Wien (OTS) – Der heutige Beschluss des Ministerrats zur Einführung
eines
verpflichtenden Integrationsprogramms für Flüchtlinge, Vertriebene
und Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit stellt
einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Integration in
Österreich dar: Das angekündigte Integrationsprogramm stellt klare
Anforderungen, fördert Eigenverantwortung und legt damit die
Grundlage für eine erfolgreiche Integration in die österreichische
Gesellschaft.

Zwtl.: Deutsch, Arbeit und Werte: Verpflichtendes
Integrationsprogramm mit drei Säulen

Das neue dreijährige Integrationsprogramm ist modular aufgebaut
und umfasst die drei Säulen Deutschlernen, Arbeitsmarktintegration
und Werte und Orientierung. Die Teilnahme an den Modulen des
Programms ist verpflichtend, bei Verweigerung sind Sanktionen wie
Leistungskürzungen oder Verwaltungsstrafen vorgesehen. Zentrales
Element ist die durchgängige, verpflichtende Integrationsberatung, in
der bereits zu Beginn eine Kompetenzerhebung durchgeführt und darauf
aufbauend ein passendes Maßnahmenpaket definiert wird; die
Fortschritte werden regelmäßig überprüft.

Zwtl.: ÖIF als zentraler Anbieter der Deutschkurse für Flüchtlinge
und Vertriebene

Gemäß Integrationsgesetz fördert der ÖIF Deutschkurse für
Flüchtlinge und Vertriebene, im vergangenen Jahr wurden 67.500
Deutschkursplätze bei Kursträgern bereitgestellt und über 150.000
Teilnahmen an Online-Deutschlernangeboten des ÖIF verzeichnet. Die
Rolle als staatlicher, bundesweiter Deutschkursanbieter wird mit dem
Ministerratsbeschluss zum Integrationsprogramm weiter ausgebaut. Mit
Deutschkursen auch zu Randzeiten und am Wochenende, ortsunabhängigen
Online-Deutschkursen und berufsspezifischen Deutschkursen unterstützt
der ÖIF Flüchtlinge im Rahmen des Integrationsprogramms dabei,
möglichst rasch in den Arbeitsmarkt einzusteigen und berufsbegleitend
die Deutschkenntnisse weiter zu verbessern.

Zwtl.: Herausforderung niedriger Bildungsstand: Ehestmöglicher
Einstieg in die Arbeit und berufsbegleitendes Deutschlernen

Der Bildungsstand von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten ist
in den letzten Jahren deutlich gesunken. Zwei von drei Asyl- und
subsidiär Schutzberechtigten mit Zuerkennung im Jahr 2024 wiesen
Alphabetisierungsbedarf auf, rund die Hälfte (44 %) davon auch in der
eigenen Herkunftssprache. Vor diesem Hintergrund begrüßt der ÖIF den
Paradigmenwechsel hin zu einem Integrationsansatz, der den Einstieg
in den Arbeitsmarkt priorisiert. Die Erfahrungen der letzten Jahre
zeigen deutlich, dass eine Arbeitsaufnahme auch mit geringen
Deutschkenntnissen möglich ist. Gerade im niedrigqualifizierten
Sektor gibt es auch aktuell eine Fülle an offenen Stellen. Parallel
zu einem schnellen Einstieg in die Erwerbstätigkeit wird der Ausbau
berufsbegleitender Lernmöglichkeiten vorangetrieben.

Zwtl.: Volle Transparenz: ÖIF stellt tagesaktuell und umfassend Daten
zu Integrationsverläufen für zuständige Behörden und das AMS bereit

Ein wesentliches Element für die effektive Steuerung von
Integrationsmaßnahmen ist die Integrationsschnittstelle des
Bundesministeriums für Inneres (BMI), über die der ÖIF seit Jahren
tagesaktuell Daten zu Integrationsverläufen (z.B. Kursstatus,
Prüfungen, Beratungen) an alle zuständigen Behörden bereitstellt –
darunter AMS, Länder, Sozialhilfestellen und das Bundesministerium
für Inneres (BMI). Gemeinsam mit dem BMI baut der ÖIF seit Jahren die
Bereitstellung qualitätsgesicherter Integrationsdaten aus.

Der Ministerratsbeschluss zum Integrationsprogramm schreibt nun
fest, dass alle verantwortlichen Stellen ihre Daten vollständig
einmelden. So werden Doppelgleisigkeiten vermieden, Missbrauch
verhindert und der effizientere Einsatz von Steuermitteln
sichergestellt. Ein umfassender und tagesaktueller automatisierter
Datentausch über die Integrationsschnittstelle des Bundes ist die
Basis wirksamer, evidenzbasierter Integrationsmaßnahmen.