Wien (OTS) – – Die fünfte Verhandlungsrunde zum Kollektivvertrag der
Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) konnte in der Nacht auf Dienstag
erfolgreich abgeschlossen werden. In einer budgetär äußerst
angespannten Situation ist es den Sozialpartnern gelungen, eine
tragfähige Einigung zu erzielen, die sowohl den Beschäftigten als
auch der Stabilität der sozialen Infrastruktur Rechnung trägt.

Die SWÖ begrüßt den Abschluss ausdrücklich. Er schafft
Planungssicherheit für über hunderttausend Beschäftigte und sichert
die Versorgung jener Menschen, die täglich auf soziale
Dienstleistungen angewiesen sind.

„Dieser Abschluss war nur möglich, weil alle Beteiligten die
außergewöhnlich schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen anerkannt
und Verantwortung übernommen haben.“, betont SWÖ-Chefverhandlerin
Yvonne Hochsteiner . „Wir sind erleichtert, dass in Zeiten massiver
Budgetkürzungen eine Lösung gefunden wurde, die Arbeitsplätze und
Versorgungsangebote langfristig absichern kann.“

Abschluss innerhalb enger finanzieller Grenzen

Der nun erzielte Kollektivvertragsabschluss bewegt sich innerhalb
jener engen Spielräume, die durch die Budgetentscheidungen von Bund,
Ländern und Gemeinden vorgegeben sind. Trotz ausbleibender
Valorisierungen und bereits beschlossener Kürzungen konnte ein
Entgeltpaket vereinbart werden, das über zwei Jahre hinweg eine
Erhöhung von rund 5 Prozent vorsieht.

Die Anpassungen greifen ab April 2026 mit einer Erhöhung von 2,60
% für KV-Mindestgehälter, ALT-Tabellen, Zulagen und Lehrlinge. IST-
Gehälter steigen um 2,40%.

Ab 01. Jänner 2027 steigen die kollektivvertraglichen Gehälter,
die ALT-Tabellen und die Ist-Gehälter fix um 2,3 %. Zusätzlich wurde
ein Korridor zur Inflationsabsicherung zwischen 2,3% und 2,7%
festgelegt, in dem die Inflation jeweils zur Hälfte abgegolten wird.

Materiellrechtliche Verbesserungen stärken den Arbeitsalltag

Ein wesentlicher Bestandteil des Abschlusses betrifft umfassende,
seit Jahren geforderte materiellrechtliche Verbesserungen, die schon
ab 2026 gelten und den Arbeitsalltag vieler Beschäftigter nachhaltig
erleichtern. Dazu zählen unter anderem:

– ein Anspruch auf Erhöhung des Wochenstundenausmaßes für
Teilzeitbeschäftigte

– zusätzliche Pflegefreistellung für die Betreuung von Kindern mit
Behinderung

– klarere und fairere Einstufungen für Fachkräfte in Ausbildung, etwa
Kindergartenhelfer:innen (ab 01.09.2026) oder Behindertenfachkräfte
in Ausbildung (01.07.2026)

– die Anrechnung des Präsenzdienstes als Vordienstzeit (Anrechnung
Zivildienst und FSJ auch außerhalb des Sozialbereichs)

– Regelungen zur Altersteilzeit

Für 2027 wurden noch weitere Verbesserungen im
materiellrechtlichen Bereich vereinbart, insbesondere klare und
verbindliche Regelungen für geteilte Dienste:

– 2027 Verringerung der zuschlagsfreien Teilzeitmehrarbeitsstunden
von 8 auf 4, 2028 Verringerung um weitere 4 Stunden (ab 1.1.2028
keine zuschlagsfreien Teilzeitmehrarbeitsstunden)

– Pflegezuschuss im befristeten Zusatz-KV (Pflegebonus: Text wie 2026
)

– Geteilte Dienste im nichtmobilen Bereich nur mit
Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung

Abschluss sichert Stabilität in einer Ausnahmesituation

„Die zentrale Branchenbesonderheit in diesem Jahr ist der massive
finanzielle Druck.“, so Fenninger: „ Dass dennoch ein Abschluss
gelungen ist, zeigt das hohe Verantwortungsbewusstsein, mit dem
Arbeitnehmer:innen- und Arbeitgeber:innen hier aufeinander zugegangen
sind.“

Erich Fenninger abschließend: „Der nun erzielte KV-Abschluss
sichert den Fortbestand der Sozialorganisationen, sichert die
Arbeitsplätze und gibt den Mitarbeitern Sicherheit. Darüber hinaus
bietet die Einigung den Fördergbeber:innen Klarheit und
Planungssicherheit.“