Wien (OTS) – Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) begrüßt die
geplanten
Änderungen des Sozialministeriums, wonach ab 1. Jänner 2026 bei
Neuanmeldungen zur Sozialversicherung auch die vereinbarte
Arbeitszeit verpflichtend gemeldet werden muss.
Transparenz stärkt die Rechte der Beschäftigten
„Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Fairness und
Transparenz am Arbeitsmarkt“, sagt ÖGB Bundesgeschäftsführerin Helene
Schuberth. „Gerade in besonders prekären Branchen ist es
entscheidend, dass die tatsächlichen Arbeitszeiten nachvollziehbar
dokumentiert sind – damit Beschäftigte sich im Streitfall besser
wehren können“, so die Gewerkschafterin.
Wünschenswert aus Sicht der ÖGB Bundesgeschäftsführerin wäre
jedoch, „dass die Einmeldung der Stundenanzahl nicht nur bei Antritt
der Beschäftigung erfolgt, sondern auch bei jeder Veränderung – also,
wenn etwa jemand die Zahl seiner Arbeitsstunden erhöht oder
reduziert. Das ist aktuell noch nicht vorgesehen”.
Schuberth betont, dass mit der geplanten Maßnahme wieder ein
zentrales Instrument eingeführt wird, das in der Vergangenheit
bereits dabei geholfen hat, Missbrauch zu verhindern. Die neue
Regelung gilt für alle ab dem 1.1.2026 neu aufgenommenen
Beschäftigungsverhältnisse. Auch wenn eine rückwirkende Meldepflicht
für bestehende Dienstverhältnisse nicht vorgesehen ist, zeigt sich
Schuberth zuversichtlich, dass „gerade in jenen Bereichen, in denen
Jobs oft nur wenige Wochen dauern, die Regelung sehr rasch Wirkung
zeigen wird“.
Bessere Datengrundlage für künftige Arbeitszeitpolitik
Für Schuberth steht fest, dass die verpflichtende Stundenmeldung
auch neue Möglichkeiten in der Arbeitszeitpolitik langfristig
eröffnet: „Wenn wir endlich eine solide Datenbasis über die
vereinbarten Arbeitszeiten haben, können wir in ein paar Jahren viel
besser über Arbeitsrealitäten sprechen – und gezielter für
Verbesserungen eintreten“.