Wien (OTS) – In der aktuellen „Am Schauplatz Gericht“-Ausgabe stehen
am
Donnerstag, dem 5. Juni 2025, um 21.05 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON
folgende Fälle im Mittelpunkt:

Pool muss entfernt werden

Frau X. ist Miteigentümerin einer Wohnung in einer Anlage in Wien und
hat in ihrem Eigengarten ein Schwimmbecken errichtet. Dafür hätte sie
aber die Zustimmung sämtlicher anderen Miteigentümer einholen müssen,
was sie nicht gemacht hat. Vor allem zwei Parteien, Herr und Frau R.,
denen in der Wohnhausanlage lediglich ein Kellerabteil gehört,
drängen sehr auf einen Abriss des Pools und haben mittlerweile sogar
ein rechtskräftiges Urteil gegen Frau X. erwirkt. Von diesen beiden
fühlt sich Frau X. schikaniert, der Pool würde niemanden stören, alle
unmittelbaren Nachbarn hätten zugestimmt. Nun soll der Pool
abgerissen werden, obwohl rechtlich noch die Möglichkeit besteht, die
fehlenden Zustimmungen von einem Gericht ersetzen zu lassen, das
rasch entscheiden könnte. Trotzdem steht der Abriss unmittelbar
bevor.

Diebstahl von Kaffeekapseln oder Missverständnis?

Der 81-jährige Herr E. aus Innsbruck wollte in einem Geschäft
Kaffeekapseln umtauschen. Er ließ eine vorher gekaufte, nicht
passende Packung da und wollte mit anderen – mit seiner
Espressomaschine kompatiblen – Kapseln den Shop verlassen. Ihm wurde
Ladendiebstahl vorgeworfen, er rief selbst die Polizei an, wurde aber
verhaftet und eingesperrt. Er sagt, man hätte ihn wie einen
Schwerverbrecher behandelt. Er hätte sich völlig entkleiden müssen,
er hätte gefroren und man hätte ihn etliche Stunden warten lassen. Er
machte seinem Ärger durch möglicherweise unangemessene Bemerkungen
laut Luft und erhielt in Folge für 23 Beleidigungen der Polizisten
Strafverfügungen über je 100 Euro. Außerdem wurde ein gerichtliches
Strafverfahren wegen „räuberischen Diebstahls“ gegen ihn eröffnet.
Die Strafdrohung: bis zu fünf Jahre Haft.

Urteil nach sieben Jahren

Ein Mieter hat seinen Vermieter verklagt, weil er gesundheitliche
Schäden davontrug, nachdem er mehrere Tage ohnmächtig in der Wohnung
gelegen war. Grund für die Bewusstlosigkeit sei die schadhafte Therme
gewesen, die der Vermieter nicht vorschriftsmäßig gewartet habe. Der
Vermieter hat das bestritten und seinerseits dem Mieter vorgeworfen,
der Grund für dessen Ohnmacht sei übermäßiger Alkoholkonsum gewesen.
Im Lauf der Jahre wurden sieben Gutachten vom Gericht beauftragt und
vor Kurzem erging ein Urteil zugunsten des Vermieters.