Eisenstadt (OTS) – Zum neuerlichen Anlauf der Bundesregierung für ein
Kopftuchverbot für
Schülerinnen unter 14 Jahren betont SPÖ-Klubobmann Roland Fürst
erneut die klare Position der SPÖ Burgenland: „Wir bekennen uns
eindeutig zum Kopftuchverbot. Es geht dabei nicht um Religion,
sondern um Selbstbestimmung, Freiheit und Gleichberechtigung. Mädchen
sollen ohne Zwang und patriarchale Bevormundung aufwachsen können –
frei in ihrer Entwicklung und in ihrer Persönlichkeit.“ Fürst
erinnert daran, dass es bereits 2019 ein von ÖVP und FPÖ
beschlossenes Verbot gab, das jedoch 2020 vom Verfassungsgerichtshof
gekippt wurde. „Das damalige Gesetz ist am Dilettantismus der
Bundesregierung gescheitert. Hätten ÖVP und FPÖ verfassungskonform
gearbeitet, gäbe es das Verbot längst“, so Fürst. „Sollte das Verbot
neuerlich nicht halten und vom Verfassungsgerichtshof gekippt werden,
fordern wir den Beschluss eines solchen Verbots mit Zwei-Drittel-
Mehrheit im Nationalrat, damit das Gesetz Verfassungsrang bekommt.“
Das Kopftuchverbot sei kein Kulturkampf, sondern eine
Schutzmaßnahme – ein Instrument, um Mädchen vor gesellschaftlichem
oder familiärem Druck zu bewahren. „Kinder müssen in Freiheit
aufwachsen können, ohne dass über ihr Erscheinungsbild religiöse oder
kulturelle Rollenbilder verfestigt werden. Das Kopftuch in jungen
Jahren ist kein religiöses Bekenntnis, sondern oft Ausdruck einer
Geschlechterordnung, die mit unseren Gleichberechtigungswerten nicht
vereinbar ist“, so Fürst. Die SPÖ Burgenland stehe konsequent für
eine Gesellschaft, in der Mädchen und Frauen die gleichen Chancen
haben – frei von Bevormundung, frei von Druck. Das Kopftuchverbot ist
daher ein logischer Ausdruck unseres Wertefundaments.“ Fürst
abschließend: „Wir stehen für eine offene, gleichberechtigte und
aufgeklärte Gesellschaft. Das Kopftuchverbot ist Ausdruck dieser
Werte – es schützt Kinder, stärkt die Rechte der Mädchen und fördert
Integration auf Augenhöhe. Die SPÖ Burgenland hat dazu eine klare
Haltung: Wir wollen Freiheit, Gleichberechtigung und Respekt – und
keinen Zwang im Namen der Religion.“