Wien (PK) – Der Rechnungshofausschuss widmete sich den
Bruttogehältern in
staatlich kontrollierten Institutionen. Im Jahr 2024 lagen bei 30
Unternehmen die durchschnittlichen Bezüge von 68 Führungskräften über
dem Bezug des Bundeskanzlers (333.758,60 Ꞓ), heißt es in dem Bericht
über die Jahre 2023 und 2024, den Rechnungshofpräsidentin Margit
Kraker vorstellte. Für den Bericht über die durchschnittlichen
Einkommen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes ( III-241 d.B. )
wurden 445 Unternehmen sowie die Bezüge von 270.192 Beschäftigten,
1.704 Aufsichtsratsmitgliedern und 712 Mitgliedern der
Geschäftsführungen analysiert.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker regte vor dem Ausschuss
eine Verwaltungsvereinfachung durch die Nutzung von Lohnsteuer- und
Sozialversicherungsdaten an. Dafür bedürfe es aber einer rechtlichen
Neuregelung.

Gehälter in öffentlichen Unternehmen

Der Rechnungshof widmete sich den Gehältern in öffentlichen
Unternehmen. Die Ergebnisse zeigen, dass das durchschnittliche
Einkommen in Geschäftsführungen im Jahr 2024 auf 245.100 Ꞓ stieg,
während Beschäftigte im Schnitt 70.000 Ꞓ verdienten. Die
Spitzengehälter verzeichneten die Österreichische Post und die
Verbund AG. Es gebe Obergrenzen für die monatlichen Bezüge für das
höchste Organ der Oesterreichischen Nationalbank, erklärte Kraker im
Ausschuss. Diese liegen bei 250 % des monatlichen Bezugs eines
Mitglieds des Nationalrats. Dabei verwies sie jedoch auf
Nulllohnrunden in der Politik, weshalb die tatsächlichen Bezüge
abweichen können.

Gender Pay Gap: Managerinnen verdienen nur 85,9 % ihrer
männlichen Kollegen

Trotz eines Anstiegs des Frauenanteils in Vorständen auf 27,2 %
besteht weiterhin ein Gender-Pay-Gap, heißt es in der Analyse: Frauen
im Vorstand erhielten 2024 durchschnittlich nur 85,9 % der Bezüge
ihrer männlichen Kollegen, so Kraker.

Im Jahr 2023 sei erstmals die durchschnittliche Vergütung der
weiblichen Aufsichtsratsmitglieder gleich hoch gewesen wie jene ihrer
männlichen Kollegen, hielt Süleyman Zorba (Grüne) fest und
hinterfragte den erneuten Rückgang im Jahr 2024. Aus Sicht des
Rechnungshofs handle es sich um eine geringe Änderung ohne generellen
Trend. Die Höhe der Aufsichtsratsvergütungen für Frauen bestimme sich
anhand der Branche, sagte die Rechnungshofpräsidentin zu Abgeordnetem
Markus Hofer (NEOS).

617,28 Mio. Ꞓ für zusätzliche Pensionsleistungen im Jahr 2024

Im Jahr 2024 betrugen die zusätzlichen Leistungen für Pensionen
an ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Angehörige
617,28 Mio. Ꞓ (für 25.106 Personen). Franz Hörl (ÖVP) und Michael
Fürtbauer (FPÖ) interessierten sich für die Verteilung der Zahlungen
innerhalb des Gesamtbetrags. Dem Rechnungshof stehen keine
Personendaten zur Verfügung, erklärte Kraker. Zudem wollte Fürtbauer
wissen, ob die Unternehmen die Daten problemfrei liefern. Auch Markus
Koza (Grüne) erkundigte sich, ob es gesetzliche Hebel gebe, um die
Daten geliefert zu bekommen. Es gebe keine Verpflichtung, Daten zu
melden, so Kraker.

Rechnungshof setzt sich für Verbesserungen bei der Datenerhebung
ein

Die Erhebung des Rechnungshofs umfasse derzeit nur öffentliche
Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen und für
die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat bestehe, hielt
die Rechnungshofpräsidentin fest. Damit seien Unternehmen der Länder,
Unternehmen größerer Gemeinden oder die gesetzlichen beruflichen
Vertretungen nicht von der Einkommenserhebung umfasst, sagte Kraker
zu Abgeordnetem Franz Hörl (ÖVP). Um Überblick zu erhalten, verwies
Hörl auf die Berichte der Landesrechnungshöfe.

Die Anregung des Rechnungshofs zur Verbesserung der Datenerhebung
sei an den Staatssekretär für Deregulierung weitergeleitet worden,
hielt Markus Hofer (NEOS) fest. Es habe bereits 2024 einen
Entschließungsantrag zur inhaltlichen und methodischen
Weiterentwicklung der Einkommenserhebung durch den Rechnungshof (
2529/A(E) ) gegeben, machte Paul Hammerl (FPÖ) aufmerksam. Aus Sicht
des Rechnungshofs brauche es eine entsprechende Rechtsgrundlage, um
auf die Daten der Sozialversicherung zuzugreifen, ging Kraker auf
seine Frage ein. Derzeit liefern die Unternehmen Daten aus ihrer
Personalverwaltung, die nicht immer einheitlich seien. Der Bericht
bedürfe viel Aufwand und es gebe Fehlerquellen, argumentierte sie.

Karin Greiner (SPÖ) sprach sich für mehr Transparenz aus, um die
Aussagekraft des Berichts zu stärken. Fraktionskollege Bernhard
Herzog (SPÖ) thematisierte den Gender-Pay-Gap.

Der Bericht wurde schließlich einstimmig zur Kenntnis genommen.

Zahlreiche Berichte vertagt

Weitere Berichte wurden im Sinne der Fristwahrung in Verhandlung
genommen und vertagt. Wolfgang Zanger (FPÖ) kritisierte im Rahmen
einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung Terminabsagen und die hohe
Zahl offener Berichte, die auf eine Behandlung im Ausschuss warten.
Ausschussvorsitzender Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) erklärte,
dass versucht werde, bei allen Rechnungshofausschüssen Ministerinnen
bzw. Minister beizuziehen.

Vertagt wurden die Berichte betreffend eine Follow-up-Überprüfung
der Österreichischen Akademie der Wissenschaften ( III-240 d.B. ),
betreffend KlimaTicket ( III243 d.B. ), Schulaufsicht Neu –
Qualitätsmanagement für Schulen ( III-249 d.B. ), Altersteilzeit (
III255 d.B. ), Veranlagungen der Oesterreichischen Nationalbank ( III
-260 d.B. ), Haftungen im Exportfinanzierungsverfahren ( III-261 d.B.
), Ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich 2018 bis 2023 (
III-263 d.B. ), Sicheres Internet für Schülerinnen und Schüler ( III-
264 d.B. ), Reinhaltungsverband Trattnachtal und Biogas Trattnachtal
GmbH ( III-274 d.B. ) sowie die Follow-up-Überprüfung betreffend
Bankenabwicklung in Österreich ( III-275 d.B. ). (Schluss
Rechnungshofausschuss) gla