Wien (OTS) – Mit der Botschaft „Wir haben es geschafft, Schweine
bekommen kein
Stroh!“ aus der Schweineindustrie anlässlich des neuen Gesetzes, das
tatsächlich das bestehende Verbot des Vollspaltenbodens in der
Schweinehaltung abgeschafft hat, wurde auch vermittelt, dass die
Schweinebetriebe jetzt Planungssicherheit hätten. Heißt, sie könnten
angeblich ruhigen Gewissens auf die Firlefanz-Version des
Vollspaltenbodens bauen, die ja bekanntlich den alten
Vollspaltenboden ab 2038 ersetzen soll. Doch da haben sie die
Rechnung ohne den Wirt gemacht! Sogar im Gesetz steht, dass ab 2027
an einem neuen Mindeststandard gearbeitet werde. Doch dass dieser
wirklich erst ab 2060 (also 22 Jahre nach dem Umbau auf den Firlefanz
-Vollspaltenboden) für alle Betriebe verpflichtend wird, wäre zu früh
gefreut. Der VGT wird nicht müde werden, den Betrug an den
Konsument:innen öffentlich zu machen: die Schweinehaltung in
Österreich ist und bleibt die mieseste Europas, solange der
Vollspaltenboden nicht abgeschafft wird. Das dürften
Tierschützer:innen im Kopf gehabt haben, als sie beim
Landwirtschaftsministerium mit Kreide die Botschaft „Kein Ende des
Vollspaltenbodens, keine Planungssicherheit“ auf den Boden gemalt
haben.
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch stößt ins gleiche Horn: „Niemand
darf heute glauben, dass dem Firlefanz-Vollspaltenboden die Zukunft
gehört. Das widerspricht nicht nur der Forderung von 92 % der
Bevölkerung. Es ist auch für eine Gesellschaft, der Tiere nicht
vollkommen egal sind, unwürdig. Und der Firlefanz-Vollspaltenboden
ist eindeutig verfassungswidrig. Er berücksichtigt keine der
Voraussetzungen an die Tierhaltung laut Tierschutzgesetz und er lässt
sich nicht mit der Staatszielbestimmung Tierschutz in Einklang
bringen. Dieser üble Trick, um die Bevölkerung zu beruhigen, wird
nicht funktionieren. Er bedeutet keinerlei Verbesserung. Und wenn das
der Bevölkerung klar wird, dann lässt sich die Abschaffung des
Vollspaltenbodens nicht mehr aufhalten! Wir müssen uns an Schweden
ein Beispiel nehmen, das Stroh für Schweine verpflichtend vorschreibt
und dabei 85 % Selbstversorgungsgrad hat.“
Pressefotos (Copyright VGT.at)