Wien (OTS) – Die Stadt Wien hat sich immer schon für eine bundesweit
einheitliche
Regelung der Mindestsicherung bekannt, die insbesondere folgende
Punkte beinhalten soll:
– Übernahme der arbeitsfähigen Mindestsicherungs-Bezieher*innen durch
das AMS
– Mehrjährige verpflichtende Integrationsphase ab Tag 1 mit
Residenzpflicht
– Treffsichere Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut
Sowohl die Bundesregierung als auch die Wiener Stadtregierung
haben sich dazu bekannt, die Mindestsicherung auf ihre
Treffsicherheit und auf ihre Effektivität im Hinblick auf
Arbeitsmarkt-Integration zu evaluieren. Deshalb wird der erhöhte
Schulungszuschlag in der Mindestsicherung, der von der vorherigen ÖVP
-Grüne-Bundesregierung eingeführt wurde, nun ersatzlos abgeschafft.
„Dieser erhöhte Schulungszuschlag wurde vergangenes Jahr als
Initiativantrag im Parlament eingebracht und damit gab es keine
Möglichkeit zur Begutachtung. Somit gab es keine Möglichkeit, diese
Maßnahme dahingehend zu bewerten, ob sie die Arbeitsmarkt-Integration
verbessern würde. Hier waren wir von Anfang an skeptisch und haben
deshalb auch den Konsultationsmechanismus ausgelöst. Ich begrüße die
Abschaffung dieser Maßnahme durch die Bundesregierung, nachdem ihr
Effekt ohnehin fraglich war. Darum setzen wir diese Streichung auch
als erstes Bundesland um.“, so Sozialstadtrat Peter Hacker.
Zwtl.: Jährliches Ersparnis von 20 Millionen Euro in Wien
Der erhöhte Schulungszuschlag war eine Leistung des AMS, die vom
Bundesgesetzgeber ohne Begutachtung beschlossen wurde. Ziel dieser
Maßnahme war es, Menschen in der Mindestsicherung dazu zu motivieren,
AMS-Ausbildungen wahrzunehmen und dies höher zu honorieren.
Gleichzeitig wurde normiert, dass diese Beträge nicht – wie sonst
üblich – von der Mindestsicherung abgezogen werden dürfen. Ein
nennenswerter zusätzlicher Effekt zur Verbesserung der
Arbeitsmarktintegration konnte nicht festgestellt werden. Darum
begrüßt die Stadt Wien die Rücknahme dieser Maßnahme ausdrücklich.
Die von November 2024 bis inkl. Juni 2025 ausbezahlten erhöhten
Schulungszuschläge haben für die Stadt Wien Mehrkosten in Höhe von
9,7 Millionen Euro verursacht. Durch die Abschaffung dieser Maßnahme
entstehen Einsparungen in Höhe von rund 20 Millionen Euro jährlich.
Die entsprechenden Beschlüsse auf Wiener Ebene werden am 18. Juni
2025 im zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport
gefällt. Danach erfolgt ein Beschluss in der Landtagssitzung vom 26.
Juni 2025. Die Maßnahme läuft mit 30. Juni 2025 aus.