Der anstehende Jahreswechsel bedeutet für Unternehmen einen erhöhten Arbeitsaufwand. Es stehen wichtige Steuertermine und der Jahresabschluss an. Die Business-Checkliste gibt einen guten Überblick über die anstehenden Aufgaben im Dezember.
Wichtige Aktivitäten, um als Unternehmer 2020 Steuern zu sparen
Vor dem Jahreswechsel liegt der Fokus in Firmen darauf, Steuern zu sparen. Um alle Möglichkeiten der legalen Steuerreduzierung zu nutzen, überprüfen Sie, ob Sie alle Maßnahmen ergriffen:
- Investitionen am Jahresende für die Halbjahresabschreibung
- Absetzen geringwertiger Wirtschaftsgüter unter 800 €
- Gewinnfreibetrag in Höhe von 13 Prozent des Gewinnes mitnehmen
- degressive Absetzung für Abnutzung berücksichtigen
- stille Reserven übertragen
- Umsatzgrenze für Kleinunternehmen berechnen (die Grenze liegt bei einem Jahresumsatz von 35.000 Euro)
- Wertpapierdeckung für die Pensionsrückstellung beachten
- Steuern durch Gewinnverlagerung stunden
- Vorsteuerabzug beim Kauf von Elektroautos nutzen
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Berechnung der Verlustvorträge erstellen
- außergewöhnliche Belastungen, private Spenden und Sonderausgaben bezahlen, um sie steuerlich geltend zu machen
- GSVG-Befreiung beantragen (falls Sie Kleinstunternehmer sind)
- steueroptimale Verlustverwertung bei Körperschaftssteuer und Einkommensteuer nutzen
- Steuerplanung fürs kommende Jahr anfertigen
- Forschungsprämien für eigene Forschungsaufwendungen beantragen
- Verpflichtung für doppelte Buchhaltung kontrollieren
- Registrierkassenjahresbeleg erstellen: Ausdrucken des signierten Jahresbeleges und Prüfung durch BMF-Belegcheck-App. Eine cloudbasierte Registrierkasse übernimmt das automatisch.
- Energieabgabenvergütung für 2015 beantragen
- aus Ihrem Betriebsvermögen spenden
- Gebäude beschleunigt abschreiben
2020 endet die 7-jährige Aufbewahrungsfrist von Aufzeichnungen und Büchern aus dem Jahr 2013 (ausgenommen Grundstücke). Das Jahresende ist eine gute Gelegenheit, Akten aus diesem Zeitraum zu vernichten.
Steuern sparen als Arbeitgeber
Beschäftigen Sie Mitarbeiter, stehen Ihnen diese Optionen frei:
- Prämien durch die optimale Ausnutzung des Jahressechstels
- steuerfreie Mitarbeiterbeteiligungen bis zu 3.000 Euro
- Prämien für Kranken-, Lebens- und Unfallversicherungen, die bis 300 Euro steuerfrei sind
- Weihnachtsgeschenke bis zu 186 Euro absetzen
- Weihnachtsfeier veranstalten, bei denen Sie pro Arbeitnehmer 365 Euro geltend machen
- Sachzuwendungen für Firmen- und Dienstjubiläen in Höhe von maximal 186 Euro
- Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten bis 1.000 Euro
- Jobtickets vergeben
Hinweis bezüglich COVID-19
In diesem Jahr gibt es zusätzlich steuerliche Sonderregelungen, die Verluste durch das Coronavirus und Lohnverrechnungen berücksichtigen. Relevant sind vor allem die COVID-19-Rücklage und die Investitionsprämie. Hierzu geben Steuerberater und das Finanzamt Auskunft.