Wien (OTS) – Das im Vorjahr beschlossene EU-Lieferkettengesetz soll
sicherstellen,
dass Menschenrechte, Arbeits- und Umweltstandards von großen
Unternehmen eingehalten werden. Die EU-Mitgliedstaaten hätten es
eigentlich bis Mitte 2026 in nationales Recht umsetzen sollen. Auf
Druck von Konzernen erfolgte jedoch eine Verschiebung, nun eine
weitreichende Verwässerung.
Valentin Wedl, Leiter der Abteilung EU und Internationales, AK
Wien: „Einmal mehr zeigt sich, dass gegenwärtig Big Business in
Brüssel den Ton angibt! Internationale Konzerne lobbyieren massiv in
Brüssel und setzen die Aufweichung von europäischen Gesetzen durch,
die in einem demokratischen Prozess beschlossen wurden und für mehr
Fairness im globalen Wettbewerb sorgen würden. Das ist sehr
besorgniserregend.“
Angela Pfister, Leiterin des Volkswirtschaftlichen Referats des
ÖGB: „Das EU-Lieferkettengesetz wurde beschlossen, um gegen Kinder-
und Zwangsarbeit entlang von Lieferketten vorzugehen. Es garantiert
grundlegende Rechte für Arbeitnehmer:innen entlang globaler
Lieferketten. Die Verwässerung des Gesetzes bedeutet einen Schritt
zurück zu ausbeuterischen Geschäftspraktiken.“
Von dem im Vorjahr beschlossenen Lieferkettengesetz wären
Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz in
Höhe von 450 Millionen Euro betroffen gewesen. Der Rechtsausschuss
des EU-Parlaments spricht sich – ebenso wie die Mehrheit der EU-
Mitgliedstaaten – dafür aus, Unternehmen erst ab 5.000 Beschäftigten
und 1,5 Milliarden Euro Umsatz zu erfassen. Das Gesetz hätte außerdem
vorgesehen, dass Betroffene von schädlichen Unternehmenspraktiken
nach EU-weit einheitlichen Regeln Entschädigung einklagen können.
Doch auch diese Regelung soll nun fallen. Auch der Klimaschutz soll
verwässert werden. Große Unternehmen sollen einen Klimaübergangsplan
entwickeln, die Verpflichtung zur Umsetzung soll jedoch gestrichen
werden.
Die AK Studie „Expected economic effects of the EU CSDDD“ von
Prof. (FH) Johannes Jäger der Fachhochschule des BFI Wien hat
gezeigt, dass das EU-Lieferkettengesetz sich positiv auf die
Wirtschaft auswirken wird, sowohl in der EU als auch in Ländern des
globalen Südens. Ein Update der Studie vom September 2025 zeigt, dass
im Zuge der Verwässerung die positiven Effekte deutlich geringer
ausfallen werden.
Nach der gestrigen Abstimmung im Rechtsausschuss des EU-
Parlaments beginnen die Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat der
EU und EU-Parlament.