Wien (OTS) – Seit Anfang dieses Jahres hat die Finanz aufgrund einer
Entscheidung
des Bundesfinanzgerichts ihre Verwaltungspraxis so geändert, dass
dies schmerzhaft zu Lasten von Mitarbeitenden in Tourismus, Freizeit-
und Gesundheitswirtschaft geht.

Deswegen kann das Feiertagsarbeitsentgelt gemäß Arbeitsruhegesetz
nicht mehr – so wie das bei Feiertagszuschlägen der Fall ist – als
steuerfreier Zuschlag abgerechnet werden, kritisiert die Tourismus-
Bundesspartenobfrau Susanne Kraus-Winkler.

Auch die Überstundenzuschläge bei mehrmonatigen
Durchrechnungszeiträumen können nicht für jedes Monat, sondern nur
für das letzte Monat der Durchrechnung steuerfrei geltend gemacht
werden.

Kraus-Winkler begrüßt daher die Initiative von Bundesminister
Wolfgang Hattmannsdorfer, raschestmöglich eine Gesetzesreparatur
vorzunehmen.

Seit Monaten drängt die Bundessparte Tourismus und
Freizeitwirtschaft auf eine entsprechende gesetzliche Sanierung
dieses leistungsfeindlichen Zustandes. Seitens der WKÖ wurden auch
bereits legistische Vorschläge vorgelegt.

Kraus-Winkler: „Gerade im Tourismus brauchen wir motivierte
Mitarbeiter:innen, die für ihr Engagement und ihren Fleiß belohnt
werden und dies trifft vor allem auch für Arbeit an Feiertagen und
bei Überstundenzuschlägen zu. Sie tragen wesentlich dazu bei, dass
sich alle Gäste in unserem schönen Land wohlfühlen und der
Wirtschaftsmotor erfolgreich am Laufen gehalten wird.

Das entspricht auch dem im Regierungsprogramm verankerten klaren
Bekenntnis, durch bessere steuerliche Begünstigung von Überstunden
bzw. Zuschlägen klare Leistungsanreize zu setzen und das Ausmaß
geleisteter Arbeitsstunden in Österreich zu erhöhen, sowie dem
Prinzip mehr Netto für Brutto zu entsprechen.“

„Mitarbeitenden, die an Feiertagen arbeiten, soll auch weiterhin
Steuerfreiheit zustehen“, appelliert die Bundesspartenobfrau an die
Regierung, hier raschestmöglich die notwendigen steuerrechtlichen
Anpassungen vorzunehmen. (PWK239/ES)