Wien (OTS) – Im Vorfeld des Weltflüchtlingstag weist der ÖIF auf die
umfangreichen
Deutschlernmöglichkeiten für Flüchtlinge hin: Jede nach dem
Integrationsgesetz anspruchsberechtigte Person – also Asyl- und
subsidiär Schutzberechtigte sowie ukrainische Vertriebene – bekommt
vom ÖIF innerhalb kurzer Zeit in ganz Österreich einen Deutschkurs.
Noch nie zuvor standen in ganz Österreich so viele qualitativ
hochwertige Deutschkursplätze für Flüchtlinge und Vertriebene zur
Verfügung: Allein im Jahr 2024 wurden über 67.500 Kursplätze an mehr
als 200 Standorten gefördert und über 150.000 Teilnahmen an Online-
Deutschlernangeboten des ÖIF verzeichnet. Auch in den Regionen
außerhalb von Wien ist das Angebot an Deutschkursen so groß wie noch
nie zuvor. Sollte in einzelnen Regionen aufgrund einer zu geringen
Teilnehmer/innen-Anzahl kein Präsenzkurs zustande kommen, besteht
neben dem Besuch eines Online-Deutschkurses auch die Möglichkeit
einer subsidiären Individualförderung von Kursplätzen am freien
Markt, bei der der ÖIF die Kosten des Kursplatzes übernimmt. So wird
sichergestellt, dass der Zugang zu einem geeigneten Kursplatz
ortsunabhängig gewährleistet ist.
Carla Pirker, Leiterin der Deutschkursförderung im ÖIF, mahnt
eine sachliche Debatte ein: “ Jede Person, der nach dem
Integrationsgesetz ein Deutschkurs zusteht, erhält innerhalb kurzer
Zeit einen passenden Platz beim ÖIF. Leider werden dazu in den
letzten Tagen viele Falschinformationen verbreitet, die bei den
Betroffenen viel Verunsicherung schüren. “
Flexible Kursformate und ergänzende Unterstützungsleistungen
Das Deutschkursangebot im Sinne des Integrationsgesetzes ist
flexibel ausgestaltet, um einen Kursbesuch bestmöglich mit einer
beruflichen Tätigkeit oder Betreuungsverpflichtungen vereinbar zu
machen. Neben Präsenzkursen zu unterschiedlichen Tageszeiten bietet
der ÖIF berufsbegleitende Kurse, Online-Formate und Kurse mit
Kinderbeaufsichtigung an. Zusätzlich zu den im Integrationsgesetz
festgeschriebenen Deutschkursen stellt der ÖIF allen Zuwander/innen
unabhängig vom Aufenthaltstitel am frei zugänglichen ÖIF-Sprachportal
über 70 Online-Deutschkurse pro Woche zur Verfügung. Subsidiär können
auch Fahrtkosten übernommen werden – sofern keine andere staatliche
Stelle wie das AMS dafür zuständig ist. Aussagen, dass es zu wenig
Angebote mit Kinderbeaufsichtigung oder keine Übernahme von
Anfahrtskosten gäbe, sind schlichtweg falsch – derzeit besteht mehr
Angebot als Nachfrage.
ÖIF-Deutschkurse unterliegen gesetzlich verankerten und
bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards
Der ÖIF ist der einzige Fördergeber in Österreich, bei dessen
Deutschkurse die Qualität umfangreich gesetzlich normiert und
gesichert ist. Vom ÖIF geförderte und von Kursträgern umgesetzte
Deutschkurse unterliegen bundesweit einheitlichen, gesetzlich
verankerten Qualitätsstandards. Diese sind in der Integrationsgesetz-
Durchführungsverordnung geregelt und verpflichten alle Kursträger zur
Einhaltung klarer Rahmenbedingungen. Dazu zählen unter anderem
qualifiziertes Lehrpersonal mit C1-Sprachkenntnissen, umfangreicher
Unterrichtserfahrung und abgeschlossener DaF/DaZ-Ausbildung sowie die
verpflichtende Verwendung der ÖIF-Rahmencurricula. Ergänzend finden
regelmäßig unangekündigte Vor-Ort-Evaluierungen und externe
Qualitätssicherungsmaßnahmen statt. Der adaptive, digitale
Einstufungstest ermöglicht eine passgenaue Zuweisung zum richtigen
Sprachniveau – bundesweit einheitlich und wissenschaftlich fundiert.
Um die Eigeninitiative und den nachhaltigen Spracherwerb zu fördern,
wird für die kommende Förderperiode ab 2026 der Umfang der einzelnen
Kurse um verpflichtende Selbstlernzeiten ergänzt.
Transparenz: ÖIF stellt tagesaktuell und umfassend Daten zu
Integrationsverläufen für zuständige Behörden und das AMS bereit
Ein wesentliches Element für die effektive Steuerung von
Integrationsmaßnahmen ist die Integrationsschnittstelle des Bundes,
über die der ÖIF seit Jahren tagesaktuell Daten zu
Integrationsverläufen (z.B. Kursstatus, Prüfungen, Beratungen) an
alle zuständigen Behörden bereitstellt – darunter AMS, Länder und die
Sozialhilfestellen. Der ÖIF baut seit Jahren die Bereitstellung
qualitätsgesicherter Integrationsdaten aus. Als einzige Einrichtung
meldet nur der ÖIF jegliche Informationen (z.B. Kursstart und -ende,
Ergebnis, An- und Abwesenheiten der Teilnehmer/in) zu jedem einzelnen
Deutschkursplatz, der mit Steuergeld finanziert wurde, in der
Integrationsschnittstelle des Bundes ein. Der Ministerratsbeschluss
zum Integrationsprogramm schreibt fest, dass zukünftig alle
verantwortlichen Stellen ihre Daten vollständig einmelden. So werden
Doppelgleisigkeiten vermieden, Missbrauch verhindert und der
effiziente Einsatz von Steuermitteln sichergestellt. Ein umfassender
und tagesaktueller automatisierter Datentausch über die
Integrationsschnittstelle des Bundes ist die Basis wirksamer,
evidenzbasierter Integrationsmaßnahmen.
Über den ÖIF
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) unterstützt als Fonds
der Republik Österreich die Integration von Asylberechtigten,
subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen sowie Zuwander/innen als
zentrale Anlaufstelle in Österreich. Gemäß Integrationsgesetz stellt
der ÖIF Deutschkurse, Werte- und Orientierungskurse, individuelle
Beratungen und ergänzende Integrationsmaßnahmen zur Verfügung.
Darüber hinaus bietet der ÖIF allen Zuwander/innen unabhängig vom
Aufenthaltsstatus umfassende Informations- und Unterstützungsangebote
zu Themen wie Bildung, Beruf und Familie in Österreich. In enger
Zusammenarbeit mit Bund, Ländern und Partnerorganisationen bietet der
ÖIF gezielte Angebote zur sprachlichen, gesellschaftlichen und
beruflichen Integration an. Mit Integrationszentren in allen neun
Bundesländern gewährleistet der ÖIF ein flächendeckendes Angebot in
ganz Österreich. Weitere Informationen unter:
www.integrationsfonds.at .