St. Pölten (OTS) – Seit 2023 können bezugsberechtigte Landsleute den
„NÖ Pflege- und
Betreuungsscheck“ beantragen und sich 1.000 Euro Unterstützung pro
Jahr sichern. „Über 27.000 Niederösterreicherinnen und
Niederösterreicher haben getreu dem Motto ,daheim vor stationär‘ für
die Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden den Antrag zum
,NÖ Pflege- und Betreuungsscheck 2025‘ gestellt. Eine Evaluierung
zeigte, dass ältere Menschen das Geld zu über 50 Prozent für Mobile
Dienste verwenden, während jüngere Menschen das Geld zu mehr als 50
Prozent für Therapien verwenden. Damit haben wir genau unser Ziel
erreicht: Die Menschen wissen selbst am besten, wofür sie die
Unterstützung aufwenden, damit sie zu Hause bleiben können“, so
Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

„Seit 1. Jänner können Pflege- und Betreuungsbedürftige den ,NÖ
Pflege- und Betreuungsscheck 2026‘ auf der Website des Landes
Niederösterreich auf www.noe.gv.at beantragen und wieder 1.000 Euro
Unterstützung erhalten“, so Teschl-Hofmeister. Bezugsberechtigt sind
Pflege- und Betreuungsbedürftige ab der Pflegestufe drei, Personen
mit Pflegestufe eins und zwei und einer ärztlich bestätigten Demenz
sowie Kinder und Jugendliche ab Pflegestufe eins. In Fällen, in denen
keine Online-Antragstellung möglich ist, kann die Antragstellung über
die NÖ Pflegehotline 02742 / 9005 – 9095 werktags von Montag bis
Freitag von 8 bis 16 Uhr erfolgen.

Weitere Informationen: Büro LR Christiane Teschl-Hofmeister, Mag.
(FH) Dieter Kraus, Pressesprecher, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail
[email protected]