Wien (OTS) – Mit der Novelle des Wiener Kinder- und
Jugendhilfegesetzes wird der
Kinderschutz in Wien umfassend weiterentwickelt und gestärkt.
Jugendstadträtin Bettina Emmerling betont: „Mit dieser
Gesetzesnovelle schafft Wien einen modernen und umfassenden Rahmen,
der den Kinderschutz nachhaltig stärkt und die Sicherheit von Kindern
und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt. Ziel der Gesetzesänderung
ist es, Kinder und Jugendliche besser zu schützen, Risiken früher zu
erkennen und die Zusammenarbeit aller Beteiligten klar zu regeln. Ein
wesentlicher Bestandteil der Novelle ist die verpflichtende
Einführung von Kinderschutzkonzepten in allen öffentlichen und
privaten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.“
Diese Konzepte legen fest, wie Risiken erkannt werden, welche
Verhaltensregeln für Mitarbeiter*innen gelten und wie bei
Verdachtsfällen von Gewalt oder Vernachlässigung vorzugehen ist.
Damit wird Kinderschutz verbindlich, transparent und nachvollziehbar
verankert.
„Kinderschutz darf kein Schlagwort sein, sondern muss im Alltag
tragen – mit klaren Regeln, gut abgestimmten Abläufen und dem Mut,
früh hinzuschauen. Die Novelle bringt verbindliche
Kinderschutzkonzepte, stärkt die Zusammenarbeit und sorgt für mehr
Sicherheit in Einrichtungen wie im direkten Umfeld. Für uns als
Sozialdemokrat*innen ist entscheidend: Jedes Kind soll in Wien
geschützt aufwachsen können mit Hilfe, die rasch ankommt, und
Strukturen, die niemanden alleinlassen”, so Marcus Gremel, SPÖ-
Gemeinderat und Kinder- und Familiensprecher.
Um Kinder noch besser zu schützen, werden künftig auch
Sonderauskünfte aus dem Strafregister, dem Sexualstrafregister und
der Gewaltschutzdatei ausgeweitet. Diese Auskünfte können dann nicht
nur über Personen eingeholt werden, die Minderjährige regelmäßig
betreuen, sondern auch über Menschen aus dem näheren Umfeld – etwa
Babysitter*innen, Nachhilfelehrer*innen oder Lebensgefährt*innen. So
lassen sich mögliche Risiken im direkten Umfeld frühzeitig erkennen
und Kinder besser schützen.
Die Abklärung von Kindeswohlgefährdungen wird durch klarere und
erweiterte Erhebungsrechte verbessert. Eltern und Obsorgeberechtigte
sind stärker zur Mitwirkung verpflichtet. Gleichzeitig erhält die
Wiener Kinder- und Jugendhilfe das Recht, wichtige Erkenntnisse zu
sichern – etwa durch die Dokumentation von Verletzungen mittels
Fotografie, um Gefährdungslagen fundiert beurteilen zu können.
Auch die Zusammenarbeit im Kinderschutz wird neu geregelt. Der
Informationsaustausch mit anderen Behörden und Fachstellen wird
präzisiert und gleichzeitig rechtlich abgesichert. So wird
gewährleistet, dass notwendige Informationen rechtzeitig geteilt
werden können, ohne den Datenschutz oder Verschwiegenheitspflichten
zu gefährden. Erstmals werden klare Datenschutzbestimmungen für
private Träger der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen.
Die Novelle bringt zudem mehr Klarheit bei der Betreuung von
Kindern in Krisensituationen. Pflegeeltern mit besonderem
Naheverhältnis aus dem familiären Umfeld – etwa enge Bezugspersonen,
wie die beste Freundin der Mutter – und die Verwandtschaftspflege
werden rechtlich gestärkt.
Novelle öffnet Arbeitsfeld für weitere Berufsgruppen & stärkt
Multiprofessionalität
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung
multiprofessioneller Teams. Neben Sozialpädagog*innen sollen
verstärkt auch Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen eingesetzt
werden, um Kinder und Jugendliche bestmöglich zu unterstützen. Die
Novelle öffnet das sozialpädagogische Arbeitsfeld somit gezielt für
weitere qualifizierte Berufsgruppen, berücksichtigt die Vielfalt
aktueller universitärer und fachhochschulischer Ausbildungswege und
stellt damit sicher, dass Einrichtungen flexibel auf neue fachliche
Anforderungen reagieren können, während Kinder und Jugendliche im
Sinne der Multiprofessionalität von einem breiteren Spektrum
wissenschaftlich fundierter Kompetenzen profitieren.
Die Aufgaben der Kinder- und Jugendanwaltschaft werden
konkretisiert und ihre Rolle als unabhängige Interessenvertretung von
Kindern und Jugendlichen gestärkt. In dem Zusammenhang wird mit der
Novelle die Bedeutung des Kinder- und Jugend-Mainstreamings
ausdrücklich hervorgehoben: Die Rechte und Bedürfnisse von Kindern
und Jugendlichen sollen bei allen relevanten Entscheidungen
konsequent berücksichtigt werden.