Ab dem 1. Juli 2025 wird eine entscheidende Veränderung für Handwerker und kleine Unternehmen in Österreich in Kraft treten. Die Novelle des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVA) verspricht eine lang ersehnte Entlastung für all jene, die auf Nutzfahrzeuge angewiesen sind. Diese Änderung könnte das Blatt für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Österreich wenden.
Was steckt hinter der NoVA-Novelle?
Die NoVA ist eine Steuer, die seit 1992 in Österreich beim Kauf von Neufahrzeugen erhoben wird. Ursprünglich war sie als umweltpolitische Maßnahme gedacht, um den Kauf von Fahrzeugen mit hohem Kraftstoffverbrauch zu reduzieren. Im Jahr 2021 wurde die Besteuerung auch auf Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen ausgedehnt, was zu erheblichen Belastungen für viele Betriebe führte, die diese Fahrzeuge für ihre tägliche Arbeit benötigen.
Die Rolle der Handwerker in Österreich
Handwerksbetriebe sind das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft. Von Maurern über Installateure bis hin zu Elektrikern – sie alle leisten täglich einen unverzichtbaren Beitrag zur Infrastruktur des Landes. Doch die Ausweitung der NoVA im Jahr 2021 stellte viele dieser Betriebe vor finanzielle Herausforderungen, da sie plötzlich für ihre betrieblich notwendigen Fahrzeuge zusätzliche Steuern zahlen mussten.
Ein Blick zurück: Die NoVA-Ausweitung 2021
Die Entscheidung von 2021, auch Handwerkerfahrzeuge in die NoVA-Pflicht aufzunehmen, wurde von vielen als Fehlentscheidung angesehen. Experten kritisierten, dass die Maßnahme zwar umweltpolitisch motiviert war, aber in der Praxis vor allem KMUs belastete, die auf solche Fahrzeuge angewiesen sind, um ihre Dienstleistungen zu erbringen.
„Die NoVA-Ausweitung hat viele kleine Betriebe in eine schwierige finanzielle Lage gebracht“, erklärt Dr. Markus Huber, ein Wirtschaftsexperte aus Wien. „Die zusätzlichen Kosten konnten oft nicht einfach an die Kunden weitergegeben werden, was die Margen der Unternehmen drückte.“
Vergleich mit anderen Bundesländern
Während die NoVA in ganz Österreich gilt, gibt es in einzelnen Bundesländern unterschiedliche Ansätze, um die Belastungen für Unternehmen zu mildern. Beispielsweise haben einige Bundesländer Förderprogramme aufgelegt, um den Umstieg auf umweltfreundlichere Fahrzeugflotten zu unterstützen. Doch diese Maßnahmen reichten oft nicht aus, um die zusätzlichen Steuerlasten auszugleichen.
Was ändert sich ab Juli 2025?
Die neue Regelung sieht vor, dass Handwerkerfahrzeuge, die ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt werden, von der NoVA befreit werden. Diese Entlastung gilt für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen. Damit werden viele der 2021 eingeführten Belastungen rückgängig gemacht.
„Diese Maßnahme ist ein klares Signal an die heimischen Betriebe“, betont Andreas Ottenschläger, Finanzsprecher der ÖVP. „Wir schaffen planbare Rahmenbedingungen, die es den Unternehmen ermöglichen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: ihre Arbeit.“
Die wirtschaftlichen Auswirkungen
Die Entlastung wird nicht nur die finanzielle Situation vieler Betriebe verbessern, sondern auch als Investitionsanreiz dienen. Unternehmen, die zuvor zögerten, ihre Fahrzeugflotten zu erneuern, könnten nun aufgrund der steuerlichen Vorteile eher bereit sein, in neue Fahrzeuge zu investieren. Dies könnte wiederum positive Effekte auf die Automobilbranche in Österreich haben.
Erleichterungen für Kleinunternehmen
Die NoVA-Novelle ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets, das auch Erleichterungen für Kleinunternehmen vorsieht. Die Umsatzgrenze, ab der Betriebsausgaben pauschal geltend gemacht werden können, wird in zwei Schritten erhöht. Ab 2025 steigt sie zunächst auf 320.000 Euro und 2026 auf 420.000 Euro. Gleichzeitig wird der Pauschalsatz für Betriebsausgaben auf 13,5 Prozent bzw. 15 Prozent im Jahr 2026 angehoben.
„Diese Anpassungen sind ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung“, erklärt Ottenschläger. „Sie ermöglichen es Unternehmen, sich stärker auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, statt sich mit bürokratischen Hürden herumzuschlagen.“
Steuerfreie Mitarbeiterprämien: Ein zusätzlicher Anreiz
Zusätzlich zu den Erleichterungen für Handwerkerfahrzeuge und Kleinunternehmen wird auch eine steuerfreie Mitarbeiterprämie eingeführt. Ab 2025 können Unternehmen ihren Mitarbeitern eine Prämie von bis zu 1.000 Euro steuerfrei auszahlen. Diese Prämie muss jedoch zusätzlich zu bestehenden Gehaltszahlungen erfolgen und darf nicht Teil regelmäßiger Bonuszahlungen sein.
Ein Zukunftsausblick
Die Maßnahmen, die ab Juli 2025 in Kraft treten, könnten weitreichende positive Effekte auf die österreichische Wirtschaft haben. Durch die Entlastung der Handwerksbetriebe und die zusätzlichen Anreize für Kleinunternehmen wird der Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt. Die steuerlichen Erleichterungen ermöglichen es den Unternehmen, ihre Ressourcen effektiver zu nutzen und in Wachstum und Innovation zu investieren.
„Diese Reformen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagt Dr. Huber. „Sie zeigen, dass die Regierung die Bedürfnisse der heimischen Wirtschaft ernst nimmt und bereit ist, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Standort Österreich zu stärken.“
Während die Entlastung für Handwerkerfahrzeuge und die neuen Prämienregelungen von vielen als positiv bewertet werden, bleibt abzuwarten, wie sich die Maßnahmen in der Praxis umsetzen lassen und welche langfristigen Effekte sie tatsächlich haben werden. Die nächsten Monate werden zeigen, ob die Erwartungen der Unternehmen erfüllt werden und ob die österreichische Wirtschaft gestärkt aus dieser Reform hervorgeht.
Fazit
Die NoVA-Novelle und die begleitenden Maßnahmen stellen eine bedeutende Entlastung für viele österreichische Unternehmen dar. Sie bieten nicht nur finanzielle Erleichterungen, sondern schaffen auch Anreize für Investitionen und Innovationen. Dies könnte letztlich dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu erhöhen und die wirtschaftliche Stabilität zu sichern.
Für die österreichische Wirtschaft könnte der 1. Juli 2025 daher ein Wendepunkt sein – ein Tag, an dem die Weichen für eine prosperierende Zukunft gestellt werden.