Wien (OTS) – Wie soll sich das Bekenntnis zu Tierwohl im
Kaufverhalten der
Konsument:innen durchsetzen, wenn sie ständig belogen werden? Die
Parlamentsdirektion behauptet wörtlich in einer Aussendung zur
Entscheidung des Bundesrates gestern: „Anfang 2024 hat der
Verfassungsgerichtshof die für das Verbot von ‚unstrukturierten
Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich‘ in der Schweinehaltung
vorgesehene Übergangsfrist bis 2040 als zu lang und als sachlich
nicht gerechtfertigt beurteilt.“ Das ist eine faustdicke Lüge. In
Wahrheit stand im Gesetz, das jetzt geändert wurde, dass ab 2040 auch
der ‚strukturierte Vollspaltenboden‘ verboten ist. ALLE Versionen des
Vollspaltenbodens wären verboten worden und dafür hat der VfGH die
Frist für zu lange eingestuft. Jetzt wurde aber durch die
Gesetzesänderung nicht einfach nur die Frist verkürzt, sondern das
geändert, was nach dieser Frist verboten ist. Bisher waren das ALLE
Vollspaltenbuchten, im neuen Gesetz sind es nur mehr die
unstrukturierten Vollspaltenbuchten. Ein ganz wesentlicher
Unterschied, der das bestehende Vollspaltenbodenverbot ins Gegenteil
verkehrt: plötzlich ist die Firlefanz-Version des Vollspaltenbodens,
der sogenannte „strukturierte“, ab 2038 für alle Schweinebetriebe
Pflicht statt verboten!

Der VGT protestierte heute deshalb wieder vor dem Ministerrat am
Ballhausplatz. Dabei wurde nachgestellt, wie Landwirtschaftsminister
Totschnig den Menschen, die Stroh für die Schweine wollen, das Geld
aus der Tasche zieht, um damit einen neuen „strukturierten“
Vollspaltenboden zu bauen. Kein Schwein braucht diese Firlefanz-
Version eines Vollspaltenbodens. Lassen wir lieber alles beim Alten
und das Geld in der Tasche der Menschen!

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch ist entsetzt: „Wieso darf eine
Parlamentsdirektion einfach so lügen? Es ist nicht davon auszugehen,
dass man im Parlament nicht in der Lage ist, Gesetzestexte zu lesen.
Deshalb weiß die Parlamentsdirektion mit Sicherheit, dass die
Übergangsfrist bis 2040 jene war, nach der alle Schweinebetriebe auf
den neuen Mindeststandard, der 2027 auf der Basis eines Projekts mit
Strohschweinen entwickelt hätte werden sollen, umgebaut haben hätten
müssen. Dieser Satz kommt im neuen Gesetz nicht mehr vor. Er wurde
einfach gestrichen. Ebenso wie jener Satz, dass der neue
Mindeststandard von 2027 ab dem Moment seiner Festlegung für alle Neu
– und Umbauten gegolten hätte. Diese für den Tierschutz essenziellen
Bestimmungen, die das Verbot des Vollspaltenbodens ausgemacht haben,
sind einfach aus dem Gesetz gelöscht worden! Das ist keine
Verbesserung durch Reduktion der Übergangsfrist und kein Kompromiss,
sondern ein extremer Rückschritt, eine totale Demontage der so
wichtigen Errungenschaften des Tierschutzes. Deswegen sagen wir: weg
mit dem gesamten Gesetz, wir brauchen kein Verbot des
‚unstrukturierten‘ Vollspaltenbodens. Niemand braucht umbauen. Wir
wollen ab 2027 einen neuen Mindeststandard, der dann erst gesetzlich
festgelegt und bis 2034 für alle Betriebe verpflichtend ist. Bis
dahin muss alles beim Alten bleiben!“

Pressefotos (Copyright: VGT.at)