Wien (OTS) – Nach einer schweren Durchblutungsstörung musste Sonja A.
der linke
Unterschenkel abgenommen werden. Seitdem ist sie auf Prothesen
angewiesen – was aber nicht bedeutet, dass Sonja A. in
Berufsunfähigkeitspension gehen will: Im Gegenteil, sie hat sich
selbständig gemacht und eine Trafik in Salzburg übernommen. Das
bedeutet, dass sie viel stehen und gehen muss. Um Schmerzen durch
Druckstellen zu vermeiden, wechselt sie mehrmals täglich zwischen
zwei Prothesen. Eine davon muss sie jetzt nach einigen Jahren im
Einsatz austauschen – aber die dafür zuständige
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) weigert sich, die
Kosten zu übernehmen. Eine Prothese müsse genügen, und wenn die in
Reparatur ist, solle Sonja S. eben einen Rollstuhl benutzen oder
einen Stehhocker.
SVS setzt Unternehmerin Hürden in den Weg
Aus Sicht von Volksanwalt Bernhard Achitz muss die SVS zahlen:
„Das Gesetz sagt, dass Hilfsmittel im erforderlichen Ausmaß zur
Verfügung zu stellen sind. Auch in den Richtlinien der SVS steht,
dass in bestimmten Fällen eine Zweitprothese finanziert wird. Ich
kann nicht verstehen, warum die SVS einer Unternehmerin, die bis zum
Pensionsalter arbeiten will, solche Hürden in den Weg legt. Sie
braucht die Zweitprothese aufgrund ihrer medizinischen und
beruflichen Situation.“ An ihren Prothesen sind regelmäßig
Anpassungen erforderlich, was jedes Mal zwei bis drei Wochen dauert.
Ein Rollstuhl ist für sie keine Option, damit kann sie sich in der
Trafik nicht bewegen. Auch ein Stehhocker kommt nicht in Frage, da
sie nicht lang sitzen soll.
“So sehr ich sie hasse, so sehr liebe ich sie“, sagte Sonja S. in
der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 25. Oktober: „Die Prothese ist für
mich ein Hilfsmittel, aber eigentlich ist es für mich Lebensqualität.
Weil damit bin ich mobil, kann mich wieder frei bewegen, kann alleine
in die Arbeit, brauche nicht immer Hilfe. Und ja, wie gesagt, ich bin
mit Leidenschaft Trafikantin und das kann ich aber nur wirklich
ausleben, wenn ich meine Prothesen habe.”
SVS sagt erneute Prüfung zu
Ihre bisherige Zweitprothese hat sie noch aus ihrer Zeit als
Angestellte – die damals zuständigen Versicherungen ÖGK und PVA
hatten ihr nämlich anstandslos zwei Prothesen bewilligt. Volksanwalt
Achitz: „Es freut mich zu hören, dass die SVS den Fall jetzt erneut
prüft. Ich hoffe, sie kommt dabei zu einem guten Ergebnis für Sonja
S. und bezahlt ihr die Zweitprothese.“
SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@
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