AGB und Nutzungsbedingungen der AdSimple GmbH

UID-Nummer: ATU72856279, Firmenbuchnummer: FN 64500 d, Firmenbuchgericht: Landesgericht Korneuburg, Firmensitz: 2230 Gänserndorf

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E-Mail: [email protected]

Wir haben unsere AGB und Nutzungsbedingungen gegliedert: Zuerst kommen die AGB und danach die Nutzungsbedingungen der einzelnen Tools & Dienstleistungen der AdSimple GmbH. Hier erhalten Sie einen Überblick um rasch zu den einzelnen Bereichen springen zu können:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung und Vertragsabschluss

  1. Die AdSimple GmbH (im Folgenden „AdSimple“ und “Agentur” genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen AdSimple und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
  2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von AdSimple schriftlich bestätigt werden.
  3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht AdSimple ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch AdSimple bedarf es nicht.
  4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 4 Wochen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
  6. Die Angebote von AdSimple sind freibleibend und unverbindlich.
  7. Nachfolgend werden ergänzende Nutzungsbedingungen der einzelnen Dienstleistungen von AdSimple dargestellt. Diese Nutzungsbedingungen gelten zusätzlich zu den hier beschriebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

  1. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
  2. Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
  3. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
  4. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
  5. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
  6. Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
  7. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.
  8. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
  2. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
  3. Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
  4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

  1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
  2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
  3. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

Termine

  1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
  2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Vorzeitige Auflösung

  1. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
    2. der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
    3. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
  2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

Honorar

  1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem Budget von € 5000, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
  2. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
  3. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
  4. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
  5. Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

Zahlung, Eigentumsvorbehalt

  1. Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
  2. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
  3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
    Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
  4. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
    Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

Eigentumsrecht und Urheberrecht

  1. Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
  2. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.
  3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
    Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
  4. Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
    Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

Kennzeichnung

  1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Im Speziellen ist die Agentur dazu berechtigt auf den von ihr erstellten Websites einen Textverweis samt Verlinkung im Impressum und/oder Footer zu platzieren. Sollte der Kunde diese Art des Urheberhinweises nicht wünschen (Whitelabel) ist die Agentur berechtigt eine Provision in der Höhe von 25% des ursprünglichen Angebots zu verrechnen.
  2. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

Gewährleistung

  1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
  2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
  3. Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

Haftung und Produkthaftung

  1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
  2. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
  3. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

Anzuwendendes Recht

  1. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
  2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
  3. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nach oben ^

Besondere Geschäftsbedingungen

Social Media Marketing

  1. AdSimple weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen.
  2. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen.
  3. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten.
  4. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

Content-Marketing

Laufzeit von Inhalten

  1. Die von AdSimple im Rahmen von Content-Marketing veröffentlichten Inhalte sind in der Regel mindestens 1 Jahr online zu finden, außer die jeweilige Website oder Onlineauftritt (kurz Channel) hat andere Konditionen, worüber der Kunde im Voraus von AdSimple schriftlich informiert wird.
  2. Sollten Inhalte vor dem Ablauf 1 Jahres offline gehen und wurde der Kunde nicht über anderslautende Konditionen schriftlich informiert, steht dem Kunden eine anteilige Rückzahlung zu. Nach dem Ablauf eines Jahres stehen Kunden keine anteilige Rückzahlungen zu, wenn Inhalte offline gehen.
  3. Die von AdSimple auf den von AdSimple betriebenen Websites veröffentlichten Inhalte sind in der Regel so lange online, solange der Blog online und von AdSimple betrieben wird. AdSimple garantiert jedoch in keinem Fall unbegrenzte Laufzeit von Inhalten.
  4. Geht eine Website offline und die Veröffentlichung ist mehr 1 Jahr her, besteht kein Recht auf anteilige Rückzahlung von bereits geleisteten Zahlungen für Veröffentlichungen.

Fristen

  1. Die Umsetzung von Bestellungen im AdSimple Content-Marketing Manager oder per E-Mail an AdSimple gesendete Bestellungen werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen umgesetzt.
  2. Sollten kürzere Fristen gewünscht werden, sind diese im Voraus mit AdSimple schriftlich abzustimmen.

Änderungen und Korrekturen

  1. Im zeitlichen Rahmen des Bestellvorgangs, d.h. bis 3 Werktage nach der Veröffentlichung, der vom Kunden gewünschten Inhalte, sind 2 Korrekturen inkludiert.
  2. Weitere Korrekturen an bereits veröffentlichten Inhalten, d.h. Inhalten die bereits länger als 3 Werktage dem Kunden als veröffentlicht per E-Mail gemeldet wurden, sind kostenpflichtig und werden nach den geltenden Redaktionsstundensätzen von AdSimple verrechnet.

Inhalte

  1. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Bilder müssen mit Copyrightnachweis geliefert werden. AdSimple ist nicht verpflichtet, diese Bilder zu verwenden und behält sich das Recht vor, eigene passende Bilder zu verwenden.

Ende der besonderen Geschäftsbedingungen. Nach oben ^

Nutzungsbedingungen AdSimple Cookie Manager (ACM)

Geltung und Vertragsabschluss

  1. Die folgenden Nutzungsbedingungen des AdSimple Cookie Managers gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AdSimple GmbH.
    Mit der Registrierung und anschließenden Nutzung der Dienstleistungen der AdSimple GmbH und des Cookie Managers entsteht ein Vertrag zwischen Ihnen, im Folgenden “Nutzer” genannt, und der AdSimple GmbH (kurz “AdSimple”) basierend auf den nachfolgenden Nutzungsbedingungen. In diesen Bedingungen werden die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner geregelt.
  2. Bei Unstimmigkeiten zwischen dem Wortlaut auf unserer Website oder anderen Medien und diesen Bedingungen gelten die hier angeführten.
  3. Die letzte Aktualisierung dieser Bedingungen wurde am 17.3.2020 durchgeführt. Sollte sich unser Dienstleistung ändern, behalten wir uns vor auch die Bedingungen entsprechend anzupassen. Bei wesentlichen Änderungen werden alle Nutzer vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Nutzungsbedingungen per E-Mail darüber informiert.

Unsere Leistung

  1. Der Cookie Manager wurde entwickelt um Unternehmen und Privatpersonen die Möglichkeit zu bieten, Cookies der eigenen Website zu scannen, zu verwalten, diese in vordefinierter Form den Website-Besuchern zu präsentieren und die Cookie-Einwilligung einzuholen.
  2. Die Anzeige der Cookie-Information auf der Website des Nutzers erfolgt über ein Popup. Für die angezeigten Texte mit der Bitte um Einwilligung sind Sie als Nutzer selbst verantwortlich.
    Weiters bietet der Cookie Manager dem Nutzer die Möglichkeit selbst zu entscheiden, welche Cookies eine explizite Einwilligung des Website-Besuchers erfordern und welche nicht. Es liegt damit in der Verantwortung des Nutzers die Cookies richtig zu klassifizieren und nur wirklich notwendige Cookies als solche einzuordnen. AdSimple übernimmt keine Verantwortung bei falscher Konfiguration oder Klassifizierung von Cookies.
  3. Der Nutzer hat somit die Möglichkeit, selbst zu entscheiden wie er die ePrivacy-Verordnung umsetzt.
  4. Nutzer können nicht davon ausgehen, dass die Verwendung des Cookie Managers automatisch dazu führt, dass alle länderspezifischen Regeln und Gesetze eingehalten werden, sondern sind aufgefordert, sich von einem Fachanwalt rechtlich beraten zu lassen.
  5. Nutzer können die Einwilligung für bestimmte Cookies ändern wenn der dafür vorgesehen Link auf Ihrer Website sichtbar ist. Dies sicherzustellen, liegt in der Verantwortung der Nutzer.
    AdSimple speichert relevante Nutzerdaten und alle Daten der untersuchten Webseiten auf Ihren Servern bei der Hetzner Online GmbH in Deutschland.
  6. Wir bemühen uns eine hohe Verfügbarkeit zu haben und auf dringende Anfragen in der Regel innerhalb eines Arbeitstages zu reagieren. Für nicht dringende (d.h. den normalen Geschäftsablauf nicht blockierende) Anfragen bieten wir in der Regel Antwortzeiten von 10 Werktagen.
  7. Um den Cookie Manager möglichst kostengünstig zu gestalten haben wir den ACM so gestaltet, das User ihn selbst ein- und umsetzen können. Sollten Sie dennoch Fragen haben, können Sie sich per E-Mail an [email protected] wenden.

Kosten, Bezahlung, Verrechnung und Laufzeit

  1. Alle Pakete enthalten den monatlichen Scan pro Website, d.h. einmal pro Monat wird die hinzugefügte Website gescannt um neue Cookies zu entdecken. Sollte die Website mehr Unterseiten aufweisen als im Paket möglich ist, liegt es in der Verantwortung des Nutzers das Paket per Upgrade zu wechseln.
  2. Die aktuellen Preis der Pakete finden Sie auf https://www.adsimple.at/adsimple-cookie-manager/. Diese Preise können sich ändern und sind deshalb nicht Teil dieser Nutzungsbedingungen.
  3. Die Pakete werden monatlich oder jährlich abgerechnet. Bei monatlicher und jährlicher Bezahlung erfolgt die Abrechnung im Voraus.
  4. Sie erhalten von AdSimple Rechnungen mit Eurobeträgen per E-Mail, daher sind Sie dazu verpflichtet, die Kontaktdaten im Benutzerkonto aktuell zu halten. Insbesondere benötigen wir bei Unternehmen außerhalb Österreichs die UID-Nummer (VAT number) um steuerlich korrekt abrechnen zu können.
  5. Wir verrechnen die Kosten inklusive etwaiger Steuern einen Monat nach dem Hinzufügen der Domain, die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
  6. Jede weitere Domain verrechnen wir separat, denn es handelt sich in der Regel um einen anderen Abrechnungszeitraum.
  7. Nach der regelmäßigen monatlichen Untersuchung der hinzugefügten Domains werden die Pakete nicht automatisch an die Zahl der gefundenen Unterseiten angepasst. Der Benutzer ist derzeit selbst dafür verantwortlich das passende Paket auszuwählen und so sicherzustellen, dass alle Unterseiten untersucht werden.
  8. Der Nutzer kann den Abrechnungszeitraum per E-Mail an [email protected] ändern lassen.
  9. Der Vertrag zwischen AdSimple und dem Nutzer tritt ab dem Zeitpunkt in Kraft, ab dem der Nutzer das paket per “Kostenpflichtig bestellen” Button erworben hat und gilt so lange, bis der Nutzer oder AdSimple den Vertrag kündigen.
  10. Nutzer können Pakete in “Mein Benutzerkonto” anpassen “Upgrade”, oder kündigen “Kündigen”.
  11. Im Fall einer Paket-Kündigung läuft das Paket mit Ende des Abrechnungszeitraums automatisch ab. Nutzer müssen selbst dafür sorgen, dass das notwendige Skript des AdSimple Cookie Managers von der jeweiligen Website gelöscht wird.
  12. Die im Voraus bezahlten jährlichen Pakete werden nicht zurückerstattet, wenn man eine Domain entfernt und somit das Paket kündigt.

Haftungsbefreiung und Haftungsbegrenzung

  1. Durch die Nutzung des AdSimple Cookie Managers stimmen Sie zu, alles so zu nutzen, wie es zum Zeitpunkt der Registrierung und des Kaufs eines Pakets zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass wir nicht garantieren, dass
    1. wir genau die Funktionen haben, die Sie benötigen,
    2. wir ununterbrochen online sind, das Service andauernd funktioniert und frei von Fehlern ist,
    3. alle verfügbaren Informationen genau und vollständig sind,
    4. es nicht zu Ausfällen aufgrund von Updates oder Korrekturen kommen kann.
  2. Sie stimmen zu, dass jegliche Software und Skripte, die Sie auf AdSimple herunterladen und verwenden auf eigenes Risiko erfolgt und wir nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden können.
  3. Des weiteren erklären Sie sich einverstanden, jegliche Ansprüchen an uns auf den Betrag Ihrer bezahlten Pakete begrenzt sind, die Sie in den letzten 12 Monaten an uns gezahlt haben. Wir haften nicht für direkte oder indirekte Schäden, die durch unsere Software oder Skripte entstehen.

Ende der Nutzungsbedingungen AdSimple Cookie Manager (ACM). Nach oben ^

Nutzungsbedingungen Firmenverzeichnis

Die folgenden Nutzungsbedingungen des AdSimple Firmenverzeichnisses, welches auf www.firmenwebseiten.at zu finden ist, gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AdSimple GmbH.

Geltung und Vertragsabschluss

  1. Mit der Registrierung und anschließenden Nutzung der Dienstleistungen der AdSimple GmbH und des AdSimple Firmenverzeichnis entsteht ein Vertrag zwischen Ihnen, im Folgenden “Nutzer” genannt, und der AdSimple GmbH (kurz “AdSimple”) basierend auf den nachfolgenden Nutzungsbedingungen. In diesen Bedingungen werden die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner geregelt.
  2. Bei Unstimmigkeiten zwischen dem Wortlaut auf unserer Website oder anderen Medien und diesen Bedingungen gelten die hier angeführten.
  3. Sollte sich unser Dienstleistung ändern, behalten wir uns vor, die Bedingungen entsprechend anzupassen. Bei wesentlichen Änderungen werden alle Nutzer vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Nutzungsbedingungen per E-Mail darüber informiert.

Unsere Leistung

  1. Der Firmenverzeichnis wurde entwickelt um Unternehmen mit Sitz in Österreich die Möglichkeit zu bieten, sich und ihre Leistungen kostenlos zu präsentieren.
  2. Firmeneinträge können kostenlos gelöscht und online bearbeitet werden.
  3. Wir überprüfen Änderungen und Löschanträge auf Plausibilität jedoch nicht auf Korrektheit.

Nutzungsbedingungen

  1. Der Eintrag in das Firmenverzeichnis ist kostenlos.
  2. Es werden nur Unternehmenswebseiten veröffentlicht die auch in Deutsch verfügbar sind.
  3. Es können ausschließlich Unternehmen mit Firmensitz in Österreich eingetragen werden. 
  4. Die eingetragenen Webseiten müssen ein Impressum haben und als Firmenwebseite eines Unternehmens dienen.
  5. Pro Unternehmen akzeptieren wir einen Firmeneintrag.
  6. Wir behalten uns vor die Eintragung abzulehnen und die eingegebenen Daten zu löschen.
  7. Mit der Registrierung stimmen Sie zu, zu Werbezwecken von der Betreiberfirma AdSimple GmbH und deren Partnerfirmen per E-Mail und Telefon zu Themen rund um Online-Marketing und Datenschutz kontaktiert zu werden.
  8. Sie sind einverstanden, dass wir Ihren Firmeneintrag bzw. Ihre Firma in Facebook und anderen Sozialen Medien bewerben.
  9. Die Bestellung auf firmenwebseiten.at erfolgt nach österreichischem Recht, gem. §1 UGB, ist ein Widerruf gänzlich ausgeschlossen.

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Nutzungsbedingungen Datenschutz Generator und Impressum Generator

Die folgenden Nutzungsbedingungen des AdSimple Datenschutz Generators und des Impressum Generators gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AdSimple GmbH. Im Falle von Widersprüchen gehen die gegenständlichen besonderen Nutzungsbedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Geltung und Vertragsabschluss

  1. Mit der Nutzung der Dienstleistungen der AdSimple GmbH (kurz “AdSimple”) und des AdSimple Datenschutz Generators und/oder des Impressum Generators (kurz “AdSimple Generator” oder „Generator”) entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, im Folgenden “Nutzer” genannt, und der AdSimple GmbH basierend auf den gegenständlichen Nutzungsbedingungen. Die Geltung der gegenständlichen Nutzungsbedingungen ist unabhängig von einer Registrierung. In diesen Bedingungen werden die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner geregelt. Diese Bedingungen sind verbindlich für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Nutzer, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
  2. Die Dienstleistungen der AdSimple richten sich in Österreich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB und in Deutschland an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB. Diese Nutzungsbedingungen sind sohin ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern (B2B-Bereich) anwendbar. Mit Nutzung der Dienstleistungen der AdSimple erklärt der Nutzer, ein Unternehmer zu sein. Sollte sich herausstellen, dass der Nutzer ein Verbraucher im Sinne des KSchG ist bzw. ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht AdSimple unbeschadet anderer Rechtsbehelfe ein Sonderkündigungsrecht zu.
  3. Bei Unstimmigkeiten oder Widersprüchen zwischen dem Wortlaut auf der Website von AdSimple oder in anderen Medien und diesen Bedingungen gelten die hier angeführten.
  4. Sollten sich unsere Dienstleistungen ändern, behalten wir uns vor, die Bedingungen entsprechend anzupassen. Bei wesentlichen Änderungen werden alle registrierten Nutzer sechs Wochen vor Inkrafttreten der neuen Nutzungsbedingungen per E-Mail darüber informiert. Die Nutzer können innerhalb dieser Zeit der Änderung widersprechen, was zur Beendigung der Vertragsbeziehung führt. Den Parteien steht es frei, die Fortsetzung des Vertrages unter individuellen Bedingungen schriftlich zu vereinbaren. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

Leistungen

  1. Die AdSimple Generatoren wurden entwickelt, um den Nutzern als Unternehmer die Möglichkeit zu bieten, Texte für eine Datenschutzerklärung und/oder ein Impressum auf ihrer Unternehmenswebsite zu erhalten. Diese Texte wurden in einer für Website-Besucher leicht zu verstehenden Sprache verfasst, erklären technische Zusammenhänge und dienen der Erfüllung der Informationspflicht nach Artikel 13 und Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie wurden von zertifizierten Datenschutzbeauftragten verfasst und von Anwälten überprüft, ersetzen jedoch keine Rechtsberatung.
  2. Beim Datenschutz Generator können Nutzer über ein Formular für die auf der Zielwebsite vorhandenen Dienste und Funktionen Abschnitte auswählen und Firmendaten eingeben. Der Datenschutz  Generator fügt die entsprechenden Texte automatisch in den generierten gesamten Text ein.
  3. Beim Impressum- Generator können Nutzer über ein Formular Firmendaten eingeben und diese werden mit Texten von AdSimple ergänzt und daraus wird ein Impressum generiert. Der Nutzer kann auch Mustertexte einsetzen lassen.
  4. Im Rahmen der Texterstellung durch die Generatoren bieten wir keine über die mechanische Zusammenstellung der Texte hinausgehende Beratung an. Über unsere kostenpflichtigen Leistungen können Sie sich auf den jeweiligen Leistungsseiten informieren.

Nutzungsbedingungen

  1. Die Leistungen im Rahmen der AdSimple Generatoren auf www.adsimple.at und www.adsimple.de stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die Texte können nur abstrakt wiedergeben, was eine Datenschutzerklärung bei Nutzung bestimmter Funktionen und Dienste auf einer Webseite enthalten sollte bzw. wie ein Impressum gestaltet werden kann. Für eine Rechtsberatung im Rahmen der Erstellung der Texte sollten Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt wenden.
  2. Die Auswahl der Funktionen und Dienste auf einer Website für die Datenschutzerklärung sowie Eingabe der Firmendaten für das Impressum erfolgt bei Nutzung der Generatoren durch den Nutzer. Die Art der Datennutzung über Funktionen und Dienste auf Websites wird von Drittanbietern bestimmt. Dem Nutzer obliegt die Aktualisierung der Texte auf seiner Website.
  3. Die Texte sowie ihre einzelnen Bestandteile für sich sind urheberrechtlich und über diese vertragliche Vereinbarung geschützt. Der Nutzer erkennt diese Rechtsstellung von AdSimple an.
  4. Sie können die Texte kostenlos nutzen, wenn der in den generierten Texten inkludierte Quellverweis samt Verlinkung auf AdSimple in der generierten Form nicht entfernt ist. Das kostenlose Nutzungsrecht enthält das einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, die Texte unter der Bedingung zu nutzen, dass der inkludierte Quellverweis samt Verlinkung auf AdSimple nicht entfernt ist. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt. Insbesondere hat der Nutzer kein Recht zur Bearbeitung, Änderung oder Übersetzung der kostenlos generierten Texte. Das Verbot der Bearbeitung/Änderung der kostenlos generierten Texte gilt nicht für die eingegebenen Firmendaten bzw. Musterdaten in der Datenschutzerklärung und im Impressum. Die eigenen Firmendaten kann der Nutzer naturgemäß jederzeit auf seiner Website berichtigen, ergänzen und abändern. Der Nutzer hat auch kein Verwertungsrecht an den kostenlos generierten Texten. Die kostenlos zur Verfügung gestellten AdSimple Generatoren verstehen sich selbstredend zur Eigennutzung. Die Nutzung durch Agenturen für ihre Kunden, sohin zur Veröffentlichung der kostenlos generierten Texte auf Websites Dritter ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung behält sich AdSimple rechtliche Schritte vor (z.B. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche). Sofern ein Nutzer gegen diese Bedingungen verstößt, ist AdSimple nicht bereit, dem betreffenden Nutzer weiterhin ein kostenloses Nutzungsrecht einzuräumen. AdSimple ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das ursprünglich eingeräumte Recht erlischt in einem solchen Fall automatisch im Zeitpunkt der Pflichtverletzung, spätestens aber mit Zugang der fristlosen Kündigung.
  5. AdSimple ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen ordentlich zu kündigen und die weitere Nutzung der generierten Texte zu untersagen. Eine Kündigung per E-Mail ist ausreichend.
  6. Im Falle einer Vertragsauflösung oder Kündigung ist der Nutzer verpflichtet, spätestens mit Wirksamkeit der Vertragsbeendigung die generierten Texte vollumfänglich von seiner Website zu entfernen.
  7. Falls Nutzer keinen Quellverweis samt Verlinkung sichtbar in der Nähe der Texte setzen möchten, haben sie die Möglichkeit, unsere kostenpflichtigen Angebote rund um Datenschutztexte und Datenschutzberatung zu nutzen. Sie können im Onlineshop von AdSimple entsprechende Lizenzen erwerben. Die Lizenz wird jeweils in Bezug auf eine bestimmte Domain erworben. Nähere Details zum Leistungsangebot und Preisen entnehmen Sie den Leistungsbeschreibungen im Onlineshop.
  8. Sollten Sie die generierten Texte auf mehrere Unterseiten aufteilen, muss auf jeder Unterseite ein Quellverweis samt Verlinkung auf AdSimple angezeigt werden.
  9. Jeder generierte Text ist für den Einsatz auf einer Domain zugelassen. Somit dürfen die generierten Texte nicht für die Verwendung auf weiteren Domains weiterverbreitet, verkauft oder abseits der beim Kauf bzw. bei der Nutzung der Generatoren angegebenen Domain verwendet werden.

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Nutzungsbedingungen Pressemitteilung

Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für unseren Pressemitteilungsservice.

  1. Geltungsbereich
    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten die zwischen dem Autor (im folgenden Autor) und dem Betreiber von Pressefeuer (AdSimple GmbH), ausnahmslos geltenden allgemeinen Bedingungen. Der Betreiber erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle vom Betreiber über Pressefeuer angebotenen Leistungen. Der Autor erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
  2. Geschäftsgegenstand des Angebotes ist die kostenlose digitale Verbreitung von Pressemeldungen, -bildern und -grafiken.
    Die Veröffentlichung auf pressefeuer.at ist kostenlos.
    Die Pressemitteilung wird nach Prüfung online gestellt.
    Der Betreiber stellt die vom Autor über Pressefeuer eingestellten Artikel lediglich als redaktionelle Inhalte Dritten zur Verfügung. Eine Haftung für den jeweiligen Inhalt liegt alleine beim Autor der jeweiligen Inhalte. Eine redaktionelle Überprüfung oder detaillierte redaktionelle Bearbeitung wird nicht zugesagt. Ein Anspruch auf kostenlose Veröffentlichung besteht jedoch nicht. Verantwortlich für den Inhalt ist der Autor; er hat in jedem Fall sein Material frei von Rechten Dritter zu liefern. Für die Einhaltung eventueller Nutzungsbeschränkungen durch etwaige Abnehmer (z. B. Journalisten, Redaktionen oder Betreiber von Websites) haftet der Autor. Die Bestellung auf pressefeuer.at erfolgt nach österreichischem Recht, gem. §1 UGB, ist ein Widerruf gänzlich ausgeschlossen.
  3. Der Betreiber hat keinen Einfluss darauf, ob und inwiefern ein Abnehmer die die vom Autor eingestellten Inhalte seinerseits überprüft und bearbeitet; hierfür ist eine Haftung des Betreibers ausgeschlossen.
  4. Der Autor hat der Betreiber von Ansprüchen Dritter freizuhalten und ihm etwaige Schäden und Kosten, einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung gegen Ansprüche Dritter, zu ersetzen. Die individuelle Änderung, Ergänzung, Korrektur oder Löschung von Einzelmeldungen durch den Autor nach der Freischaltung ist möglich sofern der Autor ein gültiges Konto bei AdSimple hat. Änderungen (Bearbeitung und Löschung) durch den Betreiber kosten pauschal 29€ Netto pro Änderung und Pressemeldung. Dann besteht ein Bearbeitungsanspruch für den Autor gegenüber dem Betreiber.
  5. Der Pressetext bzw. Artikel des Autors muss nachfolgende Kriterien erfüllen. Der Autor sichert die Erfüllung der Kriterien zu:
    1. Der Autor stellt nur Artikel ein, die von ihm exklusiv geschrieben wurden. Der Bericht muss einzigartig sein.
    2. Der Autor versichert, dass Urheberrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Autor ist verantwortlich für die Inhalte seines Artikels.
    3. Der Artikel soll informativ sein und dem Leser einen Mehrwert bieten. Reine Werbebotschaften werden abgelehnt.
    4. Der Betreiber behält sich vor, Artikel ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Es besteht kein Anspruch auf kostenlose Veröffentlichung, auch nicht nach einer bereits erfolgten Veröffentlichung.
    5. Jeder Artikel muss am Ende den Namen der für den Artikel verantwortlichen Person tragen.
    6. Es dürfen keine Inhalte vom Autor eingestellt werden, die Dritte in irgendeiner Weise schädigen oder Rechte Dritter verletzen.
    7. Das Einstellen von Artikeln oder Bildmaterial, welche jugendgefährdende, rechtsradikale, rechtswidrige, sittenwidrige, obszöne, pornografische, rassistische oder beleidigende Inhalte umfassen, ist nicht gestattet. Desweiteren werden Artikel rund um die Themenbereiche Glücksspiel, Sportwetten, Betäubungs- und Potenzmittel, sowie alle illegalen Substanzen nicht veröffentlicht. Ungeachtet der Tatsache, dass der Betreiber das Material nicht überprüft oder bearbeitet, behält er sich vor, Artikel unter besonderen Umständen ohne Angabe von Gründen nicht zu verbreiten.
  6. Haftung und Urheberrechte: Der Autor hat den Betreiber von Ansprüchen Dritter freizuhalten und dem Betreiber etwaige Schäden und Kosten einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung gegen Ansprüche Dritter zu ersetzen. Die Urheberrechte von Texten und Bildern der redaktionellen Inhalte liegen alleine beim Autor. Ausgenommen sind Texte, Bilder und Töne, bei denen eine andere Quellenangabe ausgewiesen ist. Die Quellenangaben können in, neben oder unter den jeweiligen Texten, Bildern oder Tönen platziert sein. Der eingereichte Artikel muss vom Autor selbst verfasst worden sein. Der Autor behält alle Rechte an dem von ihm verfassten Artikel. Jedem Benutzer von Pressefeuer ist es jedoch erlaubt, die Artikel unverändert, d.h. auch ohne Veränderung der enthaltenen Links für redaktionelle Zwecke zu verwenden. Der Autor trägt volle Verantwortung für die Veröffentlichung des Artikels. Die Rechte am Artikel verbleiben bei dem jeweiligen Autor. Somit ist der Autor auch in vollem Umfang für dessen Inhalt verantwortlich. Pressefeuer ist nur die Plattform, auf der ein Artikel veröffentlicht wird.
  7. Forderungen Dritter: Verletzt der Autor Rechte Dritter, kommt er für sämtliche Kosten auf, welche Dritte gegenüber dem Betreiber geltend machen. Der Autor übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Betreibers einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
  8. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Der Betreiber behält sich das Recht vor, die AGBs jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu ergänzen.
  9. Nutzungsrechte: Der Autor räumt gegenüber dem Betreiber uneingeschränkte Nutzungsrechte an dem von ihm eingestellten Inhalten ein. Die Nutzungsrechte gelten zeitlich, räumlich und im Hinblick auf das Medium uneingeschränkt. Mehrfachnutzungen werden vom Autor gegenüber dem Betreiber ebenfalls unbeschränkt eingeräumt.
  10. Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
  11. Ist ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, so soll nicht die gesamte Regelung nichtig sein; es soll vielmehr diejenige zulässige Regelung gelten, die den Interessen der Parteien am nächsten kommt.
  12. Mit der Registrierung stimmen Sie zu, zu Werbezwecken von der Betreiberfirma AdSimple GmbH und deren Partnerfirmen per E-Mail und Telefon zu Themen rund um Online-Marketing kontaktiert zu werden.
  13. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gänserndorf.

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