Die Weihnachtszeit, eine Zeit der Ruhe und Besinnlichkeit? Nicht für die österreichische Energiebranche! In einem unerwarteten Zug wurde am 23. Dezember 2025 eine neue Marktprämienverordnung für 2026/27 in Begutachtung geschickt. Dies geschah nur wenige Monate, nachdem eine Novelle des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes (EAG) beschlossen wurde, die eigentlich für Planungssicherheit sorgen sollte. Doch nun herrscht Chaos und Unruhe in der Branche.

Was steckt hinter der neuen Verordnung?

Die neue Marktprämienverordnung, die quasi als ‘Weihnachtspackerl’ der Regierung präsentiert wurde, hat in der Bioenergiebranche für erheblichen Unmut gesorgt. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, die die finanziellen Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien, wie Biomasse, festlegt. Diese Rahmenbedingungen sind entscheidend, da sie bestimmen, welche finanziellen Anreize den Betreibern von Biomasseanlagen geboten werden, um Investitionen in erneuerbare Energien attraktiv zu machen.

Warum die Aufregung?

Hans-Christian Kirchmeier, Vorsitzender der IG Holzkraft, äußerte sich deutlich: „Die vorgeschlagenen anzulegenden Werte haben den Bezug zur betrieblichen Realität verloren.“ Was bedeutet das konkret? Die anzulegenden Werte sind finanzielle Parameter, die die wirtschaftliche Grundlage für den Betrieb von Biomasseanlagen bilden. Wenn diese Werte nicht die tatsächlichen Kosten und Erträge widerspiegeln, wird der Betrieb solcher Anlagen unwirtschaftlich.

Ein Gutachten, das der Verordnung zugrunde liegt, wurde scharf kritisiert, da es praxisfremde Annahmen enthält, die zu unrealistischen finanziellen Vorgaben führen. „Das Gutachten und der Verordnungsentwurf sind dringend zu überarbeiten“, fordert Kirchmeier. Die Verordnung sei für die Energiewende und den Wirtschaftsstandort Österreich zu wichtig, um in dieser Form in Kraft zu treten.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen

Die Verordnung betrifft nicht nur die Betreiber der Biomasseanlagen direkt, sondern die gesamte Wertschöpfungskette. Dazu gehören auch österreichische Anlagenbauer, die international oft als Technologieführer gelten. Eine unzureichende Marktprämienverordnung könnte ihre Wettbewerbsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.

Kirchmeier betont: „Der Ausbau der erneuerbaren Energieversorgung könnte ein Konjunkturmotor für Österreich sein.“ Die Versorgungssicherheit aus heimischen Ressourcen zu erhöhen, sei besonders in unsicheren Zeiten von großer Bedeutung. Doch die aktuelle Verordnung könnte diese Chance verspielen.

Historische Perspektive

Um die Bedeutung dieser Entwicklung zu verstehen, lohnt ein Blick in die Vergangenheit. Schon 2012 wurde das Erneuerbare Ausbau Gesetz (EAG) eingeführt, um den Anteil erneuerbarer Energien in Österreich zu steigern. Über die Jahre hinweg wurden zahlreiche Anpassungen vorgenommen, um auf die sich ändernden wirtschaftlichen und technologischen Bedingungen zu reagieren. Doch die aktuelle Situation zeigt, dass trotz jahrelanger Erfahrung noch immer Herausforderungen bestehen.

Vergleich mit anderen Bundesländern

Ein Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt, dass ähnliche Probleme auch in anderen Teilen Österreichs bestehen. In der Steiermark beispielsweise wurden ebenfalls Anpassungen in der Marktprämienverordnung gefordert, um den lokalen Gegebenheiten besser gerecht zu werden. Diese regionalen Unterschiede unterstreichen die Notwendigkeit einer flexiblen und realitätsnahen Gesetzgebung.

Konkrete Auswirkungen auf Bürger

Für den normalen Bürger bedeutet die Unsicherheit in der Energiepolitik vor allem eines: mögliche steigende Energiekosten. Wenn Betreiber von Biomasseanlagen ihre wirtschaftliche Grundlage verlieren, könnten die Kosten für erneuerbare Energien steigen. Dies würde sich direkt auf die Stromrechnungen der Haushalte auswirken.

Forderungen der IG Holzkraft

Die IG Holzkraft fordert die sofortige Aussetzung der Begutachtung der Verordnung. Sie plädiert für einen runden Tisch mit dem Wirtschaftsminister, der zuständigen Staatssekretärin, den Gutachtern und Vertretern der erneuerbaren Energien. Ziel sei es, zukunftsfähige Lösungen auf Augenhöhe zu erarbeiten.

„Diese Verordnung darf so nicht in Kraft treten“, so Kirchmeier. „Sie beschädigt Vertrauen, Investitionsbereitschaft und den Wirtschaftsstandort Österreich.“

Zukunftsausblick

Die Zukunft der erneuerbaren Energien in Österreich hängt stark von der aktuellen politischen Weichenstellung ab. Sollten die Forderungen der IG Holzkraft Gehör finden, könnte dies einen positiven Impuls für die gesamte Branche bedeuten. Andernfalls drohen weitere Unsicherheiten und mögliche Rückschläge im Ausbau erneuerbarer Energien.

In jedem Fall wird die Entwicklung in den kommenden Wochen und Monaten genau beobachtet werden. Die Entscheidungen, die jetzt getroffen werden, könnten weitreichende Auswirkungen auf die Energiepolitik und den Wirtschaftsstandort Österreich haben.

Bleiben Sie dran, um die Entwicklungen in dieser spannenden und kritischen Phase der österreichischen Energiepolitik zu verfolgen!