Wien (OTS) – Den Medien ist zu entnehmen, dass einige tausend
Österreicher und
Österreicherinnen als Reisende im Kriegsgebiet gestrandet sind und
die Rückreise in die Heimat derzeit nicht antreten können.

Für diese Personen stellt sich die Frage, wer die zusätzlichen
Nächtigungen zu bezahlen hat.

„Nach dem Pauschalreisegesetz hat der Veranstalter einer
Pauschalreise – etwa Flug und Hotel aus einer Hand gebucht – diese
Nächtigungskosten für maximal drei Tage zu übernehmen. Wir empfehlen
den Reisenden, sich darauf zu berufen. Sollte der Veranstalter
ablehnen, dann sollte man das Dokumentieren und die Kosten nach der
Rückkehr ersetzt verlangen,“ informiert Daniela Holzinger, Obfrau des
Verbraucherschutzvereines (VSV).

Weiters trifft den Veranstalter auch eine Fürsorgepflicht. Er hat
also bei der Organisation der Rückreise behilflich zu sein und muss
auch für Information der Reisenden sorgen.