBÖ-
Rechtsabteilung Johann Kopinits.
Folgende Regelungen werden im Ausland nicht anerkannt:
Viermonatige Überziehungsfrist
In Österreich darf die §57a-Begutachtung von Kraftfahrzeugen um
bis zu vier Monate überzogen werden. Diese Ausnahmeregelung ist
jedoch in den meisten europäischen und außereuropäischen Ländern
unbekannt – dort darf der Begutachtungszeitpunkt nicht überschritten
werden. Daher sollte vor Reiseantritt unbedingt überprüft werden, ob
die Gültigkeit der §57a-Plakette den gesamten Reisezeitraum abdeckt.
Rote Kennzeichen für Rad- und Heckträger
In Österreich sind die roten Kennzeichen für Rad- und Heckträger
beliebt, da so das ständige ummontieren der Kennzeichen entfällt. Die
roten Kennzeichen sind im Ausland aber nicht überall anerkannt.
Digitaler Führerschein und digitaler Zulassungsschein
Der digitale Führerschein und der digitale Zulassungsschein sind
ausschließlich in Österreich zulässig und dienen nur als Nachweise
für Verkehrskontrollen in Österreich. Im europäischen und
außereuropäischen Ausland ist ausschließlich der analoge Papier- oder
Scheckkarten-Führerschein als Fahrberechtigung und Zulassung gültig.
Code 111
Mit dem im Führerschein eingetragenen „Code 111“ ist man in
Österreich berechtigt, Motorräder bis 125 ccm und einer Leistung von
bis zu maximal 11 kW zu lenken. Diese Fahrberechtigung wird im
Ausland aber nur von einigen Ländern anerkannt:
– Italien: Gültigkeit ohne Einschränkung
– Lettland: Gültigkeit ohne Einschränkung
– Portugal: Gültigkeit ist ab einem Alter von 25 Jahren gegeben
– Tschechische Republik: Gültig nur für Fahrzeuge mit
Automatikgetriebe
– Spanien: Gültig nach mindestens 3-jährigem Besitz der
Lenkberechtigungsklasse B
L17 Führerschein
Ausbildungsfahrten im Rahmen der L17-Führerscheinausbildung
müssen in Österreich absolviert werden. Daher wird die Urlaubsfahrt
ins Ausland nur bis zur österreichischen Grenze als Ausbildungsfahrt
anerkannt.
Auch nach Beendigung der Ausbildung ist die Nutzung des
Führerscheins im Ausland eingeschränkt: Außerhalb von Österreich wird
die L17-Lenkberechtigung bis zum 18. Geburtstag nur in Deutschland,
dem Vereinigten Königreich und Dänemark anerkannt.
Führerscheinklasse AM (Mopedführerschein)
Der Führerschein der Klasse AM (Mopedführerschein) gilt bis zur
Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Österreich und in Deutschland.
In allen anderen Staaten beträgt das Mindestalter für das Lenken von
Mopeds und Mopedautos 16 Jahre.
Urlauberinnen und Urlauber sollten sich vor Reiseantritt
jedenfalls über die örtlichen Regelungen informieren, damit es zu
keinen unliebsamen Überraschungen kommt. „Gerade in den sehr
beliebten südlichen Urlaubsländern wie Kroatien, Slowenien oder
Italien werden Verkehrsstrafen oft rigoros geahndet, oftmals auch
erst Monate oder sogar Jahre später. Daher sollten Touristen auf
geltende Rechtsvorschriften im jeweiligen Urlaubsland achten und im
Vorfeld informieren. Darüber hinaus haben viele Länder auch spezielle
Mitführpflichten, wie zum Beispiel Feuerlöscher oder Ersatzlampen“,
schließt Kopinits ab.
Infos erhalten ARBÖ-Mitglieder beim ARBÖ-Informationsdioenst
unter 050 123 123 oder im Internet unter www.arboe.at .