Wien (OTS) – „Wir begrüßen und unterstützen ausdrücklich die
Einführung der
Teilpension. Sie ist nämlich die mit Abstand intelligenteste Form der
Verknüpfung von Pension und Arbeiten im Alter. Die Teilpension wird
einen Beitrag dazu leisten, das effektive Pensionsantrittsalter zu
erhöhen, weil sie Weiterarbeiten trotz Pensionsanspruchs attraktiv
macht. Einerseits weil zusätzliche Pensionsansprüche erworben werden,
andererseits weil weniger Stunden – und damit gesünder,
alternsgerechter und weniger belastend – gearbeitet werden kann, ohne
den sozialen Abstieg zu riskieren“, sagt Markus Koza, Sprecher für
Arbeit der Grünen.

Dass eine angetretene Altersteilzeit im Falle eines vorzeitigen
Pensionsantritts irgendwann ausläuft und in eine Teilpension
übergehen muss, ist noch nachvollziehbar. „Aber die allgemeine
Kürzung der Altersteilzeit von fünf auf drei Jahre halten wir für
problematisch. Wir erinnern daran, dass die Altersteilzeit erst vor
kurzem reformiert worden ist und erfahrungsgemäß jede Ankündigung
weiterer Reformen eher Verunsicherung auslöst als Sicherheit schafft.
Es ist zu befürchten, dass in all den angekündigten verschlechternden
Reformen ein Run auf die vorzeitige Pension einsetzt, so lange sie
noch möglich ist“, stellt Koza fest.

Zusätzlich ist mit der Verkürzung der Altersteilzeit auch ein
Anstieg der Altersarbeitslosigkeit zu erwarten, wenn der Antritt zu
einer Altersteilzeit noch näher an das gesetzliche Pensionsalter
erfolgen muss – ein Zeitpunkt bei dem viele Betroffene bereits alters
– oder gesundheitsbedingt arbeitslos oder in Invaliditätsrente sind.
Der Sinn der Altersteilzeit war und ist, Arbeitnehmer:innen ein
gesundes „Gleiten“ in die Pension zu ermöglichen und Arbeitszeiten
entsprechend anzupassen. „Altersteilzeit leistet damit einen Beitrag,
sodass Arbeitnehmer:innen länger und gesund in Beschäftigung bleiben
können und Altersarbeitslosigkeit verhindert werden kann. Mit der
Verkürzung auf drei Jahre wird es vielen älteren Arbeitnehmer:innen
nicht mehr möglich sein, eine Altersteilzeit anzutreten und im
Erwerbsprozess zu bleiben – weil sie bereits altersbedingt gekündigt
wurden. Es ist daher sinnvoller, die Altersteilzeit als zweite
Möglichkeit zur Anhebung des effektiven Pensionsantrittsalters und
Schaffung altersgerechter Arbeitsbedingungen in ihrer aktuellen Form
beizubehalten“, so Koza.