Wien (OTS) – 1.414 öffentliche Rechtsträger:innen haben der
Kommunikationsbehörde
Austria ( KommAustria ) für das erste Halbjahr 2025 Ausgaben für
Werbe- und Informations-Schaltungen in Medien und für
Förderleistungen für Medieninhaber:innen in einem Gesamtvolumen von
gut 186 Millionen Euro (EUR 186.057.792) gemeldet. Auf Werbe- und
Informationsschaltungen entfallen davon knapp 177 Millionen Euro (EUR
176.694.241). Die Gesamtzahl der gemeldeten Einzelpositionen summiert
sich auf 68.383 Werbemaßnahmen und Förderungen.

5.301 Rechtsträger:innen fielen im ersten Halbjahr 2025 unter die
Meldepflichten nach dem Medientransparenzgesetz, 3.887 davon meldeten
keine Ausgaben. Dies geht aus den heute von der Medienbehörde
veröffentlichten Medientransparenzdaten für den Meldezeitraum Jänner
bis Juni 2025 hervor.

Gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenz-Gesetz (
MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“), haben öffentliche
Rechtsträger:innen ihre Aufwendungen für Werbung und
Informationsschaltungen in Medien sowie für Medien-Förderungen
halbjährlich zu melden. Die Erfassung und Veröffentlichung dieser
Daten obliegt seit Inkrafttreten der Erstfassung des Gesetzes im Jahr
2012 der KommAustria . 2024 trat eine Novelle des Gesetzes in Kraft,
mit der der Rahmen der zu meldenden Werbemaßnahmen bzw.
Informationsschaltungen deutlich erweitert wurde, unter anderem auch
auf Außenwerbemaßnahmen auf beispielsweise Plakatwänden oder
öffentlichen Verkehrsmitteln. Außerdem wurde eine sogenannte
Bagatellgrenze in Höhe von 5.000 Euro abgeschafft und die
Meldepflicht ab dem ersten Euro eingeführt.

Zum Veröffentlichungsumfang der Behörde zählt auch ein
umfassendes Visualisierungsangebot mit interaktiv nutzbaren
Diagrammen und Grafiken unter
https://visualisierung.medientransparenz.rtr.at . Mit der
Visualisierung der Daten kann dargestellt werden, was und in welchem
Umfang ein einzelnes Ministerium, die ganze Bundesregierung, eine
Gemeinde oder ein Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand in
Medien inseriert hat oder welche Medien von welchen öffentlichen
Rechtsträgern Werbeaufträge erhalten haben. Möglich ist auch eine
Ansicht der Werbe-Sujets , also beispielsweise Annoncen, Werbefilme
oder Hörfunkspots von jenen Rechtsträger:innen, die für derartige
Schaltungen im jeweiligen Halbjahr insgesamt mehr als 10.000 Euro
ausgegeben haben. Für das 1. Halbjahr 2025 wurden 37.340 solcher
Werbesujets neu in die Datenbank aufgenommen.

Seit dem 15. Oktober 2025, 9:00 Uhr , sind die umfangreichen
Daten für das erste Halbjahr 2025 auf der Website der RTR-GmbH
abrufbar und stehen dort als Open Data in Formaten zur Verfügung, die
elektronisch weiterverarbeitet werden können:
https://data.rtr.at/pages/open-
data/MedKFTGBekanntgabe2024?filter_halbjahr=20251 .

Ältere Meldezeiträume

Alle gemeldeten Daten seit 2024 finden sich unter
https://data.rtr.at/pages/open-data/MedKFTGBekanntgabe2024 .
Meldezeiträume vor dem Jahr 2024 können unter
https://www.rtr.at/rtr/service/opendata/OD_Uebersicht.de.html (Rubrik
„Medien, Datenbekanntgabe – bis 2023“) eingesehen werden.

Ausführliche Informationen zu den Bekanntgabepflichten nach dem
Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG)
finden sich auf der Website medientransparenz.at

Über KommAustria und RTR

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit
Regulierungs-, Verwaltungs- und Fördertätigkeiten für einen fairen
Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für
Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste sowie im
Bereich digitaler Plattformen. Geschäftsstelle der KommAustria ist
die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine
Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR
Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post)
gegliedert. www.rtr.at