Im Kalenderjahr 2013 betrug die Zahl der Unternehmens-Neugründungen in Österreich 37.000. Bei einer Firmengründung sind viele Gesetze und Vorschriften zu beachten sowie vorbereitende Maßnahmen durchzuführen. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengestellt:

Wissen ist Macht

Erstellen Sie objektiv oder geben Sie bei unabhängigen Fachleuten in Auftrag:

  • eine Marktanalyse,
  • eine Wettbewerbsanalyse sowie
  • eine Standortanalyse.

Besitzen Sie genügend betriebswirtschaftliche Kenntnisse für eine kostendeckende Kalkulation und steuerrechtliche Fragen? Juristische Feinheiten zur Vertragsgestaltung oder Anforderungen an die Personalführung sind nicht Bestandteil Ihrer Matura. Beziehen Sie dieses Know-how von dritter Seite, vergessen Sie nicht, die Kosten in Ihre Kalkulation aufzunehmen.

Haben Sie Ihren Finanzierungsbedarf richtig eingeschätzt? Es muss nicht gleich ein repräsentatives Büro sein, wenn für die Startphase ein Home-Office ausreicht. Ist der tilgungsfreie Zeitraum lang genug und rechnen Sie bis dahin mit Gewinnen? 60 Prozent der nach kurzer Zeit insolventen Neugründungen basieren auf Forderungs-Ausfällen.

Wenn es ernst wird, mit der Selbstständigkeit …

Beantragen Sie die Gewerbe-Berechtigung für Ihre Firma, sofern Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Erfüllen Sie die erforderlichen Voraussetzungen nicht, bestellen Sie einen gewerberechtlichen Geschäftsführer.

Die Eintragung ins Firmenbuch ist freiwillig. Überschreitet Ihr Umsatz innerhalb eines Geschäftsjahres die Millionengrenze, ist der Eintrag ab dem folgenden Jahr verpflichtend. Im Falle eines Umsatzes über 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, gilt die Eintragungspflicht ab dem übernächsten Jahr.

Der Firmenname enthält den Namen des Unternehmers. Alternativ hat die Sachbezeichnung einen beschreibenden Bezug zur unternehmerischen Tätigkeit. Unter bestimmten Umständen ist ein Fantasiewort erlaubt. Alle Einzelfirmen bedürfen des Zusatzes “e. U.” (eingetragener Unternehmer).

Ein gewerblich tätiger Einzel-Unternehmer ist automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer und damit sozialversicherungsrechtlich pflichtversichert in der Kranken-, Unfall- und Pensions-Versicherung. Spätestens vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit beantragt der Unternehmer eine Steuernummer. Kleinunternehmer bis 30.000 Euro Jahresumsatz sind von der Umsatzsteuer befreit.

Stellen Sie in Ihrem Mitarbeiterteam eine Balance zwischen Fachhintergrund, Verhaltensweisen und Charakter-Eigenschaften her. Kommunizieren Sie die Unternehmens-Philosophie gegenüber Ihren Kunden sowie Ihren Mitarbeitern und leben Sie diese vor. Nutzen Sie alle verfügbaren Kommunikations-Kanäle, um für Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu werben. Zwei Drittel der Unternehmen nutzen Twitter, Facebook und andere Social-Media-Plattformen, um auf sich aufmerksam zu machen.

Weitere Tipps rund um Gesellschaftsvertrag, Firmenbucheintrag und Co. finden Sie auf der Website von Mag. Klaus Baumgartner, seines Zeichens “Öffentlicher Notar zu Wien”. Eine erste allgemeine Rechtsauskunft für einen Überblick über die Rechtslage und Ihre Möglichkeiten von maximal 15 Minuten Dauer kostet Sie nichts.